Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=289081
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.1 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-114025_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistung in den letzten 15 Geschäftsjahren (01.01.2011 bis zum Tag der Bekanntmachung) abgeschlossen wurde.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 bis zum Tag der Bekanntmachung abgeschlossen hat.
Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix_Eignung zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_25-114025 _Bewertungsmatrix_Eignung.
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
III-110-a-Liste_geeigneter_Referenzen zu verwenden.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.1 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (III-110-a-Liste_geegneter_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung:
-entfällt-
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die folgenden Kriterien müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Art des Projekt: naturwissenschaftliche Laborgebäude / Klinika
Die folgenden Kriterien müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- vergleichbares Projekt mit mindestens 800 tatsächlich geprüften Brandschutzklappen
Siehe FB III-106-1_Eigenerklaerung_zur Eignung
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_ unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. werden die o.g. Anforderungen an die eingereichten Referenzen nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.