Im Rahmen der Realisierung des Bauvorhabens "Neubau der Krankenversorgung der MHH am Stadtfelddamm Baustufe 1 - KVBS1" sind eine technische Begleitung und Sachverständigenleistungen für den Bereich Strahlenschutz erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-14.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sachverständigenprüfung Strahlenschutz
Reference number: KVBS1_VE761.15
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Realisierung des Bauvorhabens "Neubau der Krankenversorgung der MHH am Stadtfelddamm Baustufe 1 - KVBS1" sind eine technische Begleitung und...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Realisierung des Bauvorhabens "Neubau der Krankenversorgung der MHH am Stadtfelddamm Baustufe 1 - KVBS1" sind eine technische Begleitung und Sachverständigenleistungen für den Bereich Strahlenschutz erforderlich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufserfahrung der wesentlichen Projektmitarbeiter 1. Projektleiter mit einer Berufserfahrung von mind. 10 Jahren als Projektleiter 2. stellv....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufserfahrung der wesentlichen Projektmitarbeiter 1. Projektleiter mit einer Berufserfahrung von mind. 10 Jahren als Projektleiter 2. stellv. Projektleiter mit einer Berufserfahrung von mind. 7 Jahren als Projektleiter
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Maximal 6 Monate alter Nachweis des Versicherers über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Maximal 6 Monate alter Nachweis des Versicherers über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen. - Personenschäden: 2 Mio. EUR (2-fach maximiert) - sonstige Schäden: 2 Mio. EUR (2-fach maximiert) Alternativ übergibt der Teilnehmer eine Bestätigung seiner Versicherung, dass im Auftragsfall die geforderte Versicherungspolice dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wird. Formblatt 10 "Erklärung zur Haftpflichtversicherung"
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen nach §§ 134, 135, 160 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 011-031105 (2026-01-14)