Die Rahmenvereinbarung besteht aus zwei EVB-IT Verträgen und umfasst a) die Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik sowie, nach Bedarf, die zugehörigen Montage- und Instandhaltungsleistungen inklusive einer Einweisung in die Hard- und Software (nähere Einzelzeiten regelt die Anlage "102213_V1914a_10_EVB_IT_ Systemvertrag_Integration_final" der Vergabeunterlagen). b) die Instandhaltungs- Instandsetzungs- Service- und Support- Leistungen für die audiovisuelle Kommunikationstechnik der TH Köln (nähere Einzelheiten regelt die Anlage "102213_V1914b_EVB_IT_ Service_Vertrag_final" der Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Systemintegration und Servicedienstleistungen Audiovisuelle Kommunikationstechnik (AVK)
Reference number: 102213
Kurze Beschreibung:
“Die Rahmenvereinbarung besteht aus zwei EVB-IT Verträgen und umfasst a) die Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik sowie, nach Bedarf, die...”
Kurze Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung besteht aus zwei EVB-IT Verträgen und umfasst a) die Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik sowie, nach Bedarf, die zugehörigen Montage- und Instandhaltungsleistungen inklusive einer Einweisung in die Hard- und Software (nähere Einzelzeiten regelt die Anlage "102213_V1914a_10_EVB_IT_ Systemvertrag_Integration_final" der Vergabeunterlagen). b) die Instandhaltungs- Instandsetzungs- Service- und Support- Leistungen für die audiovisuelle Kommunikationstechnik der TH Köln (nähere Einzelheiten regelt die Anlage "102213_V1914b_EVB_IT_ Service_Vertrag_final" der Vergabeunterlagen).
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die beiden Rahmenvereinbarungen sollen a) die Ausstattung der TH Köln mit audiovisueller Kommunikationstechnik sowie b) alle entsprechenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die beiden Rahmenvereinbarungen sollen a) die Ausstattung der TH Köln mit audiovisueller Kommunikationstechnik sowie b) alle entsprechenden Serviceleistungen an allen Standorten der TH Köln sicherstellen. Die Leistungen bezieht sich auf die Sanierung, Revitalisierung bzw. Erneuerung der Bestandsausstattung der audiovisuellen Kommunikationstechnik bzw. den Service für die Bestandsausstattung an allen Standorten der TH Köln (Köln, Gummersbach, Leverkusen, Kürten). Pro Jahr sind hierfür ca. 350.000 EUR eingeplant, die als aufsummierter Mindestabnahmerahmen beider Rahmenvereinbarungen zu verstehen sind. Bei geplanter stetiger Investition in die Medienausstattung der TH Köln ergibt sich ein geschätzter Gesamtbedarf für Integration und Service in Höhe von 5 Mio EUR netto in vier Jahren. Für den festgestellten Gesamtbedarf an zeitgemäßen Modernisierungs-maßnahmen der Medienausstattung an der TH Köln sowie den notwendigen Serviceleistungen für die Bestandstechnik ergibt sich ein geschätztes max. Investitionsvolumen in Höhe von 8 Mio EUR netto in vier Jahren. Alle Maßnahmen werden durch Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen realisiert. Der über den Mindestabnahmerahmen hinausgehende Umfang der Abrufe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender externer Fördermittel. Eine Abnahmeverpflichtung seitens der TH Köln besteht nicht.
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Zusätzliche Informationen:
“Im Bedarfsfall werden Leistungen aus der Rahmenvereinbarung schriftlich abgerufen. Dies kann als Gesamtpakt (zB in Projektpaketen mit einer definierten...”
Zusätzliche Informationen
Im Bedarfsfall werden Leistungen aus der Rahmenvereinbarung schriftlich abgerufen. Dies kann als Gesamtpakt (zB in Projektpaketen mit einer definierten Anzahl von Räumen) erfolgen. Der Umfang wird individuell definiert und in Form von Kurz-Leistungsverzeichnissen beschrieben. Die Zeiten der Arbeiten werden im Planungsverlauf projektspezifisch abgestimmt. Dabei sind lärmintensive Arbeiten explizit zu benennen. Vorbegehungen, Abstimmungen mit verschiedenen Organisations-einheiten der TH Köln sowie den jeweils projektbeteiligten Fakultäten und dem beauftragten Fachplaner sind Bestandteil des Auftrages. Alle Termine zur Durchführung von turnusmäßigen und beauftragten Instandhaltungsarbeiten sind mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen, insbesondere Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit dem IT-Netzwerk der Hochschule stehen, deren Hoheit der Campus IT obliegt. Die durchzuführenden Arbeiten erfolgen vornehmlich in den jährlichen Semesterferien. Nach Absprache mit dem AG können auch abweichende Zeiten vereinbart werden. Instandsetzungsarbeiten werden nur in Abstimmung mit dem AG und/oder auf Weisung des AG durchgeführt. Die Zeiten der durchzuführenden Arbeiten sind grundsätzlich mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen und richten sich nach den örtlichen Zugänglichkeiten der Räume und der Priorität der Maßnahme. Reaktionszeiten sind vertraglich festgeschrieben. Bei den Service- und Supportleistungen wird zwischen vereinbarten und gesondert zu beauftragenden Leistungen unterschieden. Die durchzuführenden Arbeiten erfolgen in den vertraglich vereinbarten Servicezeiten oder nach Abstimmung mit dem AG zu abweichenden Zeiten. Sie richten sich nach der örtlichen Zugänglichkeit der Räume und der Priorität der Maßnahme. Veranstaltungsbetreuung wird vom AG gesondert beauftragt. Der Auftragnehmer (AN) erstellt ein entsprechendes Angebot auf Basis der vertraglich vereinbarten Stundensätze. Die Zeiten der durchzuführenden Arbeiten sind grundsätzlich mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen und richten sich nach den Veranstaltungszeiten und deren Priorität.
Die Leistung bezieht sich auf alle Standorte der TH Köln: 1) Campus Deutz: Betzdorfer Str. 2 (50679 Köln), Robertstr. 2 (51105 Köln-Kalk), Schanzenstr. 22, 28 und 32 (51063 Köln-Mülheim), 2) Campus Südstadt: Claudiusstr. 1, Ubierring 40, Ubierring 48 (alle 50678 Köln), Sachsenring 2 (50677 Köln), Gustav-Heinemann-Ufer 54 (50968 Köln), 3) Campus Gummersbach: Steinmüllerallee 1,4 und 6, Rospestr. 1 ( alle 51643 Gummersbach), 4) Campus Leverkusen: Campusplatz 1, 51379 Leverkusen, 5) Lehr- und Forschungszentrum :metabolon: Am Berkebach 1, 51789 Lindlar (Kürten)
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Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 4. Halbjahr 2029” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Beide Rahmenvereinbarungen werden zunächst für zwei Jahre (bis 31.03.2028) abgeschlossen. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein...”
Beschreibung der Optionen
Beide Rahmenvereinbarungen werden zunächst für zwei Jahre (bis 31.03.2028) abgeschlossen. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beider Rahmenvereinbarungen beträgt vier Jahre.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-19 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Köln, Vergabestelle TH Köln
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bietende sind nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre Angaben - zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre Angaben - zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Handelsregisternummer, Registergericht, vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten) - zu Ihrem Unternehmen. Gehen Sie dabei bitte mindestens auf die dort vorgegebenen Punkte ein. Hinweis: Das Dokument ist einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer Vergaberechtlich notwendige Bietenden-Erklärungen: Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen, enthalten in der Anlage "102213_33_Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Formular 522 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket), Formular 523 EU - Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen, Formular 513 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU und gem. Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB BEI BEDARF zusätzlich - Bewerber-/Bietendengemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, - Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Formular 533a EU, - Nachweis Unterauftragnehmender, Formular 533b EU, - Erklärung Eignungsleihe, Formular 534a EU - Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung, Formular 534b EU An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Allgemeinen Angaben zum bietenden Unternehmen, - Erklärung zu Ihrem finanziellen Umsatz der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Allgemeinen Angaben zum bietenden Unternehmen, - Erklärung zu Ihrem finanziellen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2022-2024 (ggfls 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre Angaben von insgesamt mindestens sechs Referenzen, davon im Bereich - Systemintegration: mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre Angaben von insgesamt mindestens sechs Referenzen, davon im Bereich - Systemintegration: mindestens drei Referenzen vergleichbarer Art (technische Komplexität und monetärer Umfang) und eingesetzter Technologie von Systemintegrationsleistungen aus den letzten fünf Jahren. Der Projektumfang je Referenz muss > 1.000.000,00 EUR netto betragen. Eine der Referenzen muss ein Rahmenvertrag sein. - Servicedienstleistungen: mindestens drei Referenzen in vergleichbarer Art und Umfang aus den letzten fünf Jahren. Der Projektumfang je Referenz muss >150.000,00 EUR pro Jahr betragen. Jeweils zwei Referenzen müssen aus dem Bereich Universitäten, Hochschulen, Schulen oder öffentliche Verwaltung stammen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre -Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre -Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit denolgenden Mindesthaftungshöhen: 1 Mio.EUR Personenschäden, 3 Mio.EUR Sachschäden An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“- Zahlungskonditionen gem. Ziffer 8 EVB-IT System-AGB bzw. Ziffer 13 EVB-IT Service-AGB und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VOL/B) - Bonitätsprüfung...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
- Zahlungskonditionen gem. Ziffer 8 EVB-IT System-AGB bzw. Ziffer 13 EVB-IT Service-AGB und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VOL/B) - Bonitätsprüfung gem. Datei "102213_33_Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren" - Abfrage beim Wettbewerbsregister
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Ausführungszeiten sind grundsätzlich die vorlesungsfreien Zeiten. In Abstimmung mit dem AG können auch abweichende Zeiten definiert werden. 2. Bei der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Ausführungszeiten sind grundsätzlich die vorlesungsfreien Zeiten. In Abstimmung mit dem AG können auch abweichende Zeiten definiert werden. 2. Bei der Sanierung, Revitalisierung bzw. Erneuerung der Bestandsausstattung ist oft die Netzwerkinfrastruktur betroffen, die von der Campus IT verwaltet und betreut wird. Hier ist eine enge Abstimmung notwendig. Bei Projekten, die bauliche Maßnahmen erfordern, ist eine entsprechende Abstimmung mit dem Hochschulreferat 10 "Bau- und Gebäudemanagement" unabdingbar. Darüberhinaus sind auch Abstimmungen mit den jeweils projektbeteiligten Fakultäten und dem beauftragten Fachplaner Bestandteil des Auftrages. 3. Es ist dem AG eine zentrale Kontaktperson sowie dessen Stellvertretung zu nennen. Zusätzlich sind Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten innerhalb der Gewährleistungsfrist zu dokumentieren. 4. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.04.2026
“#Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDPVX#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221-147-3055📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 006-012665 (2026-01-08)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 000 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-25 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-25 15:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Korrektur der fehlerhaften Positionsangaben in Titel 2 AV-Ausstattung nach Raumtyp in den LV-Dateien (pdf und x.83) Verlängerung der Angebotsfrist auf...”
Text
Korrektur der fehlerhaften Positionsangaben in Titel 2 AV-Ausstattung nach Raumtyp in den LV-Dateien (pdf und x.83) Verlängerung der Angebotsfrist auf Mittwoch, 25.02.2026, 15:00 Uhr