Rahmenvertrag mit Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Mehrzwecktransportern-kompakt mit integriertem Infotainment-System-Polizei (ISP) für die Polizei Sachsen
Rahmenvertrag mit Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Mehrzwecktransportern-kompakt mit integriertem Infotainment-System-Polizei (ISP) für die Polizei Sachsen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-16.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag mit Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Mehrzwecktransportern-kompakt mit integriertem Infotainment-System-Polizei (ISP) für die Polizei Sachsen
Referenznummer: B9142
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag mit Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Mehrzwecktransportern-kompakt mit integriertem Infotainment-System-Polizei (ISP) für die...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag mit Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Mehrzwecktransportern-kompakt mit integriertem Infotainment-System-Polizei (ISP) für die Polizei Sachsen
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Sachsen beabsichtigt schrittweise innerhalb von längstens vier Jahren die Anpassung seines Fuhrparkes im Bereich Funkstreifenwagen -...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt schrittweise innerhalb von längstens vier Jahren die Anpassung seines Fuhrparkes im Bereich Funkstreifenwagen - Transporter-kompakt, Segment "Utilities" nach KBA für die Polizei Sachsen mit integriertem Infotainment-System-Polizei (ISP) für die Polizei Sachsen. Zu diesem Zweck soll ein
Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren abgeschlossen werden.
Mindestabnahmemenge:
Für das Jahr 2026 wird dem Auftragnehmer die garantierte Abnahme von 40 Fahrzeugen, davon 30 Fahrzeuge mit Lieferung in 2026 und 10 Fahrzeuge im Januar 2027, zugesagt. Darüber hinaus besteht für die unter § 4 (2) genannten Mengen keine Ab-nahmeverpflichtung. Aus der Angabe der geschätzten Abnahmemengen kann keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme einer bestimmten Menge abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf der geschätzten Abnahme-mengen keine Ansprüche auf Schadenersatz oder sonstige Ansprüche ableiten.
Höchstabnahmemenge: 250 Fahrzeuge
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Zusätzliche Informationen:
“Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten ("feste Vertragslaufzeit"). Sie verlängert sich stillschweigend um...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten ("feste Vertragslaufzeit"). Sie verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einem Monat vor Ende der 24-monatigen festen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungs-frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-18 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-19 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Markkleeberg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen (insbesondere Rahmenvertrag und Leistungsbeschreibung) und VOL/B”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe möglich
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 012-035205 (2026-01-16)