Rahmenvertrag: Wissenschaftliche Unterstützung zu Klimaschutzmaßnahmen und relevanten klimapoliti-schen Fragestellungen

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) hat die BReg sich rechtlich verbindliche Klimaziele gesetzt. Die im KSG vorgegebenen Jahresemissionsgesamtmengen (JEGM) als auch die Jahresemissionsmengen für die Sektoren sind maßgeblich für die Entwicklung von neuen Klimaschutzmaßnahmen. Gemäß § 9 des KSG ist die BReg verpflichtet, spätestens zwölf Monate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Zudem prüft die BReg nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans, ob ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen werden soll. Darüber hinaus muss die BReg bei einer Nichteinhaltung der JEGM 2021-2030 nach zwei Jahren in Folge Maßnahmen beschließen, die die Einhaltung der JEGM gewährleisten. Im KSG ist vorgesehen, dass alle Ressorts Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen als Beitrag zu dem Klimaschutzprogramm oder im Falle eines Nachsteuerungserfordernis nach §8 KSG vorlegen, die in ihrer Minderungswirkung quantifiziert sind und deren soziale, wirtschaftl. und ökologische Folgewirkungen abgeschätzt wurden. Die Maßnahmen sollen sowohl in den jeweiligen Sektoren als auch sektorübergreifend zur Erreichung der im KSG definierten Maßstäbe führen. Das BMUKN als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort bringt in den Prozess des Klimaschutzprogramms aber auch bei Auslösung einer Nachsteuerung eigene Maßnahmenvorschläge ein und muss darüber hinaus Vorschläge anderer Ressorts prüfen. Zudem müssen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen sowohl aus dem wirtschaftl. als auch zivilgesellschaftl. Raum bewertet werden. Auch solche Beiträge müssen kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Das BMUKN wird in vielen Fällen gefordert sein, wissenschaftl. fundiert Stellung zu beziehen und Vorschläge zu machen, wie berechtigte Anliegen aus dem gesellschaftl. Raum aufgegriffen werden können. Auch im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzprogrammen oder klimapolit. Beschlüssen der BReg können sich kurzfristige Beratungsbedarfe hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen, deren Wirksamkeit bzw. etwaiger sozioökonomischer Folgewirkungen ergeben. Die Einhaltung der gesetzl. Klimaziele bringt eine Vielzahl an Herausforderungen und Fragen mit sich, die eine sozio-ökonomische Analyse und Bewertung erfordern. Denn zusätzl. zu sozialen und ökologischen Folgen sowie rechtl. oder administrativen Aspekten nehmen ökonomische Grundsatzfragen zum Klimaschutz in einer zunehmend dekarbonisierten Volkswirtschaft an Relevanz zu und rücken verstärkt in den Fokus der Debatte über zusätzl. Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren in vielen Bereichen konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des europäischen Rahmens für die Klima- und Energiepolitik zu erwarten, die zum Teil in dt. Recht umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die verschiedenen Ressorts in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich (bspw. In den Sektoren Energie, Gebäude oder Verkehr) Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens vorlegen. In diesen Fällen muss die BReg kurzfristig in der Lage sein, die Auswirkungen der Vorschläge der sektorverantwortlichen Ressorts oder der Europäischen Kommission auf die dt. Klimapolitik und die Konsistenz der Vorschläge mit den Klimazielen zu prüfen und ggf. Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Weiterhin wird die Klimaschutzpolitik der BReg auch zukünftig von intensiven öffentl. Diskussionen begleitet werden. Bei der Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmenvorschlägen sowie bei der Beratung zu aktuellen klimapolitischen Fragestellungen wird das BMUKN für absehbare Zeit auf kurzfristige fachliche Unterstützung durch externen Sachverstand angewiesen sein. Weiterhin erfolgt die Erstellung von Bewertungspapieren und wissenschaftl. Analysen zu Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen anderer Ressorts und weiterer Akteure sowie die Erstellung von Kurzstudien zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-27 Auftragsbekanntmachung
2026-04-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2026-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag: Wissenschaftliche Unterstützung zu Klimaschutzmaßnahmen und relevanten klimapoliti-schen Fragestellungen
Referenznummer: Z I 3 VSt-1948/2026
Kurze Beschreibung:
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) hat die BReg sich rechtlich verbindliche Klimaziele gesetzt. Die im KSG vorgegebenen Jahresemissionsgesamtmengen (JEGM) als auch die Jahresemissionsmengen für die Sektoren sind maßgeblich für die Entwicklung von neuen Klimaschutzmaßnahmen. Gemäß § 9 des KSG ist die BReg verpflichtet, spätestens zwölf Monate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Zudem prüft die BReg nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans, ob ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen werden soll. Darüber hinaus muss die BReg bei einer Nichteinhaltung der JEGM 2021-2030 nach zwei Jahren in Folge Maßnahmen beschließen, die die Einhaltung der JEGM gewährleisten. Im KSG ist vorgesehen, dass alle Ressorts Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen als Beitrag zu dem Klimaschutzprogramm oder im Falle eines Nachsteuerungserfordernis nach §8 KSG vorlegen, die in ihrer Minderungswirkung quantifiziert sind und deren soziale, wirtschaftl. und ökologische Folgewirkungen abgeschätzt wurden. Die Maßnahmen sollen sowohl in den jeweiligen Sektoren als auch sektorübergreifend zur Erreichung der im KSG definierten Maßstäbe führen. Das BMUKN als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort bringt in den Prozess des Klimaschutzprogramms aber auch bei Auslösung einer Nachsteuerung eigene Maßnahmenvorschläge ein und muss darüber hinaus Vorschläge anderer Ressorts prüfen. Zudem müssen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen sowohl aus dem wirtschaftl. als auch zivilgesellschaftl. Raum bewertet werden. Auch solche Beiträge müssen kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Das BMUKN wird in vielen Fällen gefordert sein, wissenschaftl. fundiert Stellung zu beziehen und Vorschläge zu machen, wie berechtigte Anliegen aus dem gesellschaftl. Raum aufgegriffen werden können. Auch im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzprogrammen oder klimapolit. Beschlüssen der BReg können sich kurzfristige Beratungsbedarfe hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen, deren Wirksamkeit bzw. etwaiger sozioökonomischer Folgewirkungen ergeben. Die Einhaltung der gesetzl. Klimaziele bringt eine Vielzahl an Herausforderungen und Fragen mit sich, die eine sozio-ökonomische Analyse und Bewertung erfordern. Denn zusätzl. zu sozialen und ökologischen Folgen sowie rechtl. oder administrativen Aspekten nehmen ökonomische Grundsatzfragen zum Klimaschutz in einer zunehmend dekarbonisierten Volkswirtschaft an Relevanz zu und rücken verstärkt in den Fokus der Debatte über zusätzl. Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren in vielen Bereichen konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des europäischen Rahmens für die Klima- und Energiepolitik zu erwarten, die zum Teil in dt. Recht umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die verschiedenen Ressorts in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich (bspw. In den Sektoren Energie, Gebäude oder Verkehr) Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens vorlegen. In diesen Fällen muss die BReg kurzfristig in der Lage sein, die Auswirkungen der Vorschläge der sektorverantwortlichen Ressorts oder der Europäischen Kommission auf die dt. Klimapolitik und die Konsistenz der Vorschläge mit den Klimazielen zu prüfen und ggf. Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Weiterhin wird die Klimaschutzpolitik der BReg auch zukünftig von intensiven öffentl. Diskussionen begleitet werden. Bei der Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmenvorschlägen sowie bei der Beratung zu aktuellen klimapolitischen Fragestellungen wird das BMUKN für absehbare Zeit auf kurzfristige fachliche Unterstützung durch externen Sachverstand angewiesen sein. Weiterhin erfolgt die Erstellung von Bewertungspapieren und wissenschaftl. Analysen zu Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen anderer Ressorts und weiterer Akteure sowie die Erstellung von Kurzstudien zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: Z I 3 VSt-1948/2026
Titel: Rahmenvertrag: Wissenschaftliche Unterstützung zu Klimaschutzmaßnahmen und relevanten klimapolitischen Fragestellungen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 445 752 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) hat die BReg sich rechtlich verbindliche Klimaziele gesetzt. Die im KSG vorgegebenen Jahresemissionsgesamtmengen (JEGM) als auch die Jahresemissionsmengen für die Sektoren sind maßgeblich für die Entwicklung von neuen Klimaschutzmaßnahmen. Gemäß § 9 des KSG ist die BReg verpflichtet, spätestens zwölf Monate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Zudem prüft die BReg nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans, ob ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen werden soll. Darüber hinaus muss die BReg bei einer Nichteinhaltung der JEGM 2021-2030 nach zwei Jahren in Folge Maßnahmen beschließen, die die Einhaltung der JEGM gewährleisten. Im KSG ist vorgesehen, dass alle Ressorts Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen als Beitrag zu dem Klimaschutzprogramm oder im Falle eines Nachsteuerungserfordernis nach §8 KSG vorlegen, die in ihrer Minderungswirkung quantifiziert sind und deren soziale, wirtschaftl. und ökologische Folgewirkungen abgeschätzt wurden. Die Maßnahmen sollen sowohl in den jeweiligen Sektoren als auch sektorübergreifend zur Erreichung der im KSG definierten Maßstäbe führen. Das BMUKN als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort bringt in den Prozess des Klimaschutzprogramms aber auch bei Auslösung einer Nachsteuerung eigene Maßnahmenvorschläge ein und muss darüber hinaus Vorschläge anderer Ressorts prüfen. Zudem müssen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen sowohl aus dem wirtschaftl. als auch zivilgesellschaftl. Raum bewertet werden. Auch solche Beiträge müssen kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Das BMUKN wird in vielen Fällen gefordert sein, wissenschaftl. fundiert Stellung zu beziehen und Vorschläge zu machen, wie berechtigte Anliegen aus dem gesellschaftl. Raum aufgegriffen werden können. Auch im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzprogrammen oder klimapolit. Beschlüssen der BReg können sich kurzfristige Beratungsbedarfe hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen, deren Wirksamkeit bzw. etwaiger sozioökonomischer Folgewirkungen ergeben. Die Einhaltung der gesetzl. Klimaziele bringt eine Vielzahl an Herausforderungen und Fragen mit sich, die eine sozio-ökonomische Analyse und Bewertung erfordern. Denn zusätzll. zu sozialen und ökologischen Folgen sowie rechtl. oder administrativen Aspekten nehmen ökonomische Grundsatzfragen zum Klimaschutz in einer zunehmend dekarbonisierten Volkswirtschaft an Relevanz zu und rücken verstärkt in den Fokus der Debatte über zusätzl. Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren in vielen Bereichen konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des europäischen Rahmens für die Klima- und Energiepolitik zu erwarten, die zum Teil in dt. Recht umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die verschiedenen Ressorts in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich (bspw. In den Sektoren Energie, Gebäude oder Verkehr) Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens vorlegen. In diesen Fällen muss die BReg kurzfristig in der Lage sein, die Auswirkungen der Vorschläge der sektorverantwortlichen Ressorts oder der Europäischen Kommission auf die dt. Klimapolitik und die Konsistenz der Vorschläge mit den Klimazielen zu prüfen und ggf. Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Weiterhin wird die Klimaschutzpolitik der BReg auch zukünftig von intensiven öffentl. Diskussionen begleitet werden. Bei der Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmenvorschlägen sowie bei der Beratung zu aktuellen klimapolitischen Fragestellungen wird das BMUKN für absehbare Zeit auf kurzfristige fachliche Unterstützung durch externen Sachverstand angewiesen sein. Weiterhin erfolgt die Erstellung von Bewertungspapieren und wissenschaftl. Analysen zu Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen anderer Ressorts und weiterer Akteure sowie die Erstellung von Kurzstudien zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Es ist, sofern nicht in digitaler Form umsetzbar, Recycling-Papier nach dem Blauen Engel (DE-UZ 14a) oder gleichwertig zu verwenden
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2029-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht die Option der Vertragsverlängerung für 1 Jahr.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-26 📅
Zusätzliche Informationen:
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV /§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung: Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet. Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Be-kanntmachung) beziehen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der Zusammenarbeit mit obersten Bundesbehörden. Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Persönliche Qualifikation und Erfahrung (Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen) Bewertet werden: 2.3.1 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich der Klima- und Energiepolitik auf nationaler und internationaler Ebene 2.3.1.1 Mindestens eine Person im Projektteam muss im Bereich der Klimaschutzpolitik wissenschaftlich tätig gewesen sein, d.h. Vorhaben umgesetzt oder publiziert haben 2.3.2 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich rechtlicher Fragen der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen 2.3.3 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich der Erstellung und Bewertung von Maßnahmenvorschlägen sowie sozialer, ökonomischer und ökologischer Folgen im Bereich der Klimapolitik (u.a.) Berechnung der Treibhausgasminderungswirkung von Maßnahmen)
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet
ausgewertet.
3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr.
4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMUKN-90
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmukn.bund.de 📧
Telefon: 030-18305-0 📞
URL: https://www.bundesumweltministerium.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=833021 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=833021 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattformdes Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://bundeskartellamt.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 019-061228 (2026-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag: Wissenschaftliche Unterstützung zu Klimaschutzmaßnahmen und relevanten klimapolitischen Fragestellungen
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 3 445 752 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 3 333 060 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 3 333 060 💰
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 445 752 EUR 💰
Stadt: Berlin

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 1948/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 3 333 060 💰
Niedrigstes Angebot: 3 333 060 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 445 752 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 333 060 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Öko-Institut Consult GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Öko-Institut Consult GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 270258 B
Postanschrift: Borkumstraße 2
Postleitzahl: 13189
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: https://www.bundesumweltministerium.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 076-268313 (2026-04-17)