Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt eine Rahmenvereinbarung "Sitzmöbel" mit ingesamt 4 Losen aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle, die Montage/Aufstellung von Bürodrehstühlen, Kopf- und Nackenstützen und einer Stuhlreinigung (Los 1).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-12.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Sitzmöbel Los 1 Bürodrehstühle
Reference number: AOK26004-990
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt eine Rahmenvereinbarung "Sitzmöbel" mit ingesamt 4 Losen aus. Gegenstand dieser...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt eine Rahmenvereinbarung "Sitzmöbel" mit ingesamt 4 Losen aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle, die Montage/Aufstellung von Bürodrehstühlen, Kopf- und Nackenstützen und einer Stuhlreinigung (Los 1).
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Stühle📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 583 500 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine Projektausschreibung. Die Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine Projektausschreibung. Die Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte. Die Mengenangabe im Preisblatt (Anlage 4) von geschätzten 400 Bürodrehstühlen mit weißem Gestell, 650 Bürodrehstühlen mit schwarzem/alu-Gestell und 50 Kopf- und Nackenstüzten beruht auf einer Schätzung für die nächsten 4 Jahre. Wir weisen daraufhin, dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf die Beauftragung im vorgenannten Umfang hat.
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Zusätzliche Informationen:
“Zur Bewertung der Qualität sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist folgende Konzepte einzureichen: 1. Prozessbeschreibung vom...”
Zusätzliche Informationen
Zur Bewertung der Qualität sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist folgende Konzepte einzureichen: 1. Prozessbeschreibung vom Auftragseingang bis Abnahme 2. Reklamation 3. Einweisung / Schulung der Mitarbeiter 4. Stuhlreinigung Teststellung: Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung der angebotenen Produkte entsprechende Muster/Bürodrehstühle zu verlangen. Hierzu werden nach Abschluss der Angebotswertung die 3 bis 5 bestplatzierten Bieter aufgefordert, die Muster kostenfrei an die AOK Bad Kreuznach zu liefern. Ferner behält sich die Auftraggeberin vor, für alle angebotenen Teile und Materialien Prüfzeugnisse amtlicher oder amtlich anerkannter Prüfinstitute zu verlangen (weitere Hinweise zu Zertifikaten und Mindestkriterien siehe Leistungsbeschreibung Anlage 2). Der Höchstwert der Ausschreibung Los 1 Bürodrehstühle wird auf 700.200 Euro festgelegt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Drehsitze📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Lieferung an aktuell insgesamt ca. 32 Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. (Standortverzeichnis siehe Anlage 9 der Vergabeunterlagen)”
Ort der Leistung: Donnersbergkreis🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Angabe eines Rabattsatzes auf das gesamte Sortiment der Produktgruppe "Sitzmöbel" des angebotenen Herstellers. (siehe Einpreisblatt - Anlage 4 der Vergabeunterlagen)”
Beschreibung der Optionen
Angabe eines Rabattsatzes auf das gesamte Sortiment der Produktgruppe "Sitzmöbel" des angebotenen Herstellers. (siehe Einpreisblatt - Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-16 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über unternehmensbezogene Umwelt- und Organisationssysteme, die den nachfolgenden Normen und Zertifizierungen entsprechen oder diesen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über unternehmensbezogene Umwelt- und Organisationssysteme, die den nachfolgenden Normen und Zertifizierungen entsprechen oder diesen gleichwertig sind. - ISO 14001 oder gleichwertig/vergleichbar - Cradle to Cradle (Zertifizierung zur nachhaltigen Nutzung der eingesetzten Ressourcen) oder gleichwertig/vergleichbar. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über unternehmensbezogene Management-, Qualitäts-, und Organisationssysteme, die den nachfolgenden Normen und Zertifizierungen entsprechen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über unternehmensbezogene Management-, Qualitäts-, und Organisationssysteme, die den nachfolgenden Normen und Zertifizierungen entsprechen oder diesen gleichwertig sind. - ISO 9001 oder gleichwertig/vergleichbar - Quality Office Consultants oder gleichwertig/vergleichbar Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über eine vorhandenene oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über eine vorhandenene oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden pro Person: 2.000.000,00 EUR Sachschäden: 2.000.000,00 EUR Vermögensschäden inkl. Datenschutz: 1.000.000,00 EUR Weiterhin erklärt der Bieter, dass er den zuvor genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“keine.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage der Vergabeunterlagen).
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXME59#
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXME59#
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 55113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 032-108453 (2026-02-12)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 583 500 EUR 💰
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXME59#
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXME59#
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Bei den Allgemeinen Informationen der der Bekanntmachung (Punkt 2.1.4 der Auftragsbekanntmachung) wird der folgende Satz ergänzt: Die Bewerbungsbedingungen...”
Text
Bei den Allgemeinen Informationen der der Bekanntmachung (Punkt 2.1.4 der Auftragsbekanntmachung) wird der folgende Satz ergänzt: Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.
“Bei den Allgemeinen Informationen der der Bekanntmachung (Punkt 2.1.4 der Auftragsbekanntmachung) wird der folgende Satz ergänzt: Die Bewerbungsbedingungen...”
Bei den Allgemeinen Informationen der der Bekanntmachung (Punkt 2.1.4 der Auftragsbekanntmachung) wird der folgende Satz ergänzt: Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.
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Quelle: OJS 2026/S 033-111997 (2026-02-16)