Auftragsbekanntmachung (2026-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für die Lieferung von Bürostühlen an die Stadt Osnabrück
Referenznummer: 2026-VgV-23/1-001
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Bürostühlen an die Stadt Osnabrück" 01.05.2026-31.03.2028
(Optional 2 mal 1Jahr Verlängerung)”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bürostühle, Besucherstühle, Zubehör.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-03 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz der letzten drei Kalenderjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Übersicht der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“#Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YTUZE1YB6#
Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum...”
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YTUZE1YB6#
Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 20.02.2026 zu stellen. Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen! Auskunftsersuchen, die nicht bis zu o.g. Termin vorliegen, werden nicht beantwortet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-1334📞
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 021-068029 (2026-01-29)