Der Fachbereich Straßen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg beabsichtigt die Gefahrenstellenbeseitigung und Steinstraßenbauunterhaltungsarbeiten für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 bis 2028 über einen Rahmenvertrag zu beauftragen. Es handelt sich überwiegend um Ausführungsflächen kleineren und geringeren Umfangs nach Schadensfeststellung durch die Straßenbegehung. Es ist vorgesehen über diesen Rahmenvertrag 13 Auftragnehmer in den Unterhaltungsbezirken des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg mit diesen Ausführungsleistungen zu beauftragen. Die Beauftragungen sind grundsätzlich kurzfristig sowie nach Anweisung der Bauleitung im Zuge der Gefahrenabwehr unverzüglich umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-02.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Bauliche Erhaltung Steinsetzarbeiten, Gefahrenstellenbeseitigung
Referenznummer: 26-0341
Kurze Beschreibung:
Der Fachbereich Straßen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg beabsichtigt die Gefahrenstellenbeseitigung und Steinstraßenbauunterhaltungsarbeiten für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 bis 2028 über einen Rahmenvertrag zu beauftragen. Es handelt sich überwiegend um Ausführungsflächen kleineren und geringeren Umfangs nach Schadensfeststellung durch die Straßenbegehung. Es ist vorgesehen über diesen Rahmenvertrag 13 Auftragnehmer in den Unterhaltungsbezirken des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg mit diesen Ausführungsleistungen zu beauftragen. Die Beauftragungen sind grundsätzlich kurzfristig sowie nach Anweisung der Bauleitung im Zuge der Gefahrenabwehr unverzüglich umzusetzen.
Der Fachbereich Straßen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg beabsichtigt die Gefahrenstellenbeseitigung und Steinstraßenbauunterhaltungsarbeiten für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 bis 2028 über einen Rahmenvertrag zu beauftragen. Es handelt sich überwiegend um Ausführungsflächen kleineren und geringeren Umfangs nach Schadensfeststellung durch die Straßenbegehung. Es ist vorgesehen über diesen Rahmenvertrag 13 Auftragnehmer in den Unterhaltungsbezirken des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg mit diesen Ausführungsleistungen zu beauftragen. Die Beauftragungen sind grundsätzlich kurzfristig sowie nach Anweisung der Bauleitung im Zuge der Gefahrenabwehr unverzüglich umzusetzen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 10825
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre, siehe Formular V 614 F (Besondere Vertragsbedingungen zum Rahmenvertrag) unter 1.4.
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre, siehe Formular V 614 F (Besondere Vertragsbedingungen zum Rahmenvertrag) unter 1.4.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 13
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-03-05 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-26 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: gemäß § 16a VOB/A EU
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Ausführung von Steinstraßenbau- und Unterhaltungsleistungen im Bereich des öffentlichen Straßenlandes des Landes Berlin.
Die Beseitigung von Schadenstellen als Auftragnehmer von Beauftragungen der Gefahrenstellenbeseitigung in Verkehrsflächen des Landes Berlin.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Ausführung von Steinstraßenbau- und Unterhaltungsleistungen im Bereich des öffentlichen Straßenlandes des Landes Berlin.
Die Beseitigung von Schadenstellen als Auftragnehmer von Beauftragungen der Gefahrenstellenbeseitigung in Verkehrsflächen des Landes Berlin.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 025-084790 (2026-02-02)