Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bieter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die Digitalisierung des Aktenbestandes der Landeshauptstadt Magdeburg unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Maßgaben sowie der Maßgabe, dass die Akten und deren Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlassen. Die Ausländerbehörde (ABH) der LH MD hat die Digitalisierung des Gesamtaktenbestandes unter Berücksichtigung aller einschlägigen rechtlichen Vorgaben im letzten Jahr ein Projekt „Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg“ gestartet, wobei erste vertiefte Eindrücke und Erfahrungen unter „Echtbedingungen“ gestartet und noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus beabsichtigt die LH MD weitere Ämter und Fachbereiche in den nächsten Jahren und deren Aktenbestand zu digitalisieren. Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde und weitere Verwaltungseinheiten der Landeshauptstadt Magdeburg
Referenznummer: KID_DAA_03/2026
Kurze Beschreibung:
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bieter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die Digitalisierung des Aktenbestandes der Landeshauptstadt Magdeburg unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Maßgaben sowie der Maßgabe, dass die Akten und deren Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlassen.
Die Ausländerbehörde (ABH) der LH MD hat die Digitalisierung des Gesamtaktenbestandes unter Berücksichtigung aller einschlägigen rechtlichen Vorgaben im letzten Jahr ein Projekt „Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg“ gestartet, wobei erste vertiefte Eindrücke und Erfahrungen unter „Echtbedingungen“ gestartet und noch nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus beabsichtigt die LH MD weitere Ämter und Fachbereiche in den nächsten Jahren und deren Aktenbestand zu digitalisieren.
Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen.
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bieter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die Digitalisierung des Aktenbestandes der Landeshauptstadt Magdeburg unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Maßgaben sowie der Maßgabe, dass die Akten und deren Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlassen.
Die Ausländerbehörde (ABH) der LH MD hat die Digitalisierung des Gesamtaktenbestandes unter Berücksichtigung aller einschlägigen rechtlichen Vorgaben im letzten Jahr ein Projekt „Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg“ gestartet, wobei erste vertiefte Eindrücke und Erfahrungen unter „Echtbedingungen“ gestartet und noch nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus beabsichtigt die LH MD weitere Ämter und Fachbereiche in den nächsten Jahren und deren Aktenbestand zu digitalisieren.
Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 100 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: de2d7bcb-783b-4d58-a384-81bbdfa3ff69
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 100 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das maximale Gesamtauftragsvolumen von 1.700.000 € bis 2.100.000,00 € (netto).
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 2.100.000,00 € (netto) € festgelegt.
Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart.
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das maximale Gesamtauftragsvolumen von 1.700.000 € bis 2.100.000,00 € (netto).
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 2.100.000,00 € (netto) € festgelegt.
Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Vergabestelle schreibt für die Landeshauptstadt Magdeburg und ihre im Raum Magdeburg dezentral organisierten Verwaltungseinrichtungen aus.
Postleitzahl: 39104
Stadt: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 48 Monate Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-02 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)
1.1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
1.2. Handelsregisterauszug in Kopie oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
1.3. Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA und Nachunternehmereinsatz 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA.
1.4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.
1.5. Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)
2.1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
2.2. Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden;
2.3. Angaben über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
2.4. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 200.000,00 für Sach-, Vermögensschäden und für Personenschäden EUR 1.000.000 je Schadensfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der jeweiligen Versicherungssummen (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Wenn eine Bietergemeinschaft sich bewirbt, genügt der Nachweis der Betriebshaftpflicht durch ein Mitglied, die übrigen Nachweise sind jedoch von jedem Mitglied und durch jedes Drittunternehmen einzureichen, auf deren Eignung sich ein Bieter bezieht.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
3.1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
3.2. Angaben zum Firmenprofil
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur.
3.3. Referenzen
Einzureichen sind Referenzen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. ein-bezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
- des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
- der Auftraggeber,
- des Leistungszeitraums,
- sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Die KID behält sich für den Prüfungsfall vor, zu den abgegebenen Referenzen, die der Auftragnehmer detailliert beschreibt, die Ansprechpartner mit Telefonnummern beim Bieter anzufordern.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Ver-gleichbar im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Projekte zur Abholung von verschiedenen Standorten zu digitalisierenden Akten und die Digitalisierung des Aktenbestandes unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Maßgaben sowie der Maßgabe, dass die Akten und deren Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlassen haben, mit zwischenzeitliche Zwischenlagerung und dann Rücklieferung sowie die elektronische Übergabe an ein Rechenzentrum in den letzten 3 Jahren, bei einem Umsatz von 500.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a023bdf9-bbd7-4768-a691-ff71344726bb/suitabilitycriteria
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)
1.1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
1.2. Handelsregisterauszug in Kopie oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
1.3. Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA und Nachunternehmereinsatz 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA.
1.4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.
1.5. Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)
2.1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
2.2. Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden;
2.3. Angaben über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
2.4. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 200.000,00 für Sach-, Vermögensschäden und für Personenschäden EUR 1.000.000 je Schadensfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der jeweiligen Versicherungssummen (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Wenn eine Bietergemeinschaft sich bewirbt, genügt der Nachweis der Betriebshaftpflicht durch ein Mitglied, die übrigen Nachweise sind jedoch von jedem Mitglied und durch jedes Drittunternehmen einzureichen, auf deren Eignung sich ein Bieter bezieht.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
3.1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
3.2. Angaben zum Firmenprofil
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur.
3.3. Referenzen
Einzureichen sind Referenzen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. ein-bezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
- des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
- der Auftraggeber,
- des Leistungszeitraums,
- sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Die KID behält sich für den Prüfungsfall vor, zu den abgegebenen Referenzen, die der Auftragnehmer detailliert beschreibt, die Ansprechpartner mit Telefonnummern beim Bieter anzufordern.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Ver-gleichbar im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Projekte zur Abholung von verschiedenen Standorten zu digitalisierenden Akten und die Digitalisierung des Aktenbestandes unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Maßgaben sowie der Maßgabe, dass die Akten und deren Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlassen haben, mit zwischenzeitliche Zwischenlagerung und dann Rücklieferung sowie die elektronische Übergabe an ein Rechenzentrum in den letzten 3 Jahren, bei einem Umsatz von 500.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dass das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gem. § 22 LkSG verurteilt worden ist, (Inkrafttreten ab 01.01.2023), dass der Auftraggeber im Zuschlagsfall während der Laufzeit des Vertrages darüber unverzüglich informiert werden muss, wenn das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verurteilt wird.
Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dass das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gem. § 22 LkSG verurteilt worden ist, (Inkrafttreten ab 01.01.2023), dass der Auftraggeber im Zuschlagsfall während der Laufzeit des Vertrages darüber unverzüglich informiert werden muss, wenn das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verurteilt wird.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 13 weitere
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA).
Erklärung zu § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Erklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Erklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Erklärung zu § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Erklärung zu § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Erklärung zu § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Erklärung zu § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Erklärung zu § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).
Erklärung zu § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
Erklärung zu den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete).
Erklärung zu Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Erklärung zu § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).
Erklärung zu § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
Erklärung zu den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete).
Erklärung zu Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Erklärung, dass das Unternehmen allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und nachkommt.
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende…
… arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Erklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Erklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Erklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Erklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Erklärung, dass das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Erklärung, dass das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
oder das Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) ich fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
oder das Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) ich fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Die Kommunikation für das Vergabeverfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform www.deutsche-evergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über deutsche-evergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über deutsche-evergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter www.deutsche-evergabe.de.
Die Kommunikation für das Vergabeverfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform www.deutsche-evergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über deutsche-evergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über deutsche-evergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter www.deutsche-evergabe.de.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 242444b0-228e-4704-83f9-aab308e7a319
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle/Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 052-178202 (2026-03-13)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 100 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: accc4947-dbab-4db9-8c10-5264f3525688
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 100 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-27 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist, Frist für Bieterfragen und der Bindefrist um eine Akteneinsicht für die Bieter zu gewährleisten.
Korrektur der Auftragsdatenverarbeitung.
Änderung der Leistungsbeschreibung Pkt. 2.3.1, Pkt. 2.7 und der dazugehörigen Leistungsanforderung im Vergabemanager (Kriterienkatalog),
Der Preisliste Pos. 2 und 3 sowie die Anpassung der Referenzanforderung aufgrund von Bieterfragen.
Verlängerung der Angebotsfrist, Frist für Bieterfragen und der Bindefrist um eine Akteneinsicht für die Bieter zu gewährleisten.
Korrektur der Auftragsdatenverarbeitung.
Änderung der Leistungsbeschreibung Pkt. 2.3.1, Pkt. 2.7 und der dazugehörigen Leistungsanforderung im Vergabemanager (Kriterienkatalog),
Der Preisliste Pos. 2 und 3 sowie die Anpassung der Referenzanforderung aufgrund von Bieterfragen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a5ab9abe-ac3b-4f70-a446-51e24fd796d2-01
Quelle: OJS 2026/S 071-249368 (2026-04-10)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 100 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: c590289e-d35c-49e3-879f-7f976f815002
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 100 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-23+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist, Frist für Bieterfragen und der Bindefrist um eine Akteneinsicht für die Bieter zu gewährleisten.
Korrektur der Auftragsdatenverarbeitung.
Änderung der Leistungsbeschreibung Pkt. 2.3.1, Pkt. 2.7 und der dazugehörigen Leistungsanforderung im Vergabemanager (Kriterienkatalog),
Der Preisliste Pos. 2 und 3 sowie die Anpassung der Referenzanforderung aufgrund von Bieterfragen.
Verlängerung der Angebotsfrist, Frist für Bieterfragen und der Bindefrist um eine Akteneinsicht für die Bieter zu gewährleisten.
Korrektur der Auftragsdatenverarbeitung.
Änderung der Leistungsbeschreibung Pkt. 2.3.1, Pkt. 2.7 und der dazugehörigen Leistungsanforderung im Vergabemanager (Kriterienkatalog),
Der Preisliste Pos. 2 und 3 sowie die Anpassung der Referenzanforderung aufgrund von Bieterfragen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: bc036bf4-c2b8-4fbb-a1e8-0e56214f990d-01
Quelle: OJS 2026/S 080-283264 (2026-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 100 000 EUR 💰
Beschreibung
2 100 000 EUR 💰
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 088-313762 (2026-05-06)