Auftragsbekanntmachung (2026-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: REKU-Netz (Süd-Trasse) Schadstoffreinigung- Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage
Referenznummer: 2026-0105-JB
Kurze Beschreibung:
“REKU-Netz (Süd-Trasse) Schadstoffreinigung- Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung des Objekts
Das Hauptgebäude des Universitätsklinikums Aachen (UKA) ist 257 m lang, 134 m breit und 41 m hoch (ohne Treppenhäuser) und besitzt...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung des Objekts
Das Hauptgebäude des Universitätsklinikums Aachen (UKA) ist 257 m lang, 134 m breit und 41 m hoch (ohne Treppenhäuser) und besitzt ca. 900.000 m3 umbauten Raum.
Das UKA weist eine achtgeschossige Großflächenstruktur auf, die sich wiederum in je drei Feldzonen und 4 Kernzonen aufteilt. Sie ist geprägt durch 24 Treppentürme, in denen die Aufzugsmaschinenräume und die Abluftzentralen für die lufttechnischen Anlagen untergebracht sind.
Beschreibung der Baumaßnahme
Im Universitätsklinikum Aachen (UKA) sollen auf den Etagen -4 und -5 Arbeiten am Wärmerückgewinnungsnetz (REKU-Netz) durchgeführt werden. Ziel der Maßnahme ist die Verlegung einer 2. Rücklaufleitung unterhalb der AWT-Trasse (AWT = Automatisches Waren-Transportsystem).
Durch Revisionsöffnungen auf der Etage -3, die der Anlagen 02 entnommen werden können, kann die Etage -4 erreicht werden. Die Deckenhöhe der Etage -4 beträgt 1,33 m. Die Decke der Etage -5 im Bereich der zu verlegenden Rohrleitung ist teilweise durch Gitterrostabdeckungen von der Etage -4 getrennt. Die Deckenhöhe der Etage -5 beträgt im Bereich der zu verlegenden Rohrleitung ca. 2,5 m.
Es besteht auf der gesamten Etage -4 und -5 kein Handyempfang. Arbeiten auf der gesamten Etagen -4 und -5 sind aus Sicherheitsgründen stets mindestens mit zwei Personen auszuführen.
Am Gelände des UKA sowie in Etage -4 und -5 können geflanschte Rohre nicht geschweißt werden und sollen daher werkseitig vorgefertigt werden und auf der Baustelle nur noch angeliefert, eingebracht und verschraubt werden. Die Länge der geflanschten Rohrstücke ist aus Gründen der Handhab- und Einbringbarkeit je nach Nennweite auf max. 2,5 m beschränkt.
Da auf den Etagen -4/-5 keine aktiven Belüftungssysteme installiert sind und freiwerdende Dämpfe schlecht abgeführt werden können soll der Rohranstrich der verschweißten Bauteile vor der Einbringung erfolgen. Die Lackschicht soll vor Einbringung vollständig abgetrocknet sein.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-04 📅
Datum des Endes: 2026-06-15 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VOB/A EU - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
VOB/A EU - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 a EU VOB/A zu machen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Folgende Angaben sind im Referenzblatt aufzuführen:
- Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens,
- Auftraggeber,
- Datum der Fertigstellung,
- abgewickeltes Auftragsvolumen in Millionen EURO netto
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Es wird Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10% und Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3% des Auftragswertes gefordert. Weitere...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Es wird Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10% und Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3% des Auftragswertes gefordert. Weitere Informationen sind dem Vordruck 214 zu entnehmen, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben.
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass keine...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
- 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU: Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfalt
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTQL28Y8M#
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTQL28Y8M#
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist beigefügt.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
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Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 048-165408 (2026-03-06)