Reneration Rundfunk-Sendetrupp UKW / DAB+ nebst Peripherieleistungen. Der gesamte Leistungs- und Lieferumfang ergibt sich aus dem Vertrag in Verbindung mit dessen Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Regeneration Rundfunk-Sendetrupp UKW / DAB+
Reference number: Q U2DF TA098 MA415
Kurze Beschreibung:
“Reneration Rundfunk-Sendetrupp UKW / DAB+ nebst Peripherieleistungen. Der gesamte Leistungs- und Lieferumfang ergibt sich aus dem Vertrag in Verbindung mit...”
Kurze Beschreibung
Reneration Rundfunk-Sendetrupp UKW / DAB+ nebst Peripherieleistungen. Der gesamte Leistungs- und Lieferumfang ergibt sich aus dem Vertrag in Verbindung mit dessen Anlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-07 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 147
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Nachweis über mindestens 1 Referenzprojekt der letzten 3 Jahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Bekanntmachung), mit vergleichbaren Lieferleistungen....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Nachweis über mindestens 1 Referenzprojekt der letzten 3 Jahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Bekanntmachung), mit vergleichbaren Lieferleistungen. Vergleichbar ist das Referenzprojekt mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn das Projekt die Herstellung und Lieferung und/ oder Umrüstung von Rundfunksendekabinen nach aktuellem Stand der Technik zum Vertragsgegenstand hatte und das Projekt ein Auftragsvolumen von mindestens 2 Mio. EURO (netto) aufwies. Eigenerklärung entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel, dass eine solche Referenz vorliegt sowie Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des benannten Referenzprojektes.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer
2. Angaben zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer
2. Angaben zur Eigentümerstruktur
3. Falls Bietergemeinschaft vorliegt: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird. Der Nachweis hierrüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Vollmacht vorzulegen.
4. Eigenerklärung Auftragnehmer-RUS-Sanktionen entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel
5. Vorlage eines aktuellen Handels-Partnerschafts- oder Berufsregisterauszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bietern (jeweils nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug ergeben.
6. Sofern zutreffend: Erklärung betreffend der Gründung einer Bietergemeinschaft entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel
7. Sofern zutreffend: Formular BAAINBw B-V 044 - Erklärung betreffend bevorzugte Berücksichtigung entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Unterschriebene Eigenerklärung entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Unterschriebene Eigenerklärung entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034)
2. Formlose Eigenerklärung entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel über den Gesamtumsatz von mindestens 15 Mio. EUR netto in den letzten drei Geschäftsjahren. Für die Bietergemeinschaft gelten dieselben Bedingungen wie für den Bieter. Der
Mindestgesamtumsatz bemisst sich insgesamt für die Bietergemeinschaft. Es ist ein Gesamtumsatz von mindestens 15 Mio. EUR der letzten drei
Geschäftsjahre gefordert.
3. Bestätigung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch eine aktuelle, formlose Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Diese Bestätigung muss folgende Punkte beinhalten:
1. Kundenverbindung/Kontoführung
2. Finanzielle Verhältnisse
3. Kreditwürdigkeit/Zahlungsfähigkeit
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 02289499-0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 037-125007 (2026-02-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: 00000📞
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“-”
Quelle: OJS 2026/S 049-168148 (2026-03-10)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-30) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 13:00:00 📅