Der Auftragnehmende soll die Neuaufstellung des regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) erarbeiten und begleiten. Das REHK dient der Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen auf der Ebene der Regionalplanung. Darüber hinaus kann das REHK für kommunale Einzelhandelskonzepte herangezogen werden und dient als wichtige Grundlage. So hilft das REHK Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft auch kleinräumig zu erkennen, zu beobachten und zu bewerten. Weitere Informationen zum Regionalverband Großraum Braunschweig und zu den Hintergründen des REHK finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Das Konzept soll auf einer Vollerhebung der Einzelhandelsdaten im Verbandsgebiet basieren. Weitere inhaltliche Teile bestehen aus der Analyse der angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen im Großraum Braunschweig und den konzeptionellen Instrumentarien des REHK. Bei der Bearbeitung sollen die aktuelle, den Einzelhandel betreffende Rechtsprechung sowie Neuerungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Der Abschlussbericht führt alle Ergebnisse in einem Dokument zusammen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Regionales Einzelhandelskonzept für den Großraum Braunschweig
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmende soll die Neuaufstellung des regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) erarbeiten und begleiten.
Das REHK dient der Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen auf der Ebene der Regionalplanung. Darüber hinaus kann das REHK für kommunale Einzelhandelskonzepte herangezogen werden und dient als wichtige Grundlage. So hilft das REHK Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft auch kleinräumig zu erkennen, zu beobachten und zu bewerten. Weitere Informationen zum Regionalverband Großraum Braunschweig und zu den Hintergründen des REHK finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Das Konzept soll auf einer Vollerhebung der Einzelhandelsdaten im Verbandsgebiet basieren. Weitere inhaltliche Teile bestehen aus der Analyse der angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen im Großraum Braunschweig und den konzeptionellen Instrumentarien des REHK. Bei der Bearbeitung sollen die aktuelle, den Einzelhandel betreffende Rechtsprechung sowie Neuerungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Der Abschlussbericht führt alle Ergebnisse in einem Dokument zusammen.
Der Auftragnehmende soll die Neuaufstellung des regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) erarbeiten und begleiten.
Das REHK dient der Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen auf der Ebene der Regionalplanung. Darüber hinaus kann das REHK für kommunale Einzelhandelskonzepte herangezogen werden und dient als wichtige Grundlage. So hilft das REHK Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft auch kleinräumig zu erkennen, zu beobachten und zu bewerten. Weitere Informationen zum Regionalverband Großraum Braunschweig und zu den Hintergründen des REHK finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Das Konzept soll auf einer Vollerhebung der Einzelhandelsdaten im Verbandsgebiet basieren. Weitere inhaltliche Teile bestehen aus der Analyse der angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen im Großraum Braunschweig und den konzeptionellen Instrumentarien des REHK. Bei der Bearbeitung sollen die aktuelle, den Einzelhandel betreffende Rechtsprechung sowie Neuerungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Der Abschlussbericht führt alle Ergebnisse in einem Dokument zusammen.
Der Auftragnehmende soll die Neuaufstellung des regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) erarbeiten und begleiten. Das REHK dient der Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen auf der Ebene der Regionalplanung. Darüber hinaus kann das REHK für kommunale Einzelhandelskonzepte herangezogen werden und dient als wichtige Grundlage. So hilft das REHK Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft auch kleinräumig zu erkennen, zu beobachten und zu bewerten. Weitere Informationen zum Regionalverband Großraum Braunschweig und zu den Hintergründen des REHK finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Das Konzept soll auf einer Vollerhebung der Einzelhandelsdaten im Verbandsgebiet basieren. Weitere inhaltliche Teile bestehen aus der Analyse der angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen im Großraum Braunschweig und den konzeptionellen Instrumentarien des REHK. Bei der Bearbeitung sollen die aktuelle, den Einzelhandel betreffende Rechtsprechung sowie Neuerungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Der Abschlussbericht führt alle Ergebnisse in einem Dokument zusammen.
Der Auftragnehmende soll die Neuaufstellung des regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) erarbeiten und begleiten. Das REHK dient der Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen auf der Ebene der Regionalplanung. Darüber hinaus kann das REHK für kommunale Einzelhandelskonzepte herangezogen werden und dient als wichtige Grundlage. So hilft das REHK Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft auch kleinräumig zu erkennen, zu beobachten und zu bewerten. Weitere Informationen zum Regionalverband Großraum Braunschweig und zu den Hintergründen des REHK finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Das Konzept soll auf einer Vollerhebung der Einzelhandelsdaten im Verbandsgebiet basieren. Weitere inhaltliche Teile bestehen aus der Analyse der angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen im Großraum Braunschweig und den konzeptionellen Instrumentarien des REHK. Bei der Bearbeitung sollen die aktuelle, den Einzelhandel betreffende Rechtsprechung sowie Neuerungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Der Abschlussbericht führt alle Ergebnisse in einem Dokument zusammen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist nicht ausschließlich der oben genannte Ort "Braunschweig, kreisfreie Stadt". Der Ort wurde ausgewählt, da keine andere oder weitere Auswahlmöglichkeit bestand und der ausgewählte Ort Sitz vom Regionalverband Großraum Braunschweig, der die Ausschreibung durchführt und koordiniert. Die Leistungserbringung findet im gesamten Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig statt.
Erfüllungsort ist nicht ausschließlich der oben genannte Ort "Braunschweig, kreisfreie Stadt". Der Ort wurde ausgewählt, da keine andere oder weitere Auswahlmöglichkeit bestand und der ausgewählte Ort Sitz vom Regionalverband Großraum Braunschweig, der die Ausschreibung durchführt und koordiniert. Die Leistungserbringung findet im gesamten Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig statt.
Postleitzahl: 38122
Stadt: Braunschweig
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-04 📅
Datum des Endes: 2027-12-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation und Bietergespräche
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-16 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 84 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-30 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern, sofern es eignungsbezogene Unterlagen betrifft. Hierauf besteht seitens der Bieter allerdings kein Anspruch; der Auftraggeber ist auch berechtigt, unvollständige Angebote ohne Nachforderung auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern, sofern es eignungsbezogene Unterlagen betrifft. Hierauf besteht seitens der Bieter allerdings kein Anspruch; der Auftraggeber ist auch berechtigt, unvollständige Angebote ohne Nachforderung auszuschließen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlage: • Handelsregistereintrag: Auszug aus Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, zum Ablauf der Antragsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlage: • Handelsregistereintrag: Auszug aus Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, zum Ablauf der Antragsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage von Bilanzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Mindestversicherungssumme für Sach- und Personenschäden sollte jeweils 1,0 Mio. Euro betragen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage einer Referenzliste mit mind. drei früher ausgeführten Projekten vergleichbarer Art aus den letzten fünf Jahren (2021 - 2025). Diese Liste kann auch noch aktuell laufende Projekte enthalten. Die Aufstellung soll Auskunft geben über den Inhalt des Auftrags, den Auftragswert, den Durchführungszeitraum sowie den Referenzgeber.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage einer Referenzliste mit mind. drei früher ausgeführten Projekten vergleichbarer Art aus den letzten fünf Jahren (2021 - 2025). Diese Liste kann auch noch aktuell laufende Projekte enthalten. Die Aufstellung soll Auskunft geben über den Inhalt des Auftrags, den Auftragswert, den Durchführungszeitraum sowie den Referenzgeber.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zur Auswahl, Qualifikation und Funktion der seitens des Auftragnehmers für die inhaltliche Projektbearbeitung zur Verfügung stehenden Personen inklusive einer Vertretungsregelung. Es soll erkennbar sein über welche berufliche Ausbildung das eingesetzte Personal verfügt sowie welche Erfahrungen hinsichtlich der geforderten Leistungen vorliegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Auswahl, Qualifikation und Funktion der seitens des Auftragnehmers für die inhaltliche Projektbearbeitung zur Verfügung stehenden Personen inklusive einer Vertretungsregelung. Es soll erkennbar sein über welche berufliche Ausbildung das eingesetzte Personal verfügt sowie welche Erfahrungen hinsichtlich der geforderten Leistungen vorliegen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB und Darstellung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; Nichtvorliegen der EU Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wie auch des Nichtvorliegens der EU Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024 sind folgende Unterlagen mit dem Angebotvorzulegen: (1) Eigenerklärungen des Bieters (Anlage 3), (2) Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bewerber mit Abgabe des Angebots folgende Informationen bereitstellen: - Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) - Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Teil III, Anlage 4a). (3) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Für den Nachweis, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, genügt bei Bewerbern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Arbeitnehmer versichert sind. Werden die in Satz 1 genannten Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat oder Bewerbers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt, so können sie nach § 48 Abs. 6 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers abgibt. Der Nachweis oder die ihn ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (4) Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, der Voraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied vorgelegt und erfüllt werden. (5) Es werden die zur Umsetzung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 31.10.2013, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) notwendigen Anforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund sind mit Abgabe eines Angebots entsprechende Erklärungen bezogen auf die Regelungen des Landesgesetzes auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Es ist dafür Anlage 7 zu verwenden.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB und Darstellung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; Nichtvorliegen der EU Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wie auch des Nichtvorliegens der EU Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024 sind folgende Unterlagen mit dem Angebotvorzulegen: (1) Eigenerklärungen des Bieters (Anlage 3), (2) Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bewerber mit Abgabe des Angebots folgende Informationen bereitstellen: - Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) - Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Teil III, Anlage 4a). (3) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Für den Nachweis, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, genügt bei Bewerbern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Arbeitnehmer versichert sind. Werden die in Satz 1 genannten Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat oder Bewerbers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt, so können sie nach § 48 Abs. 6 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers abgibt. Der Nachweis oder die ihn ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (4) Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, der Voraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied vorgelegt und erfüllt werden. (5) Es werden die zur Umsetzung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 31.10.2013, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) notwendigen Anforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund sind mit Abgabe eines Angebots entsprechende Erklärungen bezogen auf die Regelungen des Landesgesetzes auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Es ist dafür Anlage 7 zu verwenden.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Regionalverband Großraum Braunschweig
Nationale Registrierungsnummer: ID: 030-0000000148-94
Postanschrift: Frankfurter Straße 2
Postleitzahl: 38122
Postort: Braunschweig
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergaben@rv-bs.de📧
Telefon: +4953124262297📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.daisikomm.de/verfahren/D15568🌏
Teilnahme-URL: https://www.daisikomm.de/verfahren/D15568🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). § 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). § 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 006-011282 (2026-01-08)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-06) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-08 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 11:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 105 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-13 23:59:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-06+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: bacd9fe8-169e-4914-be00-218b394d0528-01
Quelle: OJS 2026/S 027-092761 (2026-02-06)