Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz in Essen sind Schadstoffsanierungsarbeiten erforderlich. Gegenstand der Vergabe sind unter anderem umfassende Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus. Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die fachgerechte Demontage und Entsorgung von Fliesenwänden im Gleisbereich und der abgehangenen Paneeldecken oberhalb des Bahnsteigs. Die Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten finden auf der Bahnsteigebene -2 und den dazugehörigen Betriebsräumen am U-Bf. Berliner Platz statt. Beide Bauteile, sowohl die Fliesenwände als auch die Paneeldecke, beinhalten schadstoffhaltige Materialien, welche fachgerecht unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen entfernt werden müssen. Das Sanierungsziel ist die rückstandslose Demontage der jeweiligen Schadstoffe gemäß den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (künstliche Mineralfasern). Die Fliesenwände im Gleisbereich sind auf einer Unterkonstruktion aus asbesthaltigen Faserzementfaserplatten montiert. Die asbesthaltigen Bauteile sind gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) unter Anwendung von emissionsarmen Verfahren in abgeschotteten Schwarz-Weiß-Bereichen zurückzubauen. Hierzu sind entsprechende Arbeitsbereiche mit vollständiger Schleusentechnik einzurichten, bestehend aus vierkammerigen Personenschleusen und zweikammerigen Materialschleusen. Sämtliche Nebenleistungen, wie z. B. Abschottungen, Unterdruckhaltung, Luftführung, Messtechnik sowie Entsorgungslogistik, sind Bestandteil der Leistung. Prallel hierzu erfolgt die Demontage und Entsorgung der Paneeldecke oberhalb des Bahnsteigbereiches. Die darin enthaltenen Dämmwollmatten bestehen aus künstlichen Mineralfasern (kurz KMF), welche gem. TRGS 521 ebenfalls als Gefahrstoff einzustufen sind. Auch hier ist eine fachgerechte Demontage sowie eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Die beiden Sanierungsbereiche (Fliesenwände/Paneeldecke) sind zeitgleich zu bearbeiten. Geplant ist die Schadstoffsanierung getrennt nach den Gleisbereichen durchzuführen und parallel im Pilgerschrittverfahren Bereiche des Bahnsteiges abzutrennen und die Decke zu demontieren. Zudem ist in den vier Betriebsräumen unterhalb der Treppenanlagen auf der Bahnsteigebene asbesthaltiger Wandputz vorhanden, welcher gleichermaßen Teil dieser Rückbaumaßnahme ist. Die Arbeiten erfolgen unter Einrichtung von Schwarz-Weiß-Bereichen einschließlich Personen- und Materialschleusen sowie sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen (u. a. Baustelleneinrichtung, Sicherungsmaßnahmen, Gerüste, Hilfskonstruktionen). Zur Durchführung der Asbestsanierung wird der Fahrbetrieb eingestellt. Eine Sperrzeit vom 04.07.2026 – 01.09.2026 wird eingerichtet. Die Schadstoffsanierung (Fliesenwände/Paneeldecke) ist zwingend innerhalb der achtwöchigen Sperrzeit fertigzustellen. Eine Verlängerung oder Verschiebung dieses Zeitraums ist ausgeschlossen. Um das Arbeitspensum innerhalb der Sperrzeit von acht Wochen absolvieren zu können, sind die Arbeiten in einem Mehrschichtbetrieb mit einer täglichen Arbeitszeit von mindestens 16 Stunden zu kalkulieren und anzubieten. Während der Sperrung ist grundsätzlich ein 24-Stunden-Arbeitsbetrieb im Bahnhof möglich. Für jeden Sanierungsbereich ist eine Personalstärke von jeweils mindestens drei bis fünf qualifizierten Mitarbeitenden gleichzeitig einzuplanen und zu kalkulieren. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-18.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rückbau- und Abbrucharbeiten: Schadstoffsanierung in der Stadtbahnebene am U-Bhf. Berliner Platz in Essen
Referenznummer: 2026/EU 015 FE-E116
Kurze Beschreibung:
“Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und...”
Kurze Beschreibung
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz in Essen sind Schadstoffsanierungsarbeiten erforderlich. Gegenstand der Vergabe sind unter anderem umfassende Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die fachgerechte Demontage und Entsorgung von Fliesenwänden im Gleisbereich und der abgehangenen Paneeldecken oberhalb des Bahnsteigs. Die Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten finden auf der Bahnsteigebene -2 und den dazugehörigen Betriebsräumen am U-Bf. Berliner Platz statt. Beide Bauteile, sowohl die Fliesenwände als auch die Paneeldecke, beinhalten schadstoffhaltige Materialien, welche fachgerecht unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen entfernt werden müssen. Das Sanierungsziel ist die rückstandslose Demontage der jeweiligen Schadstoffe gemäß den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (künstliche Mineralfasern).
Die Fliesenwände im Gleisbereich sind auf einer Unterkonstruktion aus asbesthaltigen Faserzementfaserplatten montiert. Die asbesthaltigen Bauteile sind gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) unter Anwendung von emissionsarmen Verfahren in abgeschotteten Schwarz-Weiß-Bereichen zurückzubauen. Hierzu sind entsprechende Arbeitsbereiche mit vollständiger Schleusentechnik einzurichten, bestehend aus vierkammerigen Personenschleusen und zweikammerigen Materialschleusen. Sämtliche Nebenleistungen, wie z. B. Abschottungen, Unterdruckhaltung, Luftführung, Messtechnik sowie Entsorgungslogistik, sind Bestandteil der Leistung.
Prallel hierzu erfolgt die Demontage und Entsorgung der Paneeldecke oberhalb des Bahnsteigbereiches. Die darin enthaltenen Dämmwollmatten bestehen aus künstlichen Mineralfasern (kurz KMF), welche gem. TRGS 521 ebenfalls als Gefahrstoff einzustufen sind.
Auch hier ist eine fachgerechte Demontage sowie eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen.
Die beiden Sanierungsbereiche (Fliesenwände/Paneeldecke) sind zeitgleich zu bearbeiten. Geplant ist die Schadstoffsanierung getrennt nach den Gleisbereichen durchzuführen und parallel im Pilgerschrittverfahren Bereiche des Bahnsteiges abzutrennen und die Decke zu demontieren.
Zudem ist in den vier Betriebsräumen unterhalb der Treppenanlagen auf der Bahnsteigebene asbesthaltiger Wandputz vorhanden, welcher gleichermaßen Teil dieser Rückbaumaßnahme ist.
Die Arbeiten erfolgen unter Einrichtung von Schwarz-Weiß-Bereichen einschließlich Personen- und Materialschleusen sowie sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen (u. a. Baustelleneinrichtung, Sicherungsmaßnahmen, Gerüste, Hilfskonstruktionen).
Zur Durchführung der Asbestsanierung wird der Fahrbetrieb eingestellt. Eine Sperrzeit vom 04.07.2026 – 01.09.2026 wird eingerichtet. Die Schadstoffsanierung (Fliesenwände/Paneeldecke) ist zwingend innerhalb der achtwöchigen Sperrzeit fertigzustellen. Eine Verlängerung oder Verschiebung dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.
Um das Arbeitspensum innerhalb der Sperrzeit von acht Wochen absolvieren zu können, sind die Arbeiten in einem Mehrschichtbetrieb mit einer täglichen Arbeitszeit von mindestens 16 Stunden zu kalkulieren und anzubieten. Während der Sperrung ist grundsätzlich ein 24-Stunden-Arbeitsbetrieb im Bahnhof möglich. Für jeden Sanierungsbereich ist eine Personalstärke von jeweils mindestens drei bis fünf qualifizierten Mitarbeitenden gleichzeitig einzuplanen und zu kalkulieren.
Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe sind Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten im Zuge des brandschutztechnischen Umbaus am Berliner Platz in Essen auf der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe sind Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten im Zuge des brandschutztechnischen Umbaus am Berliner Platz in Essen auf der Bahnsteigebene (-2) sowie in zugehörigen Betriebsräumen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den Abbruch von Fliesenwänden im Gleisbereich sowie den Rückbau von abgehängten Paneeldecken oberhalb des Bahnsteigs. Beide Bauteile enthalten Schadstoffe (Asbest in Asbestzementplatten gemäß TRGS 519 sowie künstliche Mineralfasern gemäß TRGS 521), die fachgerecht und vollständig zu entfernen sind. Zusätzlich ist asbesthaltiger Wandputz in vier Betriebsräumen zu sanieren.
Die Arbeiten erfolgen unter Einrichtung von Schwarz-Weiß-Bereichen einschließlich Personen- und Materialschleusen sowie sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen (u. a. Baustelleneinrichtung, Sicherungsmaßnahmen, Gerüste, Hilfskonstruktionen).
Die Schadstoffsanierung ist innerhalb einer festgelegten Sperrzeit vom 04.07.2026 bis 01.09.2026 auszuführen. Die Durchführung erfolgt im Mehrschichtbetrieb mit erhöhter Personalstärke und parallel in mehreren Arbeitsbereichen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Asbestbeseitigungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-22 📅
Datum des Endes: 2026-09-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ruhrbahn GmbH Verwaltungsgebäude - Submissionsraum 45130 Essen
Hinweis: Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“, „Maßnahmen zur Sicherstellung der
Qualität" und „Referenzen zu bestimmten Arbeiten" aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:
1. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formblatt A-4 "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes A-7 „Ausschlussgründe GWB“ erbracht werden.
3. Eigenerklärung zur Anti-Terror-Erklärung nach §§ 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz. Hierfür ist das Formblatt A-8 „Anti-Terror- Erklärung“ zu verwenden.
4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24.02.2025. Hierfür ist das Formblatt A-18 „Eigenerklärung Russische Unternehmen“ zu verwenden.
5. Die Bieter haben allgemeine Angaben zu ihren Unternehmen (bspw. Hauptsitz des Unternehmens, Niederlassungen, etc.) zu tätigen. Hierfür ist das Formblatt A-17 „Allgemeiner Bewerbungsbogen“ zu verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die unter diesem Abschnitt „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die unter diesem Abschnitt „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ ausgeführte. Von dem Bieter ist ein Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung, welche insbesondere die Abwehr von Umweltschäden durch Asbest, asbesthaltigen Erzeugnissen und Substanzen umfasst, mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr gefordert.
Der Bieter verpflichtet sich diese für die Dauer der gesamten Vertragsausführung aufrechtzuerhalten. Im Falle, dass eine derartige Versicherung nicht vorliegt, verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfall unverzüglich eine aktuell gültige, marktübliche Versicherung entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers abschließen wird. Hierzu ist das Formblatt A-10 „Haftpflichtversicherung“ zu verwenden
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die unter diesem Abschnitt „Referenzen zu bestimmten Arbeiten“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die unter diesem Abschnitt „Referenzen zu bestimmten Arbeiten“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ ausgeführte. Zum Nachweis der Referenzen ist das Formblatt A-6 "Referenzen" zu verwenden.
Es ist ein [1] Referenzprojekt aus den letzten vier Geschäftsjahren mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gefordert. Folgende Anforderungen sind aufgeführt: Gefordert ist ein Nachweis einer Referenz über (i) Asbestsanierungsarbeiten (ii) innerhalb von U-Bahn-Anlagen, bzw. Anlagen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung der dort geltenden Sicherheitsstandards (iii) mit einer Projektgröße von mind. 800 m² rückzubauender Fläche, mit vergleichbaren Projektanforderungen (wie z.B. Zeitraum, bzw. Mehrschichtbetrieb).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die unter diesem Abschnitt „Maßnahmen zur Sicherung der Qualität“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die unter diesem Abschnitt „Maßnahmen zur Sicherung der Qualität“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ ausgeführte.
1. Der Bieter hat zu bestätigen, dass er für die Durchführung von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in Verbindung mit Gefahrstoffen einen Sachkundenachweis gem. TRGS 519, Anlage 3 und TRGS 521 KMF besitzt.
Der Sachkundenachweis ist seitens des Bieters bis zur Abnahme ununterbrochen zu erfüllen und aktualisierte Nachweise sind unaufgefordert nachzureichen. Eine Kopie der zurzeit gültigen Sachkundenachweise ist als Anlage beizufügen.
2. Der Bieter hat die ausgefüllte Besichtigungsbescheinigung beizufügen. Auch bei Verzicht auf eine Besichtigung ist zwingend eine Bescheinigung mit entsprechender Erklärung dem Angebot beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Die Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher sind im Angebot unter Verwendung von Formblatt A-2 „Verzeichnis Unterauftragnehmer“ zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18 (Eigenerklärung russische Unternehmen). Der Auftraggeber behält sich vor vom Bieter eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers nach Formblatt A-3 zu verlangen, sofern der Bieter im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens für den Zuschlag in die engere Auswahl kommt.
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt "Maßnahmen zur Sicherung der Qualität" und "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitten „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18 (Eigenerklärung russische Unternehmen), (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe unter Verwendung von Formblatt A-15 sowie (iv) Formblatt A-12 „Eignungsleihe“.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18 (Eigenerklärung russische Unternehmen), (ii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formblatt A-15 "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe" sowie (iii) Formblatt A-12 „Eignungsleihe“.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses beschrieben.”
“1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der SektVO. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des...”
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der SektVO. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist der Vergabeunterlage beigefügt.
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Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +492514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2026/S 056-195555 (2026-03-18)