Samtgemeinde Zeven: Neubau der Stützpunktfeuerwehr Gyhum: Technische Gebäudeausrüstung

Samtgemeinde Zeven

Die Gemeinde Gyhum beabsichtigt, die Vorgaben der Feuerwehrbedarfsplanung umzusetzen und die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr langfristig zu sichern. Hierfür ist der Neubau eines Feuerwehrstützpunktes erforderlich, der den aktuellen technischen, einsatztaktischen und organisatorischen Anforderungen entspricht. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Samtgemeinde Zeven mit diesem Vergabeverfahren die Beauftragung von Dienstleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-02-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-02-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Samtgemeinde Zeven: Neubau der Stützpunktfeuerwehr Gyhum: Technische Gebäudeausrüstung
Referenznummer: 115-25-2
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Gyhum beabsichtigt, die Vorgaben der Feuerwehrbedarfsplanung umzusetzen und die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr langfristig zu sichern. Hierfür ist der Neubau eines Feuerwehrstützpunktes erforderlich, der den aktuellen technischen, einsatztaktischen und organisatorischen Anforderungen entspricht. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Samtgemeinde Zeven mit diesem Vergabeverfahren die Beauftragung von Dienstleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 115-25-2
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des Projekts ist die Schaffung eines funktionalen, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses, das eine sichere, moderne und einsatzorientierte Infrastruktur gewährleistet und zugleich die örtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Der Neubau soll der Feuerwehr Gyhum künftig vier Fahrzeugstellplätze der Größe 2 bereit-stellen und ausreichende Funktions- und Sozialräume für rund 60 aktive Einsatzkräfte sowie etwa 15 Jugendfeuerwehrmitglieder bieten. Das Baugrundstück, auf dem der Neubau errichtet werden soll, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Gyhum. Es wird der Samtgemeinde Zeven (Auftraggeber) zur Verfügung gestellt, die als Bauherrin für die Durchführung des Vorhabens verantwortlich ist. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung ( §§ 53 ff. HOAI) für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7. Die einzelnen Planungsphasen und der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung, Abschnitt I ("Leistungsumfang der Planungsleistungen"), detailliert aufgeführt. Das Raumprogramm bildet die Grundlage für die funktionale Gliederung des Gebäudes und soll die Arbeitsabläufe der Feuerwehr optimal unterstützen. Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß Abschnitt I der Leistungsbeschreibung zunächst nur die Leistungen einschließlich der Leistungsphase 3. Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional beauftragt werden. Näheres hierzu regelt § 4 des Architektenvertrages (Teil C der Vergabeunterlagen)
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# Bei den Angaben zur Laufzeit des Vertrages handelt es sich um einen Platzhalter. Der Auftragnehmer muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen. Der Auftragnehmer wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsschluss einen Rahmenterminplan betreffend Planung, Vergabe und Ausführung des Bauvorhabens erarbeiten. Die darin vereinbarten Fertigstellungstermine werden als Vertragstermin vereinbart und vom Auftragnehmer als vertraglich verpflichtend anerkannt. Der Auftragnehmer muss innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung ein Startgespräch mit dem Auftraggeber, den Auftragnehmer der Fachplanungsleistungen Objektplanung und Tragwerksplanung sowie ggf. weiteren Fachplanern und weiteren, vom Auftraggeber zu benennenden Beteiligten organisieren und durchführen, in welchem die Termine für die Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen als verbindliche Vertragsfristen vereinbart werden. Soweit die optionale Weiterbeauftragung der Auftragnehmer mit den Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. erfolgt (siehe Leistungsbeschreibung, Abschn. J.), wird die weitere Terminplanung für diese Planungsleistungen nach erfolgter Optionsausübung vereinbart. Nach dem aktuellen Planungsstand wird eine Fertigstellung des Bauvorhabens und eine Nutzungsaufnahme Mitte 2. Halbjahr 2028 angestrebt. Als Baubeginn ist Anfang 1. Halbjahr 2027 vorgesehen. Näheres regelt der Ingenieursvertrag in Teil C der Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Der Auftraggeber misst den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens hohe Bedeutung bei. Ziel ist es, ein Gebäude zu errichten, das Ressourcen schont, energieeffizient betrieben wer-den kann und über eine hohe Lebensdauer verfügt. Die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) enthält hierzu Bestimmungen hinsichtlich der ökologischen Aspekte/Nachhaltigkeit (G.III.).
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Baugrundstück liegt an der Bergstraße (K 126), Ecke Bergstraße (Gemeindeweg) in Gyhum und weist eine Fläche von rund 4.500 m² auf.
Postanschrift: Bergstraße (K 126), Ecke Bergstraße (Gemeindeweg) in Gyhum
Postleitzahl: 27404
Stadt: Gyhum
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme) 🏙️
Dauer: 24 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß Abschnitt I der Leistungsbeschreibung zunächst nur die Leistungen einschließlich der Leistungsphase 3. Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht vor, dass in der nächsten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt werden. Über den Abruf der Leistungen der weiteren Leistungsphasen wird der Auftraggeber insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens, des Finanzierungsrahmens und des Ergebnisses der Einbindung der politischen Gremien entscheiden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 3 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen. Die Details regelt § 4 des Architektenvertrags in Teil C der Vergabeunterlagen.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hannover, Zeven, elektronische Öffnung.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Auftraggeberin wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-03-30 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Hannover, Zeven, elektronische Öffnung.
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
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Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (insgesamt und aus Leistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssumme für Personen- und Sachschäden je Schadensfall mindestens 2 Mio. EUR. Deckungssumme für Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1 Mio. EUR. Diese Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es sind mindestens 2 Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen seit dem 01.01.2020. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen: - Neubau eines Gebäudes der kommunalen Daseinsvorsorge oder eines anderen Gebäudes mit vergleichbaren Planungs- oder Beratungsanforderungen. - Gegenstand des Referenzauftrages müssen mindestens die abgeschlossenen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) gewesen sein. - Baukosten des Referenzobjektes (KG 400) mind. 400.000 EUR (netto).
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur vorgesehenen Projektleitung und stv. Projektleitung unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren. Für die als Projektleitung vorgesehene Person ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt bzw. Ingenieur entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts zu erbringen.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es gelten die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
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§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
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bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Samtgemeinde Zeven
Nationale Registrierungsnummer: 033575408-0-20
Postanschrift: Am Markt 4
Postleitzahl: 27404
Postort: Zeven
Region: Rotenburg (Wümme) 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: samtgemeinde@zeven.de 📧
Telefon: +49 4281 716-0 📞
Fax: +49 4281 716-126 📠
URL: https://www.zeven.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMCHZ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMCHZ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMCHZ 🌏
Name: Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Siehe Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMCHZ#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 039-131522 (2026-02-24)