Auftragsbekanntmachung (2026-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung, Erweiterung und Neubau Hohenlohe Gymnasium Öhringen - BT C - Außenanlagen
Referenznummer: SOEHR-2026-0005
Kurze Beschreibung:
“600m² Pflasterarbeiten, 300m³ Erdbau, 50m Winkelstützmauern”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Offenes Verfahren (VOB/A EU)”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-04 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Große Kreisstadt Öhringen -Stadtbauamt-
Marktplatz 15
74613 Öhringen
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 045-152507 (2026-03-04)