Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium Germering Los 1 Objekte des Carl-Spitzweg-Gymnasiums Los 2 Objekte des Max-Born-Gymnasiums
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium Germering
Referenznummer: Csg/mbg
Kurze Beschreibung:
“Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium Germering
Los 1 Objekte des Carl-Spitzweg-Gymnasiums
Los 2 Objekte des...”
Kurze Beschreibung
Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium Germering
Los 1 Objekte des Carl-Spitzweg-Gymnasiums
Los 2 Objekte des Max-Born-Gymnasiums
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 umfasst die Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering (Masurenweg 2, 82110 Germering)
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 umfasst die Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering (Masurenweg 2, 82110 Germering)
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen
- Grundreinigungsleistungen
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Sonstige Abrufleistungen")
Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
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Zusätzliche Informationen:
“Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 12 („Sanktionspaket Russland“) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen...”
Zusätzliche Informationen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 12 („Sanktionspaket Russland“) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13 („Erklärung Masernschutzgesetz") geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Zuschlagslimitierung:
Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los („Höchstzahl“) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung).
Sofern ein Bieter nach den vorstehenden Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat, entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als „ein Bieter“ zu verstehen.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering”
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens nach vier (4) Jahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsstunden / Jahr
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 umfasst die Reinigungsleistungen für das Max-Born-Gymnasium Germering (Johann-Seb.-Bach-Str. 8, 82110 Germering)
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2 umfasst die Reinigungsleistungen für das Max-Born-Gymnasium Germering (Johann-Seb.-Bach-Str. 8, 82110 Germering)
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen
- Grundreinigungsleistungen
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Sonstige Abrufleistungen")
Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung
1. bei einem in einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung
1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall
- von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden,
- von mindestens 5.000.000 EUR für Sachschäden,
- von mindestens 5.000.000 EUR für Vermögensschäden,
- von mindestens 1.000.000 EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden,
- von mindestens 100.000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und
- von mindestens 25.000 EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage,
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
unterhält oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt.
Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit
- bei Bietergemeinschaften: dem Namen des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat,
- der Rolle des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als „Referenznehmer“ bezeichnet), in der Referenz,
- der Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen,
- der Angabe des Auftragswertes,
- der Angabe des Erbringungszeitraums,
- der Angabe der Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche),
- der Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als „Referenzauftraggeber“ bezeichnet) und
- der Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
- Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung.
- Die referenzgegenständliche Reinigungsfläche (Reinigungsfläche / Jahr) beträgt mindestens 500.000 m2.
- Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 12 Monate betragen.
- Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform er-bracht.
Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein.
Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.
Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz („zusätzliche Referenzdarstellung“) gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 11 (b) jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der „Bezeichnung und Beschreibung der Referenz“ und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen)
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über
- den jeweiligen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen)
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über
- den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto),
- den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto
- und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto).
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen).
Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende Mindestjahresgesamtumsätze:
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) mindestens dem vorgegebenen Mindestjahresumsatz desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, entspricht.
Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft gibt ein Angebot für das Los 1 ab. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz von Los 1 beträgt 110.000 EUR netto. Folglich muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) mindestens 110.000 EUR netto betragen.
Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für alle Lose ein Angebot ab, muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) aufgrund der vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls mindestens 110.000 EUR netto betragen.
Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft bewirbt sich für das Los 1 und Los 2. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz von Los 1 und Los 2 beträgt jeweils 110.000 EUR netto. Der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) muss dennoch nur mindestens 110.000 EUR netto betragen.
Erfüllt der Bieter/die Bietergemeinschaft den danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von der Wertung ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. der Gewerbeanmeldung oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. der Gewerbeanmeldung oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.
Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des jeweils zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß seiner vorstehenden Angaben bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024).
Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024).
Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters (Vollzeit-Äquivalent) in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 006-011379 (2026-01-08)