Verlegung einer Wassertransportleitung (da 225 PE) sowie eines LWL-Leerrohrsystems (2xDN50) vom Anschlußpunkt HB Ingendorf bis zum Pumpwerk Prümer Berg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-05.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Regionales Verbundnetz Westeifel, Trassenabschnitt Ingendorf-Ferschweiler
Kurze Beschreibung:
“Verlegung einer Wassertransportleitung (da 225 PE) sowie eines LWL-Leerrohrsystems (2xDN50) vom Anschlußpunkt HB Ingendorf bis zum Pumpwerk Prümer Berg”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Neuverlegung von Rohrleitungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“11.500 m Wasserleitung da 225 PE (PN 16) liefern und verlegen
11.500 m LWL Lehrrohrsystem 2 x DN 50 liefern und verlegen
3 x Spülbohrung je ca. 150 m
2 x...”
Beschreibung der Beschaffung
11.500 m Wasserleitung da 225 PE (PN 16) liefern und verlegen
11.500 m LWL Lehrrohrsystem 2 x DN 50 liefern und verlegen
3 x Spülbohrung je ca. 150 m
2 x offene Querung (Gewässer)
5 x Durchpressung (Rahmenbauwerke v. Gewässern, klassifizierte Straßen)
Verlegung in unbefestigten Flächen und Wirtschaftswegen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis der Zertifizierung gemäß DVGW-Regelwerk GW 301 der Gruppe W3 ge oder vergleichbar
sowie der Zertifizierung gemäß DVGW-Regelwerk GW 302, GN 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der Zertifizierung gemäß DVGW-Regelwerk GW 301 der Gruppe W3 ge oder vergleichbar
sowie der Zertifizierung gemäß DVGW-Regelwerk GW 302, GN 2 (Bohrgeräte > 400 kN Zugkraft) oder vergleichbar ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft: 5% der Auftragssumme
Gewährleistungsbürgschaft: 3% der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Auftragsunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 2
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 027-090748 (2026-02-05)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-16) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-02 11:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Aufgrund von Anpassungen im Leistungsverzeichnis wurde die Angebotsfrist bis zum 02.04.2026, 11:00 Uhr verlängert.”
Quelle: OJS 2026/S 054-187516 (2026-03-16)