Auftragsbekanntmachung (2026-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag - Oktoberfest München und Oide Wiesn
Reference number: VGSt1-2-2026-0038
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag - Bewachung Oktoberfest München und Oide Wiesn”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Dienstleistung ist jeweils für das Oktoberfest 2026 und ggf. 2027 und die Oide Wiesn 2026 und ggf. 2027 zu erbringen, inklusive Auf- und Abbauphase und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Dienstleistung ist jeweils für das Oktoberfest 2026 und ggf. 2027 und die Oide Wiesn 2026 und ggf. 2027 zu erbringen, inklusive Auf- und Abbauphase und diversen Vor- und Nachbesprechungen der Ordnungsdienstleistung.
Der Vertrag für das Oktoberfest 2026 beginnt voraussichtlich Ende April 2026 und endet am 31.01.2027 mit einer Verlängerungsoptionen von einem Jahr.
Für die Position der Ordnungsdienstleitung (ODL) werden fünf Personen mit der Qualifikation Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder alternativ mit vergleichbarer bzw. höherwertigerer Qualifikation benötigt.
Für die Auf- und Abbauphase sind täglich 16 Positionen durch Ordnungsdienstkräfte zu besetzten, wobei die Hälfte des Personals die Sachkundeprüfung nachweisen muss.
Es sind tagsüber bis zu ca. 400 Positionen und nachts ca. 40 Positionen dauerhaft durch Ordnungsdienstkräfte zu besetzen. Es sind somit im Mehrschichtbetrieb bis zu ca. 680 Ordnungsdienstkräfte pro Tag zu stellen. Hiervon müssen ca. 120 Ordnungsdienstkräfte mindestens die Sachkundeprüfung nachweisen. Bei allen weiteren Ordnungsdienstkräften ist die Unterrichtung ausreichend.
Die genauen Regelungen hinsichtlich Position, Anzahl, Qualifikation und Einsatzzeiten werden grundsätzlich im Postenplan bis Ende Mai des jeweiligen Veranstaltungsjahres festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich - nach Abstimmung des Sicherheitskonzeptes zwischen den Sicherheitsbehörden, dem Veranstalter und dem Auftragnehmer (ODL) - auch noch kurzfristig Änderungen beim Postenplan ergeben können.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-28 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-31 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Drei vergleichbare Leistungen: jeweils eine Veranstaltung innerhalb der letzten fünf Jahre mit mindestens 100.000 Besuchern pro Tag und 200...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Drei vergleichbare Leistungen: jeweils eine Veranstaltung innerhalb der letzten fünf Jahre mit mindestens 100.000 Besuchern pro Tag und 200 Sicherheitskräften, die sich zeitgleich im Einsatz befinden und die Veranstaltung muss sich über mindestens sieben Tage hinweg fortgesetzt und zusammenhängend erstreckt haben, d.h. in dem angegeben Zeitraum täglich stattgefunden haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Besteht während der Ausführungszeit des Auftrags für das Unternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Besteht während der Ausführungszeit des Auftrags für das Unternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden: 20.000.000,00 Euro
Schlüsselverluste: 500.000,00 Euro
Abhandenkommen bewachter Sachen: 500.000,00 Euro
reine Vermögensschäden: 500.000,00 Euro
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betrug der Jahresumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich dieses Auftrages jeweils mindestens 10.000.000,00 Euro?”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 054-185793 (2026-03-16)