Auftragsbekanntmachung (2026-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung ASS 4.BA - Parkettarbeiten
Referenznummer: SGOEP-2026-0005 / B-6
Kurze Beschreibung:
“Parkettarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bodenverlegearbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- 650 m² Malervlies entfernen + entsorgen
- 650 m² Parkett abschleifen
- 650 m² Fugen spachteln
- 650 m² Parkett lackieren
- 330 lfm Silikonfugen
- 230 lfm...”
Beschreibung der Beschaffung
- 650 m² Malervlies entfernen + entsorgen
- 650 m² Parkett abschleifen
- 650 m² Fugen spachteln
- 650 m² Parkett lackieren
- 330 lfm Silikonfugen
- 230 lfm Sockelleiste Bestand schleifen und lackieren
- 100 lfm Holzsockelleiste Eiche, liefern und montieren
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Ort der Leistung: Göppingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-27 📅
Datum des Endes: 2026-08-21 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: https://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 025-084599 (2026-02-03)