Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Mit dem Wirtschaftsjahr 2025 (Durchführung der jährlichen Prüfungen jeweils nach Erstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr) ist der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für die Dauer von fünf Jahren (Wirtschaftsjahre 2025-2029) beabsichtigt. Die ZVK beabsichtigt im Einklang mit städtischen Richtlinien eine Prüferrotation durchzuführen. Die letzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bis zum Jahresabschluss 2024 mit der Prüfung beauftragt wurde, ist folglich von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftragsgegenstand und Auftragsumfang gliedern sich in die Prüfung des Jahresabschlusses und die Prüfung der von der*dem Aktuar*in bereitgestellten versicherungsmathematischen Grundlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Referenznummer: 2026-0003-1100
Kurze Beschreibung:
Mit dem Wirtschaftsjahr 2025 (Durchführung der jährlichen Prüfungen jeweils nach Erstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr) ist der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für die Dauer von fünf Jahren (Wirtschaftsjahre 2025-2029) beabsichtigt. Die ZVK beabsichtigt im Einklang mit städtischen Richtlinien eine Prüferrotation durchzuführen. Die letzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bis zum Jahresabschluss 2024 mit der Prüfung beauftragt wurde, ist folglich von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftragsgegenstand und Auftragsumfang gliedern sich in die Prüfung des Jahresabschlusses und die Prüfung der von der*dem Aktuar*in bereitgestellten versicherungsmathematischen Grundlagen.
Mit dem Wirtschaftsjahr 2025 (Durchführung der jährlichen Prüfungen jeweils nach Erstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr) ist der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für die Dauer von fünf Jahren (Wirtschaftsjahre 2025-2029) beabsichtigt. Die ZVK beabsichtigt im Einklang mit städtischen Richtlinien eine Prüferrotation durchzuführen. Die letzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bis zum Jahresabschluss 2024 mit der Prüfung beauftragt wurde, ist folglich von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftragsgegenstand und Auftragsumfang gliedern sich in die Prüfung des Jahresabschlusses und die Prüfung der von der*dem Aktuar*in bereitgestellten versicherungsmathematischen Grundlagen.
Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Zusätzliche Informationen:
Den veröffentlichten Dokumenten ist das Dokument "Eigenerklärung_RUS-Sanktionen_Art_5k" zu entnehmen. Diese Eigernerklärung ist zwingend sowie vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Ebenfalls sind zwingend sowie vollständig ausgefüllt das Preisblankett "Preisangaben RV Wirtschaftsprüfung" sowie die Unterlage "Fachliche Qualifikation RV Wirtschaftsprüfung" mit dem Angebot einzureichen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Der Gesamtpreis wird entsprechend dem Formblatt ermittelt, indem die von den eingesetzten Personen für die einzelnen Leistungsbestandteile benötigten Arbeitstage (1 Arbeitstag entspricht 8 Stunden) mit den jeweiligen Tagessätzen multipliziert und zu einer Endsumme addiert werden. Zur Ermittlung der vergleichbaren Angebotspreise wird an dieser Stelle unterstellt, dass die Leistungen gemäß Ziffer 2.2 jährlich durchgeführt werden. Das günstigste Angebot erhält 65 Punkte, die Punktzahl der anderen Angebote wird entsprechend der prozentualen Abweichung vom günstigsten Angebot reduziert.:
Für die Wertung der fachlichen Qualifikation füllen Sie bitte für jede*n eingesetzte*n Mitarbeiter*in das beigefügte Formblatt "Fachliche Qualifikation RV Wirtschaftsprüfung" aus. Es sind für die Jahresabschlussprüfung mindestens zwei, maximal drei Personen und für die Prüfung der versicherungsmathematischen Grundlagen mindestens eine, maximal zwei Personen zur Leistungserbringung beziehungsweise als Ansprechpartner*innen zu benennen und verbindlich vorzusehen. Eine Person kann entweder nur für einen Leistungsbestandteil oder für beide Leistungsbestandteile eingesetzt werden.
Der jeweilige aus den fachlichen Einzelqualifikationen der vorgesehenen Personen resultierende Durchschnittswert (arithmetisches Mittel und maximal 25 beziehungsweise maximal 10 Punkte) geht in die Gesamtwertung ein.
Bei der fachlichen Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter*innen werden folgende Unterkriterien unterschieden:
a) in Bezug auf die Prüfung des Jahresabschlusses und die Berichterstattung nach den gesetzlichen Vorschriften (Leistungen gemäß Ziffer 2.1 des Leistungsverzeichnisses):
• Eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Betriebswirt*in beziehungsweise Diplom-Kauffrau*mann oder die Ergänzung eines anderen Studiums um ein wirtschaftliches Aufbaustudium ist Mindestvoraussetzung für alle eingesetzten Mitarbeiter*innen. Hierfür werden 5 Punkte vergeben (siehe meine Ausführungen zu Eignungs-/Zuschlagskriterien).
•Für zusätzliche Qualifikationen können folgende Punkte erreicht werden:
Wirtschaftsprüfer*in 10 Punkte,
CIA, CPA, StB 3 Punkte,
• Die Berufserfahrung in der Jahresabschlussprüfung von Pensionskassen, Versicherungen oder Banken wird pro Jahr mit 2 Punkten bewertet, sofern eine Mindestdauer von 2 Jahren erfüllt ist. Liegt eine geringere Berufserfahrung vor, werden 0 Punkte vergeben. Mindestens ein*e Mitarbeiter*in muss hier 10 Punkte erreichen.
Maximal können pro Person 25 Punkte erreicht beziehungsweise berücksichtigt werden.
b) in Bezug auf die Prüfung der von der*dem Aktuar*in bereitgestellten versicherungsmathematischen Grundlagen (Leistungen gemäß Ziffer 2.2):
• Ein abgeschlossenes Studium der (Versicherungs-)Mathematik wird mit 3 Punkten bewertet.
• Für die Qualifikation als Aktuar*in können 3 Punkte erreicht werden.
• Die Berufserfahrung in der Prüfung versicherungsmathematischer Grundlagen von Pensionskassen oder Versicherungen wird pro Jahr mit 1 Punkt bewertet, sofern eine Mindestdauer von 2 Jahren erfüllt ist. Liegt eine geringere Berufserfahrung vor, werden 0 Punkte vergeben. Mindestens eine Mitarbeiter*in muss hier 4 Punkte erreichen.
Maximal können pro Person 10 Punkte erreicht beziehungsweise berücksichtigt werden.
Werden die genannten Mindestwerte bei a) oder b) nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss der*des Bieter*in (Ausschlusskriterium).
Die Berufserfahrung in der Jahresabschlussprüfung von Pensionskassen, Versicherungen oder Banken wird pro Jahr mit 2 Punkten bewertet, sofern eine Mindestdauer von 2 Jahren erfüllt ist. Liegt eine geringere Berufserfahrung vor, werden 0 Punkte vergeben. Mindestens ein*e Mitarbeiter*in muss hier 10 Punkte erreichen.
Die Berufserfahrung in der Prüfung versicherungsmathematischer Grundlagen von Pensionskassen oder Versicherungen wird pro Jahr mit 1 Punkt bewertet, sofern eine Mindestdauer von 2 Jahren erfüllt ist. Liegt eine geringere Berufserfahrung vor, werden 0 Punkte vergeben. Mindestens eine Mitarbeiter*in muss hier 4 Punkte erreichen.
Den veröffentlichten Dokumenten ist das Dokument "Eigenerklärung_RUS-Sanktionen_Art_5k" zu entnehmen. Diese Eigernerklärung ist zwingend sowie vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Ebenfalls sind zwingend sowie vollständig ausgefüllt das Preisblankett "Preisangaben RV Wirtschaftsprüfung" sowie die Unterlage "Fachliche Qualifikation RV Wirtschaftsprüfung" mit dem Angebot einzureichen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Der Gesamtpreis wird entsprechend dem Formblatt ermittelt, indem die von den eingesetzten Personen für die einzelnen Leistungsbestandteile benötigten Arbeitstage (1 Arbeitstag entspricht 8 Stunden) mit den jeweiligen Tagessätzen multipliziert und zu einer Endsumme addiert werden. Zur Ermittlung der vergleichbaren Angebotspreise wird an dieser Stelle unterstellt, dass die Leistungen gemäß Ziffer 2.2 jährlich durchgeführt werden. Das günstigste Angebot erhält 65 Punkte, die Punktzahl der anderen Angebote wird entsprechend der prozentualen Abweichung vom günstigsten Angebot reduziert.:
Für die Wertung der fachlichen Qualifikation füllen Sie bitte für jede*n eingesetzte*n Mitarbeiter*in das beigefügte Formblatt "Fachliche Qualifikation RV Wirtschaftsprüfung" aus. Es sind für die Jahresabschlussprüfung mindestens zwei, maximal drei Personen und für die Prüfung der versicherungsmathematischen Grundlagen mindestens eine, maximal zwei Personen zur Leistungserbringung beziehungsweise als Ansprechpartner*innen zu benennen und verbindlich vorzusehen. Eine Person kann entweder nur für einen Leistungsbestandteil oder für beide Leistungsbestandteile eingesetzt werden.
Der jeweilige aus den fachlichen Einzelqualifikationen der vorgesehenen Personen resultierende Durchschnittswert (arithmetisches Mittel und maximal 25 beziehungsweise maximal 10 Punkte) geht in die Gesamtwertung ein.
Bei der fachlichen Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter*innen werden folgende Unterkriterien unterschieden:
a) in Bezug auf die Prüfung des Jahresabschlusses und die Berichterstattung nach den gesetzlichen Vorschriften (Leistungen gemäß Ziffer 2.1 des Leistungsverzeichnisses):
• Eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Betriebswirt*in beziehungsweise Diplom-Kauffrau*mann oder die Ergänzung eines anderen Studiums um ein wirtschaftliches Aufbaustudium ist Mindestvoraussetzung für alle eingesetzten Mitarbeiter*innen. Hierfür werden 5 Punkte vergeben (siehe meine Ausführungen zu Eignungs-/Zuschlagskriterien).
•Für zusätzliche Qualifikationen können folgende Punkte erreicht werden:
Wirtschaftsprüfer*in 10 Punkte,
CIA, CPA, StB 3 Punkte,
• Die Berufserfahrung in der Jahresabschlussprüfung von Pensionskassen, Versicherungen oder Banken wird pro Jahr mit 2 Punkten bewertet, sofern eine Mindestdauer von 2 Jahren erfüllt ist. Liegt eine geringere Berufserfahrung vor, werden 0 Punkte vergeben. Mindestens ein*e Mitarbeiter*in muss hier 10 Punkte erreichen.
Maximal können pro Person 25 Punkte erreicht beziehungsweise berücksichtigt werden.
b) in Bezug auf die Prüfung der von der*dem Aktuar*in bereitgestellten versicherungsmathematischen Grundlagen (Leistungen gemäß Ziffer 2.2):
• Ein abgeschlossenes Studium der (Versicherungs-)Mathematik wird mit 3 Punkten bewertet.
• Für die Qualifikation als Aktuar*in können 3 Punkte erreicht werden.
• Die Berufserfahrung in der Prüfung versicherungsmathematischer Grundlagen von Pensionskassen oder Versicherungen wird pro Jahr mit 1 Punkt bewertet, sofern eine Mindestdauer von 2 Jahren erfüllt ist. Liegt eine geringere Berufserfahrung vor, werden 0 Punkte vergeben. Mindestens eine Mitarbeiter*in muss hier 4 Punkte erreichen.
Maximal können pro Person 10 Punkte erreicht beziehungsweise berücksichtigt werden.
Werden die genannten Mindestwerte bei a) oder b) nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss der*des Bieter*in (Ausschlusskriterium).
Die Berufserfahrung in der Jahresabschlussprüfung von Pensionskassen, Versicherungen oder Banken wird pro Jahr mit 2 Punkten bewertet, sofern eine Mindestdauer von 2 Jahren erfüllt ist. Liegt eine geringere Berufserfahrung vor, werden 0 Punkte vergeben. Mindestens ein*e Mitarbeiter*in muss hier 10 Punkte erreichen.
Die Berufserfahrung in der Prüfung versicherungsmathematischer Grundlagen von Pensionskassen oder Versicherungen wird pro Jahr mit 1 Punkt bewertet, sofern eine Mindestdauer von 2 Jahren erfüllt ist. Liegt eine geringere Berufserfahrung vor, werden 0 Punkte vergeben. Mindestens eine Mitarbeiter*in muss hier 4 Punkte erreichen.
Postleitzahl: 50823
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 65.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Bezüglich der Dauer des Vertrags und des Wechsels der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft orientiert sich die ZVK an den "Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüfer*innen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben / eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen" der Stadt Köln, die einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach 5 Jahres empfiehlt.
Folglich wird der Rahmenvertrag für 5 Jahre ausgeschrieben.
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Bezüglich der Dauer des Vertrags und des Wechsels der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft orientiert sich die ZVK an den "Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüfer*innen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben / eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen" der Stadt Köln, die einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach 5 Jahres empfiehlt.
Folglich wird der Rahmenvertrag für 5 Jahre ausgeschrieben.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅ Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Je ein Prüfungsplan für die Durchführung der Leistungen zu Ziffer 2.1 und 2.2 gemäß Leistungsverzeichnis, aus dem sich der Ablauf der Prüfungen - untergliedert in einzelne Prüfungsphasen - und die Organisation der Zusammenarbeit mit der ZVK ergibt; es sind die einzusetzenden Mitarbeiter*innen (für die Jahresabschlussprüfung mindestens zwei, maximal drei Personen; für die Prüfung der versicherungsmathematischen Grundlagen mindestens eine, maximal zwei Personen) sowie deren geplanter zeitlicher Aufwand in Arbeitstagen (1 Arbeitstag entspricht 8 Stunden) für die einzelnen Prüfphasen aufzuführen.
- Neben dem Angebot benötigt die ZVK der Stadt Köln zur Beurteilung der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit der*des Bieterin*Bieters eine Gesamtdarstellung des Unternehmens.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Je ein Prüfungsplan für die Durchführung der Leistungen zu Ziffer 2.1 und 2.2 gemäß Leistungsverzeichnis, aus dem sich der Ablauf der Prüfungen - untergliedert in einzelne Prüfungsphasen - und die Organisation der Zusammenarbeit mit der ZVK ergibt; es sind die einzusetzenden Mitarbeiter*innen (für die Jahresabschlussprüfung mindestens zwei, maximal drei Personen; für die Prüfung der versicherungsmathematischen Grundlagen mindestens eine, maximal zwei Personen) sowie deren geplanter zeitlicher Aufwand in Arbeitstagen (1 Arbeitstag entspricht 8 Stunden) für die einzelnen Prüfphasen aufzuführen.
- Neben dem Angebot benötigt die ZVK der Stadt Köln zur Beurteilung der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit der*des Bieterin*Bieters eine Gesamtdarstellung des Unternehmens.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind mindestens zehn Jahre praktische Erfahrung des Unternehmens in der Prüfung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen sowie die vorhandenen Kenntnisse des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und die Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlV) durch mindestens fünf entsprechende Referenzen nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind mindestens zehn Jahre praktische Erfahrung des Unternehmens in der Prüfung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen sowie die vorhandenen Kenntnisse des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und die Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlV) durch mindestens fünf entsprechende Referenzen nachzuweisen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Bescheinigung über die Bestellung zur*zum Wirtschaftsprüfer*in beziehungsweise über die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
- Mindestens eine der angegebenen Personen verfügt über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C2).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Bescheinigung über die Bestellung zur*zum Wirtschaftsprüfer*in beziehungsweise über die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
- Mindestens eine der angegebenen Personen verfügt über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C2).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bescheinigung über eine Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr). Besteht zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots eine Berufshaftpflichtversicherung nach den vorstehenden Maßgaben, ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder eine Kopie der Versicherungspolice als Nachweis dem Angebot beizufügen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass er im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit der geforderten Deckungssumme abschließt. Dieser Eigenerklärung ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens beizufügen, indem der Versicherer erklärt, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung über eine Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr). Besteht zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots eine Berufshaftpflichtversicherung nach den vorstehenden Maßgaben, ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder eine Kopie der Versicherungspolice als Nachweis dem Angebot beizufügen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass er im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit der geforderten Deckungssumme abschließt. Dieser Eigenerklärung ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens beizufügen, indem der Versicherer erklärt, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Im Bereich "Information über die öffentliche Öffnung, Datum der Angebotsöffnung (BT-132)" muss aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union ein Datum eingetragen werden. Es dient ausschließlich als Information über den Angebotsöffnungstermin.
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Im Bereich "Information über die öffentliche Öffnung, Datum der Angebotsöffnung (BT-132)" muss aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union ein Datum eingetragen werden. Es dient ausschließlich als Information über den Angebotsöffnungstermin.
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 056-195201 (2026-03-19)