Auftragsbekanntmachung (2026-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Areal Schwarzachweg/Kanalweg - Kanalplanung
Referenznummer: 33/12 Kanalplanung
Kurze Beschreibung:
“Kanalplanung”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kanalplanung LPH 1-6 für folgende Straßenabschnitte:
- Kanalweg 220m Hauptkanal DN1200 Kreis zzgl. Zuleitungen aus den Stichstraßen
- Stettner Areal 160m...”
Beschreibung der Beschaffung
Kanalplanung LPH 1-6 für folgende Straßenabschnitte:
- Kanalweg 220m Hauptkanal DN1200 Kreis zzgl. Zuleitungen aus den Stichstraßen
- Stettner Areal 160m Stauraumkanal DN 1600 Kreis
- Schwarzachweg 170m Hauptkanal DN 600 Kreis
- Schwarzachweg bis Stettner-Areal 130m Hauptkanal DN 800 Kreis und Änderung der Fließrichtung
- Alois-Schindler-Str. 100m Hauptkanal DN 400 Kreis
- Karl-Oppel-Str. 70m Hauptkanal DN 400 Kreis (neue Vermaschung)
- Planung von elektrischen Schieberbauwerken mit Anbindung an die Fernwirkanlage
- Nachweisführung der hydraulischen Verbesserung
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Ort der Leistung: Neumarkt i. d. OPf.🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-04 📅
Datum des Endes: 2027-02-05 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Die Teilnahme von Bietern ist nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich (hier ist insbesondere auf den geforderten Mindestumsatz von 300.000 EUR netto je Jahr zu achten). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen:
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Leistungen betrifft; als Nachweis der Leistungsfähigkeit muss je Jahr ein Mindestumsatz von 300.000 EUR netto vorliegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen sind Art und Umfang der von Nachunternehmern auszuführenden Teilleistungen gemäß der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen sind Art und Umfang der von Nachunternehmern auszuführenden Teilleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung zu benennen (Formblatt III.106.1). Auf Verlangen der Vergabestelle müssen zudem die Namen der Nachunternehmer angegeben werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich (hier ist insbesondere auf die Mindestanforderungen nach Formblatt III.106.1 Abschnitt IV. Nr. 1 zu achten). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen:
- Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
- mind. 2 entsprechende Referenznachweise (vergleiche Formblatt III-110.a) der letzten 3 Geschäftsjahre; hier ist insbesondere auf die Mindestanforderungen nach Formblatt III.106.1 Abschnitt IV. Nr. 1 zu achten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht für Personenschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3,0 Mio. €, bzw. Zusicherung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich (hier ist insbesondere auf den Hochschulabschluss in der Fachrichtung Bauingenieur (Bachelor oder Dipl.-Ing. (FH) oder gleichwertig) zu achten). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen:
- Nachweis eines Hochschulabschlusses in der Fachrichtung Bauingenieur (Bachelor oder Dipl.-Ing. (FH) oder gleichwertig) in Form eines Abschlusszeugnisses, Urkunde oder Zertifikat.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen:
- Angabe über die Eintragung in das Berufsregister.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich (hier ist insbesondere auf die geforderten Mindestangaben nach Formblatt III.106.1 zu achten). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen:
- Angabe der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl (mind. 3 Beschäftigte) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (ausgenommen technische Zeichner, Sekretariat).
- Angabe der Mitarbeiter am Projekt (Mindestanforderungen siehe Formblatt III.106.1 Abschnitt IV. Nr. 2)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wird),
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind (Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen), ggf. Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung,
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen keinen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweist (Formblatt III.27).
“Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die...”
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
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Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: ede330b0-9af4-4c92-a72b-1395252592ea
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Neumarkt i. d. OPf.🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 046-156432 (2026-03-05)