Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium Germering
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium Germering Los 1 Objekte des Carl-Spitzweg-Gymnasiums Los 2 Objekte des Max-Born-Gymnasiums
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-08.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • CleanSec Cleaning and Security Solutions GmbH
- • lntesia Deutschland GmbH
- • Wackier Service Group GmbH & Co. KG
- • Reinigungsdienste › Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
- • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung › Gebäudereinigung
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › Fürstenfeldbruck
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-01-08 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-05-12 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2026-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium Germering
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Reinigungsleistungen CSG
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste
📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering
Postanschrift: Masurenweg 2
Postleitzahl: 82110
Stadt: Germering
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsstunden / Jahr
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Reinigungsleistungen MBG
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Max-Born-Gymnasium Germering
Postanschrift: Johann-Sebastian-Bach-Straße 8
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Beschreibung
Stadt: Fürstenfeldbruck
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-02-12 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht einschlägig
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Kreiseigener Hochbau - Gebäudemanagement
Postanschrift: Münchner Straße 32
Postleitzahl: 82256
Postort: Fürstenfeldbruck
Region: Fürstenfeldbruck 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Ref. 13, Gebäudemanagement
E-Mail: gebaeudemanagement-ref13@lra-ffb.de 📧
Telefon: +49 8141 5190 📞
URL: https://www.lra-ffb.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 006-011379 (2026-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium Germering
Referenznummer:
CSG/MBG
Kurze Beschreibung:
Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium Germering
Los 1 Objekte des Carl-Spitzweg-Gymnasiums
Los 2 Objekte des Max-Born-Gymnasiums
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
CSG
Titel: Reinigungsleistungen CSG
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 umfasst die Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering (Masurenweg 2, 82110 Germering)
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen
- Grundreinigungsleistungen
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Sonstige Abrufleistungen")
Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
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Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 12 („Sanktionspaket Russland“) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13 („Erklärung Masernschutzgesetz") geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Zuschlagslimitierung:
Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los („Höchstzahl“) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung).
Sofern ein Bieter nach den vorstehenden Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat, entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als „ein Bieter“ zu verstehen.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering
Postanschrift: Masurenweg 2
Postleitzahl: 82110
Stadt: Germering
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens nach vier (4) Jahren.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsstunden / Jahr
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
MBG
Titel: Reinigungsleistungen MBG
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 umfasst die Reinigungsleistungen für das Max-Born-Gymnasium Germering (Johann-Seb.-Bach-Str. 8, 82110 Germering)
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen
- Grundreinigungsleistungen
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Sonstige Abrufleistungen")
Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
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Postanschrift: Johann-Sebastian-Bach-Straße 8
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1 Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering
Los 2 Max-Born-Gymnasium Germering
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Stadt: Fürstenfeldbruck
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-02-12 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung
1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall
- von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden,
- von mindestens 5.000.000 EUR für Sachschäden,
- von mindestens 5.000.000 EUR für Vermögensschäden,
- von mindestens 1.000.000 EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden,
- von mindestens 100.000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und
- von mindestens 25.000 EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage,
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
unterhält oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt.
Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit
- bei Bietergemeinschaften: dem Namen des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat,
- der Rolle des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als „Referenznehmer“ bezeichnet), in der Referenz,
- der Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen,
- der Angabe des Auftragswertes,
- der Angabe des Erbringungszeitraums,
- der Angabe der Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche),
- der Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als „Referenzauftraggeber“ bezeichnet) und
- der Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
- Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung.
- Die referenzgegenständliche Reinigungsfläche (Reinigungsfläche / Jahr) beträgt mindestens 500.000 m2.
- Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 12 Monate betragen.
- Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform er-bracht.
Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein.
Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.
Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz („zusätzliche Referenzdarstellung“) gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 11 (b) jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der „Bezeichnung und Beschreibung der Referenz“ und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen)
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über
- den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto),
- den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto
- und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto).
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen).
Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende Mindestjahresgesamtumsätze:
Los-Nr. Mindestjahresgesamtumsatz
1 (Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering) 110.000 EUR netto
2 (Max-Born-Gymnasium Germering) 110.000 EUR netto
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) mindestens dem vorgegebenen Mindestjahresumsatz desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, entspricht.
Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft gibt ein Angebot für das Los 1 ab. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz von Los 1 beträgt 110.000 EUR netto. Folglich muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) mindestens 110.000 EUR netto betragen.
Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für alle Lose ein Angebot ab, muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) aufgrund der vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls mindestens 110.000 EUR netto betragen.
Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft bewirbt sich für das Los 1 und Los 2. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz von Los 1 und Los 2 beträgt jeweils 110.000 EUR netto. Der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) muss dennoch nur mindestens 110.000 EUR netto betragen.
Erfüllt der Bieter/die Bietergemeinschaft den danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von der Wertung ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. der Gewerbeanmeldung oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.
Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des jeweils zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß seiner vorstehenden Angaben bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024).
Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters (Vollzeit-Äquivalent) in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.
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Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht einschlägig
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
Der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem/ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, in den vergangenen 5 Jahren rechtskräftig verurteilt und gegen sein/ihr Unternehmen in den vergangenen 5 Jahren keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB nicht abgegeben wurde: Erklärung, welcher der vorgenannten Ausschlussgründe/welche der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen:
Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB ergriffen:
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2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
Der Bieter hat zu erklären, dass er/sie seiner/ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist/sind.
Der Bieter hat zu erklären, dass er/sie nicht seine/ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist/sind.
Für den Fall, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft seiner/ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft folgendes: Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB ergriffen:
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3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
Der Bieter hat zu erklären, dass in den vergangenen 3 Jahren
- weder seinem Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des/der Unternehmen(s) kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das/die Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet/-n oder seine/ihre Tätigkeit eingestellt hat/haben,
- weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität unseres/unserer Unternehmen(s) infrage gestellt wird,
- weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Für den Fall, dass die vorgenannte Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB nicht abgegeben wurde: Erklärung, welcher der vorgenannten Ausschlussgründe/welche der vorgenannten Ausschlussgründe vor-liegt/vorliegen:
Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB ergriffen:
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4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Der Bieter hat zu erklären, dass in den vergangenen 3 Jahren
- weder sein Unternehmen noch Angehörige seines Unternehmen(s) im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €,
- weder sein Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten seines Unternehmen(s) nach einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €,
- weder sein Unternehmen noch Angehörige seines Unternehmen(s) im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergan-genen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €, oder
- weder sein Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten seines Unternehmen(s) nach einer der in § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €
- weder sein Unternehmen noch Angehörige seines Unter-nehmen(s) im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 22 Liefer-kettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wegen eines Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 €, davon abweichend in den Fällen
- nach § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG
mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000 €,
- nach § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG
in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000 €,
- nach § 24 Absatz 3 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von
wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes
belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze sind gegen einen der vorgenannten Personen sind nicht anhängig.
Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht abgegeben wurde: Erklärung, welcher der vorgenannten Ausschlussgründe/welche der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen:
Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB ergriffen:
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Nationale Registrierungsnummer:
09-9011792-62
Abteilung: Kreiseigener Hochbau - Gebäudemanagement
Postanschrift: Münchner Straße 32
Postleitzahl: 82256
Postort: Fürstenfeldbruck
Region: Fürstenfeldbruck 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Ref. 13, Gebäudemanagement
E-Mail: gebaeudemanagement-ref13@lra-ffb.de 📧
Telefon: +49 8141 5190 📞
URL: https://www.lra-ffb.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 006-011379 (2026-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Carl-Spitzweg-Gymnasium
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Max-Born-Gymnasium
Postanschrift: Johann-Sebastian-Bach-Str. 8
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 25
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Rang in der Liste der Gewinner: 2
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: lntesia Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Otto-Lilienthal-Str. 24
Postleitzahl: 71034
Postort: Böblingen
Region: Böblingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sales@intesia.com 📧
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer:
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name: Wackier Service Group GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Schatzbogen 39
Postleitzahl: 81829
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: proposal.center@wackler-group.de 📧
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: unpublished
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Abteilung: Gebäudemanagement
Kontaktperson: Ref. 13-2, Gebäudemanagement
E-Mail: gebaeudemanagement-ref13@lra-ffb.de 📧
Telefon: +49 81415190 📞
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 092-328945 (2026-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium Germering
Los 1 (Objekte des Carl-Spitzweg-Gymnasiums)
Los 2 (Objekte des Max-Born-Gymnasiums)
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 umfasst die Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium (Masurenweg 2, 82110 Germering)
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen
- Grundreinigungsleistungen
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Sonstige Abrufleistungen")
Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
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Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 12 („Sanktionspaket Russland“) geforderten Erklärungen zusammen mit
den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13 („Erklärung Masernschutzgesetz") geforderten Erklärungen
zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Zuschlagslimitierung:
Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los („Höchstzahl“) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung).
Sofern ein Bieter nach den vorstehenden Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne Zuschlagslimitierung ein
Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für
welches er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass
dieser Bieter mit seinen drei Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat, entscheidet das Los, für
welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot
des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige)
Unternehmen sind als „ein Bieter“ zu verstehen
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Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens nach vier (4) Jahren.
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Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 umfasst die Reinigungsleistungen für das Max-Born-Gymnasium (Johann-Sebastian-Bach-Str. 8, 82110 Germering)
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen
- Grundreinigungsleistungen
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Sonstige Abrufleistungen")
Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
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Postanschrift: Johann-Sebastian-Bach-Str. 8
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
CSG Reinigungsleistung
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 25
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Rang in der Liste der Gewinner: 2
Kennung des Angebots:
CSG Reinigungsleistung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: lntesia Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE 275148178
Postanschrift: Otto-Lilienthal-Str. 24
Postleitzahl: 71034
Postort: Böblingen
Region: Böblingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sales@intesia.com 📧
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots:
MBG Reinigungsleistung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0002
Name: Wackier Service Group GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer:
DE 129741251
Postanschrift: Schatzbogen 39
Postleitzahl: 81829
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: proposal.center@wackler-group.de 📧
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: unpublished
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Abteilung: Gebäudemanagement
Kontaktperson: Ref. 13-2, Gebäudemanagement
E-Mail: gebaeudemanagement-ref13@lra-ffb.de 📧
Telefon: +49 81415190 📞
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichti-gung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unver-züglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Informati-on über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mittei-lung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absen-dung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabeportal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absen-dung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffe-nen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalenderta-gen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 092-328945 (2026-05-12)
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