Ausführung von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten sowie bedarfsgerechte Son-dereinigungsarbeiten für Sportstätten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Zu den Leistungen der Unterhaltsreinigung gehören die Bodenreinigung, die Oberflä-chenreinigung des bezirkseigenen Inventars, die Sanitärreinigung, sowie die Bestückung mit Verbrauchsmaterial, die Glasreinigung (teilweise) sowie die Abfallentsorgung. Binnen des ersten vollen Vertragsmonats ist in Absprache mit dem Auftraggeber und den Sportplatz-/Hallenwarten, für jedes Objekt ein Reinigungsplan zu erstellen, als Ar-beitsanweisung an die operativen Reinigungskräfte. Der genaue Turnus für die Reinigungsarbeiten in den jeweiligen Raumgruppen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Soweit nicht gesondert beauftragt, findet in den ersten zwei Wochen der Sommerferien sowie in den Weihnachtsferien, an unterrichtsfreien Tagen und unterrichtsfreien Feierta-gen - gemäß Schulferienkalender des Landes Berlin, in seiner jeweils geltenden Fas-sung- keine Unterhaltsreinigung statt. Die Grundreinigung umfasst die intensive, tiefgehende Reinigung und Pflege aller rele-vanten Bereiche und Anlagen des Sportstandortes, die über die regelmäßige Unter-haltsreinigung hinausgeht und ist einmal jährlich durchzuführen. Die durchzuführende Grundreinigung hat nach den Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks und der „Empfehlungen zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbe-lägen; GGGR-Merkblatt GB.01“ der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. zu erfolgen. Sonderreinigungen umfassen Reinigungsarbeiten, die über die regulären, regelmäßig durchzuführenden Reinigungsaufgaben hinausgehen und werden erforderlich, wenn es zu Umständen oder besonderen Anlässen kommt (z.B. nach großen Veranstaltungen oder Wettkämpfen in den Sportstätten), die im normalen Reinigungsplan nicht abgedeckt sind. Sonderreinigungen werden vom Auftraggeber, insbesondere durch das Sportamt, ge-sondert schriftlich beauftragt. Bei den anzuwendenden Reinigungsmethoden ist eine Schmutzverschleppung durch Einhaltung des im Gebäudereiniger-Handwerk bewährten Vierfarbsystem zu verhindern. Jeder Reinigungsbereich erhält seine eigene Farbe, in der alle Eimer, Lappen und Wischtücher gehalten sein müssen. Nachstehend aufgeführte Farbgebung ist hierbei anzuwenden. Die verwendeten Arbeitsmittel und -verfahren müssen dem anerkannten Stand des deut-schen Gebäudereiniger-Handwerks entsprechen. Die Pflege und Werterhaltung der zu rei-nigenden Objekte ist zu gewährleisten. Alle für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Arbeitsmittel (Maschinen und Geräte sowie Reinigungs- und Pflegematerialien, Müllsäcke, auch Desinfektionsmittel und Arbeits-schutzkleidung) stellt der Auftragnehmer. Es sind Reinigungsmittel zu verwenden, die den Umweltkriterien der EU-Umweltzeichen blauer Engel oder EU Ecolabel in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, als Arbeitsmittel möglichst Blindenwaren von anerkannten Blindenwerkstätten zu beziehen. Die Grund- und Unterhaltsreinigung der Fußböden sind durch die Verwendung von geeigneten Pflegemitteln und Emulsionen so auszuführen, dass im Sinne der jeweiligen Normen und in der jeweils geltenden Fassung in allen Reinigungsbereichen angemessene Trittsicherheit stets gewährleistet ist. Die zu erbringende Glas- und Rahmenreinigung hat einmal jährlich nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber und den Verantwortlichen der Sportstätten zu erfol-gen. Sind keine anderweitigen Termine abgestimmt, ist die Ausführung im Zeitraum 01.03. bis 31.10. eines jeden Vertragsjahres während der Schulferien vorgesehen. Darüber hinaus ist bei der Personalplanung zu berücksichtigen, dass die Ausführung der Arbeiten innerhalb von zwei zusammenhängenden Wochen sicherzustellen ist. Es wird auf die Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks sowie die RAL Gütegemein-schaft Gebäudereinigung e.V., insbesondere Merkblatt GZ902 verwiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Absprache mit der Sportanlagenverwaltung und den Sportplatz- und Hallenwarten, für jedes Sportobjekt einen Zeitplan zu er-stellen, in dem die Fenster-, Glas und Rahmenreinigung durchgeführt wird. Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen ein-, zwei- oder mehrseitig. Glasflächen sind: Fensterscheiben aus Glas oder Kunststoffen, Waben- und Glasbausteine, Dachverglasungen und Dachfenster Lichtkuppeln, Glaswände, Glas-türen und Türen mit Glaselementen, Oberlichter sowie Glas-Vordächer., Rahmen und zugehörige Elemente sind: Fensterrahmen, Fensterhölzer, Fensterbänke, Falze, Beschläge. Die Glas- und Rahmenreinigungsflächen sowie zugehörige Falze und Beschläge sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-09.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Sportstätten
Referenznummer: 019SuSEU26
Kurze Beschreibung:
“Ausführung von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten sowie bedarfsgerechte Son-dereinigungsarbeiten für Sportstätten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von...”
Kurze Beschreibung
Ausführung von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten sowie bedarfsgerechte Son-dereinigungsarbeiten für Sportstätten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin.
Zu den Leistungen der Unterhaltsreinigung gehören die Bodenreinigung, die Oberflä-chenreinigung des bezirkseigenen Inventars, die Sanitärreinigung, sowie die Bestückung mit Verbrauchsmaterial, die Glasreinigung (teilweise) sowie die Abfallentsorgung.
Binnen des ersten vollen Vertragsmonats ist in Absprache mit dem Auftraggeber und den Sportplatz-/Hallenwarten, für jedes Objekt ein Reinigungsplan zu erstellen, als Ar-beitsanweisung an die operativen Reinigungskräfte. Der genaue Turnus für die Reinigungsarbeiten in den jeweiligen Raumgruppen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Soweit nicht gesondert beauftragt, findet in den ersten zwei Wochen der Sommerferien sowie in den Weihnachtsferien, an unterrichtsfreien Tagen und unterrichtsfreien Feierta-gen - gemäß Schulferienkalender des Landes Berlin, in seiner jeweils geltenden Fas-sung- keine Unterhaltsreinigung statt.
Die Grundreinigung umfasst die intensive, tiefgehende Reinigung und Pflege aller rele-vanten Bereiche und Anlagen des Sportstandortes, die über die regelmäßige Unter-haltsreinigung hinausgeht und ist einmal jährlich durchzuführen.
Die durchzuführende Grundreinigung hat nach den Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks und der „Empfehlungen zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbe-lägen; GGGR-Merkblatt GB.01“ der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. zu erfolgen.
Sonderreinigungen umfassen Reinigungsarbeiten, die über die regulären, regelmäßig durchzuführenden Reinigungsaufgaben hinausgehen und werden erforderlich, wenn es zu Umständen oder besonderen Anlässen kommt (z.B. nach großen Veranstaltungen oder Wettkämpfen in den Sportstätten), die im normalen Reinigungsplan nicht abgedeckt sind.
Sonderreinigungen werden vom Auftraggeber, insbesondere durch das Sportamt, ge-sondert schriftlich beauftragt.
Bei den anzuwendenden Reinigungsmethoden ist eine Schmutzverschleppung durch Einhaltung des im Gebäudereiniger-Handwerk bewährten Vierfarbsystem zu verhindern.
Jeder Reinigungsbereich erhält seine eigene Farbe, in der alle Eimer, Lappen und Wischtücher gehalten sein müssen. Nachstehend aufgeführte Farbgebung ist hierbei anzuwenden.
Die verwendeten Arbeitsmittel und -verfahren müssen dem anerkannten Stand des deut-schen Gebäudereiniger-Handwerks entsprechen. Die Pflege und Werterhaltung der zu rei-nigenden Objekte ist zu gewährleisten. Alle für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Arbeitsmittel (Maschinen und Geräte sowie Reinigungs- und Pflegematerialien, Müllsäcke, auch Desinfektionsmittel und Arbeits-schutzkleidung) stellt der Auftragnehmer.
Es sind Reinigungsmittel zu verwenden, die den Umweltkriterien der EU-Umweltzeichen blauer Engel oder EU Ecolabel in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, als Arbeitsmittel möglichst Blindenwaren von
anerkannten Blindenwerkstätten zu beziehen.
Die Grund- und Unterhaltsreinigung der Fußböden sind durch die Verwendung von
geeigneten Pflegemitteln und Emulsionen so auszuführen, dass im Sinne der jeweiligen Normen und in der jeweils geltenden Fassung in allen Reinigungsbereichen angemessene Trittsicherheit stets gewährleistet ist.
Die zu erbringende Glas- und Rahmenreinigung hat einmal jährlich nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber und den Verantwortlichen der Sportstätten zu erfol-gen. Sind keine anderweitigen Termine abgestimmt, ist die Ausführung im Zeitraum 01.03. bis 31.10. eines jeden Vertragsjahres während der Schulferien vorgesehen. Darüber hinaus ist bei der Personalplanung zu berücksichtigen, dass die Ausführung der Arbeiten innerhalb von zwei zusammenhängenden Wochen sicherzustellen ist. Es wird auf die Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks sowie die RAL Gütegemein-schaft Gebäudereinigung e.V., insbesondere Merkblatt GZ902 verwiesen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Absprache mit der Sportanlagenverwaltung und den Sportplatz- und Hallenwarten, für jedes Sportobjekt einen Zeitplan zu er-stellen, in dem die Fenster-, Glas und Rahmenreinigung durchgeführt wird.
Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen ein-, zwei- oder mehrseitig. Glasflächen sind: Fensterscheiben aus Glas oder Kunststoffen, Waben- und Glasbausteine, Dachverglasungen und Dachfenster Lichtkuppeln, Glaswände, Glas-türen und Türen mit Glaselementen, Oberlichter sowie Glas-Vordächer., Rahmen und zugehörige Elemente sind: Fensterrahmen, Fensterhölzer, Fensterbänke, Falze, Beschläge.
Die Glas- und Rahmenreinigungsflächen sowie zugehörige Falze und Beschläge sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1 Gebäudereinigung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausführung von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten sowie bedarfsgerechte Son-dereinigungsarbeiten für Sportstätten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausführung von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten sowie bedarfsgerechte Son-dereinigungsarbeiten für Sportstätten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin.
Zu den Leistungen der Unterhaltsreinigung gehören die Bodenreinigung, die Oberflä-chenreinigung des bezirkseigenen Inventars, die Sanitärreinigung, sowie die Bestückung mit Verbrauchsmaterial, die Glasreinigung (teilweise) sowie die Abfallentsorgung.
Binnen des ersten vollen Vertragsmonats ist in Absprache mit dem Auftraggeber und den Sportplatz-/Hallenwarten, für jedes Objekt ein Reinigungsplan zu erstellen, als Ar-beitsanweisung an die operativen Reinigungskräfte. Der genaue Turnus für die Reinigungsarbeiten in den jeweiligen Raumgruppen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Soweit nicht gesondert beauftragt, findet in den ersten zwei Wochen der Sommerferien sowie in den Weihnachtsferien, an unterrichtsfreien Tagen und unterrichtsfreien Feierta-gen - gemäß Schulferienkalender des Landes Berlin, in seiner jeweils geltenden Fas-sung- keine Unterhaltsreinigung statt.
Die Grundreinigung umfasst die intensive, tiefgehende Reinigung und Pflege aller rele-vanten Bereiche und Anlagen des Sportstandortes, die über die regelmäßige Unter-haltsreinigung hinausgeht und ist einmal jährlich durchzuführen.
Die durchzuführende Grundreinigung hat nach den Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks und der „Empfehlungen zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbe-lägen; GGGR-Merkblatt GB.01“ der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. zu erfolgen.
Sonderreinigungen umfassen Reinigungsarbeiten, die über die regulären, regelmäßig durchzuführenden Reinigungsaufgaben hinausgehen und werden erforderlich, wenn es zu Umständen oder besonderen Anlässen kommt (z.B. nach großen Veranstaltungen oder Wettkämpfen in den Sportstätten), die im normalen Reinigungsplan nicht abgedeckt sind.
Sonderreinigungen werden vom Auftraggeber, insbesondere durch das Sportamt, ge-sondert schriftlich beauftragt.
Bei den anzuwendenden Reinigungsmethoden ist eine Schmutzverschleppung durch Einhaltung des im Gebäudereiniger-Handwerk bewährten Vierfarbsystem zu verhindern.
Jeder Reinigungsbereich erhält seine eigene Farbe, in der alle Eimer, Lappen und Wischtücher gehalten sein müssen. Nachstehend aufgeführte Farbgebung ist hierbei anzuwenden.
Die verwendeten Arbeitsmittel und -verfahren müssen dem anerkannten Stand des deut-schen Gebäudereiniger-Handwerks entsprechen. Die Pflege und Werterhaltung der zu rei-nigenden Objekte ist zu gewährleisten. Alle für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Arbeitsmittel (Maschinen und Geräte sowie Reinigungs- und Pflegematerialien, Müllsäcke, auch Desinfektionsmittel und Arbeits-schutzkleidung) stellt der Auftragnehmer.
Es sind Reinigungsmittel zu verwenden, die den Umweltkriterien der EU-Umweltzeichen blauer Engel oder EU Ecolabel in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, als Arbeitsmittel möglichst Blindenwaren von
anerkannten Blindenwerkstätten zu beziehen.
Die Grund- und Unterhaltsreinigung der Fußböden sind durch die Verwendung von
geeigneten Pflegemitteln und Emulsionen so auszuführen, dass im Sinne der jeweiligen Normen und in der jeweils geltenden Fassung in allen Reinigungsbereichen angemessene Trittsicherheit stets gewährleistet ist.
Folgende Sportanlagen umfasst Los 1:
Sportplatz Schildhornstraße Kreuznacher Str. 29-45 14197 Berlin-Steglitz
Sochos-Sportanlage Lessingstr.6-8 12169 Berlin-Steglitz
Sportanlage Kiriat Bialik Wedellstr. 57 12249 Berlin-Lankwitz
Sportanlage-Malteserstraße Malteserstr. 53 12247 Berlin-Lankwitz
Sportanlage-Mühlenstraße Mühlenstr. 70 12247 Berlin-Lankwitz
Sportplatz-Gallwitzallee Gallwitzallee 136 - 144 12249 Berlin-Lankwitz
Sportplatz Stadion Lichterfelde Ostpreußendamm 3-17 12207 Berlin-Lichterfelde
Carl-Schumann-Sportanlage OsdorferStr. 52 12207 Berlin-Lichterfelde
Sportanlage Lippstädter Straße Lippstädter Str. 5 12207 Berlin-Lichterfelde
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Postanschrift: Diverse Sportstätten in Berlin Steglitz-Zehlendorf
Postleitzahl: 14163
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 65
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2 Gebäudereinigung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausführung von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten sowie bedarfsgerechte Son-dereinigungsarbeiten für Sportstätten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausführung von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten sowie bedarfsgerechte Son-dereinigungsarbeiten für Sportstätten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin.
Zu den Leistungen der Unterhaltsreinigung gehören die Bodenreinigung, die Oberflä-chenreinigung des bezirkseigenen Inventars, die Sanitärreinigung, sowie die Bestückung mit Verbrauchsmaterial, die Glasreinigung (teilweise) sowie die Abfallentsorgung.
Binnen des ersten vollen Vertragsmonats ist in Absprache mit dem Auftraggeber und den Sportplatz-/Hallenwarten, für jedes Objekt ein Reinigungsplan zu erstellen, als Ar-beitsanweisung an die operativen Reinigungskräfte. Der genaue Turnus für die Reinigungsarbeiten in den jeweiligen Raumgruppen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Soweit nicht gesondert beauftragt, findet in den ersten zwei Wochen der Sommerferien sowie in den Weihnachtsferien, an unterrichtsfreien Tagen und unterrichtsfreien Feierta-gen - gemäß Schulferienkalender des Landes Berlin, in seiner jeweils geltenden Fas-sung- keine Unterhaltsreinigung statt.
Die Grundreinigung umfasst die intensive, tiefgehende Reinigung und Pflege aller rele-vanten Bereiche und Anlagen des Sportstandortes, die über die regelmäßige Unter-haltsreinigung hinausgeht und ist einmal jährlich durchzuführen.
Die durchzuführende Grundreinigung hat nach den Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks und der „Empfehlungen zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbe-lägen; GGGR-Merkblatt GB.01“ der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. zu erfolgen.
Sonderreinigungen umfassen Reinigungsarbeiten, die über die regulären, regelmäßig durchzuführenden Reinigungsaufgaben hinausgehen und werden erforderlich, wenn es zu Umständen oder besonderen Anlässen kommt (z.B. nach großen Veranstaltungen oder Wettkämpfen in den Sportstätten), die im normalen Reinigungsplan nicht abgedeckt sind.
Sonderreinigungen werden vom Auftraggeber, insbesondere durch das Sportamt, ge-sondert schriftlich beauftragt.
Bei den anzuwendenden Reinigungsmethoden ist eine Schmutzverschleppung durch Einhaltung des im Gebäudereiniger-Handwerk bewährten Vierfarbsystem zu verhindern.
Jeder Reinigungsbereich erhält seine eigene Farbe, in der alle Eimer, Lappen und Wischtücher gehalten sein müssen. Nachstehend aufgeführte Farbgebung ist hierbei anzuwenden.
Die verwendeten Arbeitsmittel und -verfahren müssen dem anerkannten Stand des deut-schen Gebäudereiniger-Handwerks entsprechen. Die Pflege und Werterhaltung der zu rei-nigenden Objekte ist zu gewährleisten. Alle für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Arbeitsmittel (Maschinen und Geräte sowie Reinigungs- und Pflegematerialien, Müllsäcke, auch Desinfektionsmittel und Arbeits-schutzkleidung) stellt der Auftragnehmer.
Es sind Reinigungsmittel zu verwenden, die den Umweltkriterien der EU-Umweltzeichen blauer Engel oder EU Ecolabel in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, als Arbeitsmittel möglichst Blindenwaren von
anerkannten Blindenwerkstätten zu beziehen.
Die Grund- und Unterhaltsreinigung der Fußböden sind durch die Verwendung von
geeigneten Pflegemitteln und Emulsionen so auszuführen, dass im Sinne der jeweiligen Normen und in der jeweils geltenden Fassung in allen Reinigungsbereichen angemessene Trittsicherheit stets gewährleistet ist.
Folgende Sportstätten umfasst Los 2:
Sportplatz Sachtlebenstraße Sachtlebenstr. 36 14165 Berlin-Zehlendorf
Ernst-Reuter-Sportfeld Onkel-Tom-Str. 40 14169 Berlin-Zehlendorf
Sporthalle Onkel-Tom-Halle Onkel-Tom-Str. 58/60 14169 Berlin-Zehlendorf
Cole-Sport-Center Hüttenweg 43 14195 Berlin-Dahlem
Sportzentrum Marshallstraße Marshallstr. 3 14169 Berlin-Dahlem
Jugendzentrum Marshallstraße Marshallstr. 3 14169 Berlin-Dahlem
Stadion Wannsee Chausseestr. 29 14109 Berlin-Wannsee
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los 3 Fensterreinigung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu erbringende Glas- und Rahmenreinigung hat einmal jährlich nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber und den Verantwortlichen der Sportstätten zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringende Glas- und Rahmenreinigung hat einmal jährlich nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber und den Verantwortlichen der Sportstätten zu erfol-gen. Sind keine anderweitigen Termine abgestimmt, ist die Ausführung im Zeitraum 01.03. bis 31.10. eines jeden Vertragsjahres während der Schulferien vorgesehen. Darüber hinaus ist bei der Personalplanung zu berücksichtigen, dass die Ausführung der Arbeiten innerhalb von zwei zusammenhängenden Wochen sicherzustellen ist. Es wird auf die Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks sowie die RAL Gütegemein-schaft Gebäudereinigung e.V., insbesondere Merkblatt GZ902 verwiesen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Absprache mit der Sportanlagenverwaltung und den Sportplatz- und Hallenwarten, für jedes Sportobjekt einen Zeitplan zu er-stellen, in dem die Fenster-, Glas und Rahmenreinigung durchgeführt wird.
Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen ein-, zwei- oder mehrseitig. Glasflächen sind: Fensterscheiben aus Glas oder Kunststoffen, Waben- und Glasbausteine, Dachverglasungen und Dachfenster Lichtkuppeln, Glaswände, Glas-türen und Türen mit Glaselementen, Oberlichter sowie Glas-Vordächer., Rahmen und zugehörige Elemente sind: Fensterrahmen, Fensterhölzer, Fensterbänke, Falze, Beschläge.
Die Glas- und Rahmenreinigungsflächen sowie zugehörige Falze und Beschläge sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen.
Folgende Sportstätten umfasst Los 3:
Sportplatz Schuldhornstraße Kreuznacher Str. 29-45 14197 Berlin
Sportanlage Sochos-Sporthalle Lessingstr. 6-8 12169 Berlin
Sportanlage Kiriat Bialik Wedellstr. 57 12249 Berlin
Sportanlage Malteserstraße Malteserstr. 53 12247 Berlin
Sportanlage Mühlenstraße Mühlenstr. 70 12247 Berlin
Sportplatz Gallwitzallee Gallwitzallee 136 - 144 12249 Berlin
Sportplatz Stadion Lichterfelde Ostpreußendamm 3-17 12207 Berlin
Sportanlage Carl-Schumann OsdorferStr. 52 12207 Berlin
Sportanlage Lippstädter Straße Lippstädter Str. 5 12207 Berlin
Sportplatz Sachtlebenstraße Sachtlebenstr. 36 14165 Berlin
Ernst-Reuter-Sportfeld Onkel-Tom-Str. 40 14169 Berlin
Sporthalle, Onkel-Tom-Halle Onkel-Tom-Str. 58/60 14169 Berlin
Cole-Sport-Center Hüttenweg 43 14195 Berlin
Sportzentrum Marshallstraße Marshallstr. 3 14169 Berlin
Jugendzentrum Marshallstraße Marshallstr. 3 14169 Berlin
Stadion Wannsee Chausseestr. 29 14109 Berlin
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Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦 Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦 Beschreibung
Postanschrift: Div. Sportstätten in Berlin Steglitz-Zehlendorf
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-11 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-11 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-03-11 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-05 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinaus gehende Nachforderungen sind ausgeschlossen.” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen ist:
- Eigenerklärung zur Eignung – EU Wirt-124 EU
Beschreibung:
Das Formblatt ist auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen ist:
- Eigenerklärung zur Eignung – EU Wirt-124 EU
Beschreibung:
Das Formblatt ist auf https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 019SuSEU26 zum Download zur Verfügung gestellt. Es ist zu erklären, dass - die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der angebotenen Leistung, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen - keine Verurteilungen gem. §§ 123 ff.GWB vorliegen - der Bieter als zuverlässig im Sinne des § 21 AEntG sowie § 19 MiLoG gilt - keine Ausschlussgründe gem. AufenthG, SchwarzArbG, SGB III, AUG sowie StGB vorliegen - die genannten Erklärungen auch für alle
Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der Eignungsleihe vorgelegt werden. - keine Eintragungen im Wettbewerbsregister bestehen. Darüber hinaus ist zu erklären, ob es sich bei dem Bieter um ein KMU handelt. Die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit der Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen sind:
- Erklärung gemäß Frauenförderung
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz "Gebäudereinigung" für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen sind:
- Erklärung gemäß Frauenförderung
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz "Gebäudereinigung" für die letzten drei Geschäftsjahre
- Kalkulation der Stundenverrechnungssätze
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme im Schadensfall
-Nachweis über den Eintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (ULV) oder PQ-Verzeichnis bei der ICH
Wenn kein Eintrag in das ULV oder PQ nachgewiesen werden kann, sind außerdem
folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Handelsregisterauszug (Kopie)
b)Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer (Kopie) oder Zugehörigkeitsbescheinigung (Kopie) der zuständigen Industrie- und Handelskammer
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bieter zuständigen Finanzamtes,
d) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung der Beiträge (nicht älter als sechs Monate)
“Mit dem Angebot einzureichen sind:
- mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbarer Aufträge als Referenznachweis mit:
(Vertragspartner mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen sind:
- mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbarer Aufträge als Referenznachweis mit:
(Vertragspartner mit Ansprechpartner mit möglichst aktueller Telefonnummer bzw. Mailadresse, Anzahl der Objekte, Bezeichnung des Objektes / der Objekte, Nutzungsart)Vergleichbar ist eine Referenz für ein Los, wenn sie
in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche der täglichen Unterhaltsreinigung mindestens 50 % der Jahresreinigungsfläche des / der gebotenen Lose(s) entspricht.
Eine Referenzangabe ist für mehrere Lose gültig.
- Nachweise zur Ausbildung und Qualifikation der Geschäftsführung bzw. Betriebsleitung sowie der Bereichs- oder Objektleitung (Meisterbrief im Gebäudereiniger-Handwerk oder ein vergleichbarer Abschluss, Gesellenbrief für den Beruf Gebäudereiniger/in und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung - mindestens 3 Jahre)
- Nachweise zur personellen Leistungsfähigkeit (Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der gewerblich Beschäftigten bezogen auf Reinigungs-dienstleistungen für die letzten drei Geschäftsjahre)
Eine angemessene personelle Leistungsfähigkeit ist gegeben, sofern die Beschäftig-tenzahlen in Bezug die zu erbringenden Leistungen des / der Lose(s) plausibel sind.
- Angaben über die Ausstattung mit Maschinen als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Eine angemessene technische Leistungsfähigkeit sofern der Maschinenpark in Bezug die zu erbringenden Leistungen des / der Lose(s) plausibel ist.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Formblatt IV 128 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG),
siehe Vergabeunterlagen.” Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den
letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
“Die Vergabe von Aufträgen an Bieter mit Russlandbezug ist verboten (vgl. Wirt-124.1 (Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland)). Dies gilt auch für...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe von Aufträgen an Bieter mit Russlandbezug ist verboten (vgl. Wirt-124.1 (Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland)). Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. über iTWOtender) elektronisch in Textform eingereicht werden.
Sämtliche Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1363306000-24
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kirchstr. 1/3
Postleitzahl: 14163
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ba-sz.berlin.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +49 30902996108 📠
URL: https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 028-093977 (2026-02-09)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-11) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-17 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-17 11:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-03-17 11:00:00 📅
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-11+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Terminänderung”
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0e8d4d6a-01ad-4286-b768-85931a7ca7fb-01
Quelle: OJS 2026/S 050-174318 (2026-03-11)