Realschule Bobenheim-Roxheim: Raumlufttechnische Anlagen

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

Raumlufttechnische Anlagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Realschule Bobenheim-Roxheim: Raumlufttechnische Anlagen
Referenznummer: B-6-2026-09
Kurze Beschreibung: Raumlufttechnische Anlagen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungsanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
2 x Multisplitaußengerät+ 2 Innengerät für Netzwerkraumkühlung m. Kälteleitungen u. Zb; RLT-Anlage für Außenaufstellung ca. 30.850 m³/h Zu-/Abluft+ WRG, 8 Schalldämpfer, ca. 1187 m² verz. Blechluftkanäle Kantenlänge 500-2000 mm, 697 m² verz. Blechformteile 500-2000 mm,ca. 40 Stück Flexible Luftauslassschläuche NW 250 mm x 6000 mm, ca. 643 m Wickelfalzrohr NW 100-225 mit Form-Verbindungsteilen, ca. 77 Schlitzauslässe a 70-380m³/h, ca. 65 Zu-Abluftventile NW 100-160 mm, 39 Decken-Drallluftauslass 600x600 mm, 3 x Kleinventilatoren bis 1200 m³/h, 60 m PPs Luftleitungen für Chemiraumabluft NW 160 mm inkl. Form-Verbindungsteilen, Dämmung für v.g. Luftleitungen, 98 Brandschutzklappen in eckig- runder Bauform, Materialcontainer Aufstellung.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-03 📅
Datum des Endes: 2028-08-07 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Rhein-Pfalz-Kreis 🏙️
Postanschrift: Grünstadter Straße 6
Postleitzahl: 67240
Stadt: Bobenheim-Roxheim
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Europaplatz 5 67063 Ludwigshafen Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-28 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Europaplatz 5 67063 Ludwigshafen Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
wir bitten um Beachtung, dass fehlende Preise vergaberechtlich nicht nachgefordert werden können und zum Angebotsausschluss führen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit Angebotsabgabe müssen Bieter eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem rheinlandpfälzischen LTTG abgeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben Bieter diese Verpflichtungserklärung innerhalb der ihr gesetzten Frist auch für deren Nachunternehmen vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. In diesem Zusammenhang ist eine Eigenerklärung abzugeben, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist die jeweilige Erklärung von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu abzugeben.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: 073380000000-001-49
Postanschrift: Europaplatz 5
Postleitzahl: 67063
Postort: Ludwigshafen
Region: Rhein-Pfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@rheinpfalzkreis.de 📧
Telefon: +49 621-5909-3540 📞
URL: https://www.rhein-pfalz-kreis.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d202721eb-7d69b1536160e0dd 🌏
Teilnahme-URL: https://www.auftragsboerse.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 060-209183 (2026-03-25)