Auftragsbekanntmachung (2026-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: "Rückholung und Entsorgung von Geräten" (V-AET), ECA-2026-032
Referenznummer: ECA-2026-032
Kurze Beschreibung:
“Rückholung, Demontage, Einlagerung und Entsorgung von Desktopgeräten.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rückholung und Entsorgung von ca. 31.000 Desktopgeräten, inkl. - Geräte-Rückholung, inkl. Bedienteil, Bedienteilhalter und Zubehörkomponenten (Netzadapter,...”
Beschreibung der Beschaffung
Rückholung und Entsorgung von ca. 31.000 Desktopgeräten, inkl. - Geräte-Rückholung, inkl. Bedienteil, Bedienteilhalter und Zubehörkomponenten (Netzadapter, Stromversorgungskabel, USB-Kabel) von deutschlandweiten Standorten, - Demontage, - Einlagerung einzelner Geräte-Komponenten, - Fachgerechte Entsorgung, - Dokumentation; unter Berücksichtigung von Common Criteria Anforderungen.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Auftragnehmer ist insbesondere zur Einhaltung besonderer Sicherheits- und Umweltschutzregeln sowie exportkontroll- und zollrechtlicher Regelungen verpflichtet.”
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer ist insbesondere zur Einhaltung besonderer Sicherheits- und Umweltschutzregeln sowie exportkontroll- und zollrechtlicher Regelungen verpflichtet.
Die Abholung der Geräte erfolgt von deutschlandweiten Standorten. Die Leistungen sind ansonsten grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig. Zudem ist zu beachten: Das Desktopgerät bestehend aus den Komponenten Basisteil, Bedienteil und Bedienteilhalter - ist nach dem Common Criteria Schutzprofil für das Document Management Terminal (BSI-CC-PP-0064-V2-2018) zertifiziert, was besondere Anforderungen an die beteiligten Standorte und die Entsorgung stellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung verwendeten Standorte des Auftragnehmers und seiner Unterauftragnehmer im angemessenen Umfang und mit angemessener Vorankündigung zu besichtigen, um die Einhaltung gesetzlicher sowie vertraglicher Vorgaben zu kontrollieren.
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Dauer: 3 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option zur Vertragsverlängerung von Leistungen zur Einlagerung.” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Nettogesamtwert
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-30 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“zum Nachweis der rechtlichen Verhältnisse des Bieters: (1) ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
zum Nachweis der rechtlichen Verhältnisse des Bieters: (1) ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“zum Nachweis der rechtlichen Verhältnisse des Bieters: (2) Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
zum Nachweis der rechtlichen Verhältnisse des Bieters: (2) Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: (3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Formblatt;”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: (4) Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen) ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: (4) Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“zum Nachweis des Umfangs und der Entwicklung der wirtschaftlichen Kapazitäten: (5) ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
zum Nachweis des Umfangs und der Entwicklung der wirtschaftlichen Kapazitäten: (5) ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich insbesondere auf die Demontage und Entsorgung von Geräten beziehen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“zum Nachweis des Umfangs und der Entwicklung der wirtschaftlichen Kapazitäten: (5) ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
zum Nachweis des Umfangs und der Entwicklung der wirtschaftlichen Kapazitäten: (5) ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu b) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich insbesondere auf die Demontage und Entsorgung von Geräten beziehen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“zum Nachweis ausreichender personeller Kapazitäten: (6) ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
zum Nachweis ausreichender personeller Kapazitäten: (6) ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen; Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in den Vergabeunterlagen dargestellten Leistungen entsprechen und sich insbesondere auf die Demontage und Entsorgung von Geräten beziehen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Erfahrungen zu Common Criteria: (7) ausgefüllte Eigenerklärung zur erfolgreichen Mitwirkung in einem CC-Verfahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Erfahrungen zu Common Criteria: (7) ausgefüllte Eigenerklärung zur erfolgreichen Mitwirkung in einem CC-Verfahren mit Auditierung in den letzten 10 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter verpflichten sich, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter verpflichten sich, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Zuschlagserteilung das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs zu prüfen. Daher wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) gefordert. Diese Eigenerklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das betroffene Angebot nicht erteilt. Der Auftragnehmer versichert, dass er bei Ausführung der unter diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten die geltenden Exportkontroll- und Zollbestimmungen beachtet.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWML0U#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 063-222210 (2026-03-30)