Auftragsbekanntmachung (2026-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH - Europaweite Vergabe von Bauleistungen "Tübingen, Haltepunkt Neckaraue"
Referenznummer: 2025/4416
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bezieht sich auf die Bauleistungen für die Erstellung des Haltepunktes Tübingen-Neckaraue.”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH beabsichtigt die Innenstädte Tübingen und Reutlingen umsteigefrei mit der Region zu verbinden. In...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH beabsichtigt die Innenstädte Tübingen und Reutlingen umsteigefrei mit der Region zu verbinden. In der Tübinger und Reutlinger Innenstadt ist dazu der Neubau von Stadtbahnlinien als Straßenbahnen vorgesehen, die an den jeweiligen Hauptbahnhöfen mit den bestehenden Eisenbahnstrecken verknüpft werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bezieht sich auf die Bauleistungen für die Erstellung des Haltepunktes Tübingen-Neckaraue.
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Ort der Leistung: Tübingen, Landkreis🏙️
Dauer: 15 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 900.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauablauf- und Logistikkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-20 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Bauleistungen im Zusammenhang mit Bahnsteigen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über die Erbringung von vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über die Erbringung von vergleichbaren Bauleistungen über Gleis- und Bahnsteigbau mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 3 Mio. brutto in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (d.h. Abnahme nicht vor dem 1.1.2020). Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Leistungsumfang / -gegenstand - Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Gleis- und Bahnsteigbau - Auftragswert in EUR brutto - Zeitraum der Bauarbeiten - Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme nicht vor dem 1.1.2020) Die Vorlage von insgesamt mehr als zwei Referenezen ist nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM021#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 055-189464 (2026-03-17)