Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die redaktionelle Betreuung der Online-Angebote zur Cannabisprävention auf www.cannabispraevention.de. Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die kontinuierliche redaktionell-fachliche Betreuung sowie Aktualisierung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.cannabispraevention.de samt den dazugehörigen Social-Media-Kanälen (zurzeit: Instagram, YouTube und TikTok). Die technische Betreuung des Internetauftritts ist nicht Bestandteil des hier ausgeschriebenen Auftrags. Das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 302.521 EUR (netto) bzw. 360.000 EUR (brutto) bei einem Umsatzsteuersatz von 19 %. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-06.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Redaktionelle Betreuung der Online-Angebote zur Cannabisprävention (www.cannabispraevention.de)
Referenznummer: BIÖG_RV2_07_25
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die redaktionelle Betreuung der Online-Angebote zur Cannabisprävention auf www.cannabispraevention.de.
Zum...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die redaktionelle Betreuung der Online-Angebote zur Cannabisprävention auf www.cannabispraevention.de.
Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die kontinuierliche redaktionell-fachliche Betreuung sowie Aktualisierung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.cannabispraevention.de samt den dazugehörigen Social-Media-Kanälen (zurzeit: Instagram, YouTube und TikTok). Die technische Betreuung des Internetauftritts ist nicht Bestandteil des hier ausgeschriebenen Auftrags.
Das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 302.521 EUR (netto) bzw. 360.000 EUR (brutto) bei einem Umsatzsteuersatz von 19 %.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die redaktionelle Betreuung der Online-Angebote zur Cannabisprävention auf www.cannabispraevention.de.
Zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die redaktionelle Betreuung der Online-Angebote zur Cannabisprävention auf www.cannabispraevention.de.
Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die kontinuierliche redaktionell-fachliche Betreuung sowie Aktualisierung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.cannabispraevention.de samt den dazugehörigen Social-Media-Kanälen (zurzeit: Instagram, YouTube und TikTok). Die technische Betreuung des Internetauftritts ist nicht Bestandteil des hier ausgeschriebenen Auftrags.
Das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 302.521 EUR (netto) bzw. 360.000 EUR (brutto) bei einem Umsatzsteuersatz von 19 %.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Köln”
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 6 Monate zu den vereinbarten Rahmenbedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 6 Monate zu den vereinbarten Rahmenbedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich ausführlich aus den Bewerbungsbedingungen (Anhang 00 der Vergabeunterlagen) und der Wertungsmatrix (Anhang 08 der Vergabeunterlagen).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-06 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“4. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“6. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
6. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“7. Eigenerklärung, ob das Unternehmen während der letzten zwei Jahre vertragliche und/oder geschäftliche Beziehungen mit Anbietern oder Verbänden aus der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
7. Eigenerklärung, ob das Unternehmen während der letzten zwei Jahre vertragliche und/oder geschäftliche Beziehungen mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Glücksspiel-, Tabak-, Cannabis-, Alkohol- und/oder Medizinproduktindustrie unterhalten hat bzw. während der Vertragslaufzeit eine derartige Zusammenarbeit beabsichtigt ist („Eigenerklärung Interessenkonflikt“).
Hinweis: Anhand der Angaben des Bieters wird im Rahmen der Eignungsprüfung festgestellt, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter von der Auftragserteilung ausgeschlossen.
Ein Interessenkonflikt ist gegeben, wenn der Bieter Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen zu einem Dritten aus den vorbezeichneten Industrien unterhält oder unterhalten hat, dessen Interessen im konkreten Fall im Widerspruch zu den Interessen des BIÖG stehen, und die Gefahr besteht, dass dem BIÖG hierdurch ein materieller Schaden oder ein Image-Schaden entsteht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“8. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektvolumens und
• des Projektinhalts.
Hierfür ist der Unternehmerbogen (Nummer 7.2) in Anhang 02 zu verwenden.
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur fachlichen und redaktionellen Betreuung von Webauftritten mit einer erbrachten Laufzeit von mindestens einem Jahr handelt.
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
Mindestanforderungen:
• Es sind mindestens zwei geeignete Referenz einzureichen.
• Mindestens ein geeignetes Referenzprojekt aus dem Bereich des Gesundheitswesens.
• Mindestens ein geeignetes Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Es sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile anzugeben, davon eines für die Projektleitung und eines für die Vertretung der Projektleitung.
Mindestanforderungen:
• Jeweils für jedes Projektteammitglied:
o Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER))
o Mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der redaktionellen Betreuung von Internetportalen in öffentlichen bzw. nichtkommerziellen Bereichen und in der Redaktionsorganisation
• Erfahrung des Projektteams insgesamt:
o Berufserfahrung in der Entwicklung und Durchführung von Projekten im Bereich Gesundheitswesen
o Berufserfahrung in der Gestaltung und Produktion von Social Media Inhalten, der Erstellung von Social Media Strategien und dem Community Management
o Berufserfahrung in der Recherche und Interpretation neuer wissenschaftlicher Studien und anderer Publikationen aus dem Bereich Gesundheitswesen
o Berufserfahrung in der fachlichen und redaktionellen Betreuung von Webauftritten im Bereich des Gesundheitswesens
Die vorstehend genannten Erfahrungsbereiche sind durch persönliche Referenzprojekte mit einer bereits erbrachten Laufzeit von mindestens einem Jahr nachzuweisen. Die wesentlichen Leistungen dieser Referenzprojekte dürften nicht älter als 5 Jahre sein, gerechnet ab dem Ablauf der Angebotsfrist. Diese Erfahrungsbereiche sind durch das Projektteam insgesamt nachzuweisen (d. h. es ist ausreichend, wenn die nachfolgenden Erfahrungen jeweils von mindestens einer Fachkraft über ein persönliches Referenzprojekt nachgewiesen werden).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“s. Leistungsbeschreibung”
“Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 005-009352 (2026-01-06)