Auftragsbekanntmachung (2026-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über Scan-Dienstleistungen, Digitalisierung und Vernichtung von Akten für das Landratsamt Ravensburg
Referenznummer: 26-11-ZV
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für das Digitalisieren von Papierakten”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Druckgewerbes📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 48 Monate für die Digitalisierung und Vernichtung von Papierakten im Landratsamt...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 48 Monate für die Digitalisierung und Vernichtung von Papierakten im Landratsamt Ravensburg.
Dabei sollen ca. 2.500 laufende Meter Akten, das entspricht einer Gesamtblattanzahl
von ca. 13 Mio. Blatt, verarbeitet und digitalisiert werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Ravensburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-21 📅
Datum des Endes: 2030-04-20 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsdaten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dienstleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
“Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 48 Monate für die Digitalisierung und Vernichtung von Papierakten im Landratsamt Ravensburg.”
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 48 Monate für die Digitalisierung und Vernichtung von Papierakten im Landratsamt Ravensburg.
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. §135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 028-093843 (2026-02-09)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-11) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-19 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Frist für den Eingang der Angebote wird vom 12.03.26, 10.00 Uhr auf den 19.03.26, 10:00 Uhr verlängert.”
Quelle: OJS 2026/S 051-175410 (2026-03-11)