Das Bayerische Landesamt für Steuern benötigt für das Druck- und Versandzentrum Endlospapier (Vordruck‑Nr. 203) insgesamt geschätzt 52.000.000 Blatt über einen Zeitraum von zwei Jahren. Zur Risikominimierung und zur Sicherstellung des Dauerbetriebs werden zwei Bieter den Zuschlag erhalten; die Gesamtmenge wird gleichmäßig auf die beiden Auftragnehmer aufgeteilt. Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren ab Zuschlag und kann von den Vertragsparteien zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (max. Laufzeit 4 Jahre). Der Bedarf wird über Teilabrufe gedeckt; Teillieferungen sind mit jeweils mindestens 1.000.000 Blatt geplant. Die geschätzte Jahresabrufmenge beträgt 26.000.000 Blatt. Unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen ergibt sich eine Höchstabrufmenge von 104.000.000 Blatt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der Höchstmenge besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-24.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rollenpapier, weiß, für das Druck- und Versandzentrum
Referenznummer: 2026NSH000001
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern benötigt für das Druck- und Versandzentrum Endlospapier (Vordruck‑Nr. 203) insgesamt geschätzt 52.000.000 Blatt über einen Zeitraum von zwei Jahren. Zur Risikominimierung und zur Sicherstellung des Dauerbetriebs werden zwei Bieter den Zuschlag erhalten; die Gesamtmenge wird gleichmäßig auf die beiden Auftragnehmer aufgeteilt. Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren ab Zuschlag und kann von den Vertragsparteien zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (max. Laufzeit 4 Jahre). Der Bedarf wird über Teilabrufe gedeckt; Teillieferungen sind mit jeweils mindestens 1.000.000 Blatt geplant. Die geschätzte Jahresabrufmenge beträgt 26.000.000 Blatt. Unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen ergibt sich eine Höchstabrufmenge von 104.000.000 Blatt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der Höchstmenge besteht nicht.
Das Bayerische Landesamt für Steuern benötigt für das Druck- und Versandzentrum Endlospapier (Vordruck‑Nr. 203) insgesamt geschätzt 52.000.000 Blatt über einen Zeitraum von zwei Jahren. Zur Risikominimierung und zur Sicherstellung des Dauerbetriebs werden zwei Bieter den Zuschlag erhalten; die Gesamtmenge wird gleichmäßig auf die beiden Auftragnehmer aufgeteilt. Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren ab Zuschlag und kann von den Vertragsparteien zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (max. Laufzeit 4 Jahre). Der Bedarf wird über Teilabrufe gedeckt; Teillieferungen sind mit jeweils mindestens 1.000.000 Blatt geplant. Die geschätzte Jahresabrufmenge beträgt 26.000.000 Blatt. Unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen ergibt sich eine Höchstabrufmenge von 104.000.000 Blatt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der Höchstmenge besteht nicht.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Endlospapier für Drucker📦 Beschreibung
Interne Kennung: 172fe4f4-cd70-4692-aed2-59792df42600
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
25 Blatt DIN A4 des angebotenen Rollenpapiers sind innerhalb der Angebotsfrist als Muster einzureichen.
Die Zertifizierung nach "Der Blaue Engel" oder nach einem gleichwertigen Gütesiegel (ISO 14024) ist mit dem Angebot nachzuweisen; falls ein gleichwertiges Gütesiegel eingereicht wird, ist die Gleichwertigkeit vom Bieter nachzuweisen.
Für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein vertraglicher und ein fachlicher Ansprechpartner zu benennen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
25 Blatt DIN A4 des angebotenen Rollenpapiers sind innerhalb der Angebotsfrist als Muster einzureichen.
Die Zertifizierung nach "Der Blaue Engel" oder nach einem gleichwertigen Gütesiegel (ISO 14024) ist mit dem Angebot nachzuweisen; falls ein gleichwertiges Gütesiegel eingereicht wird, ist die Gleichwertigkeit vom Bieter nachzuweisen.
Für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein vertraglicher und ein fachlicher Ansprechpartner zu benennen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Endlospapier für Drucker📦
Postleitzahl: 90489
Stadt: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Laufzeit der Vereinbarung umfasst zwei Jahre ab Zuschlag (Mindestlaufzeit). Die Laufzeit verlängert sich jeweils nach Vereinbarung der Vertragsparteien zweimal um ein Jahr (insgesamt „2+1+1“). Die optionalen Verlängerungen haben schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der entsprechenden Laufzeit zu erfolgen.
Die Laufzeit der Vereinbarung umfasst zwei Jahre ab Zuschlag (Mindestlaufzeit). Die Laufzeit verlängert sich jeweils nach Vereinbarung der Vertragsparteien zweimal um ein Jahr (insgesamt „2+1+1“). Die optionalen Verlängerungen haben schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der entsprechenden Laufzeit zu erfolgen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 82 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-15 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern, § 56 Abs. 2 VgV. Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern, § 56 Abs. 2 VgV. Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Supply-Chain-Management
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Deutschsprachiger fachlicher und vertraglicher Ansprechpartner
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 059-205764 (2026-03-24)