Schadstoffsanierung und selektiver Rückbau Haus 5 und 6 i. R. des Neubaus eines Schul- und Internatsgebäudes für die Johannes-Vatter-Schule in Friedberg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-02.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schadstoffsanierung und selektiver Rückbau Haus 5 und 6 - Neubau JVS Friedberg
Referenznummer: 2026-010
Kurze Beschreibung:
“Schadstoffsanierung und selektiver Rückbau Haus 5 und 6 i. R. des Neubaus eines Schul- und Internatsgebäudes für die Johannes-Vatter-Schule in Friedberg”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Schadstoffsanierung und selektiver Rückbau Haus 5 und 6 i. R. des Neubaus eines Schul- und Internatsgebäudes für die Johannes-Vatter-Schule in Friedberg;...”
Beschreibung der Beschaffung
Schadstoffsanierung und selektiver Rückbau Haus 5 und 6 i. R. des Neubaus eines Schul- und Internatsgebäudes für die Johannes-Vatter-Schule in Friedberg; Details siehe Vergabeunterlagen
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Zusätzliche Informationen:
“Sämtliche Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich über die Nachrichtenfunktion der elektronischen...”
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich über die Nachrichtenfunktion der elektronischen Vergabeplattform.
Ausgenommen sind lediglich notwendige Angebotsaufklärungen seitens der vom AG autorisierten Personen (z. B. beauftrage Fachplaner), die die Kommunikation durchführen.
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform. Angebote in Papierform, per Fax oder Mail sind nicht zugelassen.
Bei technischen Problemen wenden sich die Bieter bitte an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen (Tel. 0611/97458828).
Durch Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Vergabestelle im Bedarfsfall Abfragen beim Wettbewerbsregister und der Oberfinanzdirektion durchführt.
Die unter Nr. 3.4 der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" genannten Unterlagen, sind auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle vom Bieter innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen.
Mit Angebotsabgabe sind zusätzlich nachfolgende Nachweise vorzulegen:
− mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, aus denen ersichtlich wird, dass der AN über die erforderliche technische und personelle Ausstattung zur Durchführung der Maßnahme verfügt,
− Nachweis der amtlichen/behördlichen Zulassung für Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 Abs 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
− Nachweis der Fachkunde nach TRGS 521 (KMF),
− Nachweis der Fachkunde nach TRGS 519 (Asbest),
− Nachweis der Sachkunde nach TRGS 524 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale Vergabestelle
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Sämtliche Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich über die Nachrichtenfunktion der elektronischen...”
Sämtliche Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich über die Nachrichtenfunktion der elektronischen Vergabeplattform.
Ausgenommen sind lediglich notwendige Angebotsaufklärungen seitens der vom AG autorisierten Personen (z. B. beauftrage Fachplaner), die die Kommunikation durchführen.
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform. Angebote in Papierform, per Fax oder Mail sind nicht zugelassen.
Bei technischen Problemen wenden sich die Bieter bitte an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen (Tel. 0611/97458828).
Durch Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Vergabestelle im Bedarfsfall Abfragen beim Wettbewerbsregister und der Oberfinanzdirektion durchführt.
Die unter Nr. 3.4 der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" genannten Unterlagen, sind auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle vom Bieter innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen.
Mit Angebotsabgabe sind zusätzlich nachfolgende Nachweise vorzulegen:
− mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, aus denen ersichtlich wird, dass der AN über die erforderliche technische und personelle Ausstattung zur Durchführung der Maßnahme verfügt,
− Nachweis der amtlichen/behördlichen Zulassung für Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 Abs 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
− Nachweis der Fachkunde nach TRGS 521 (KMF),
− Nachweis der Fachkunde nach TRGS 519 (Asbest),
− Nachweis der Sachkunde nach TRGS 524 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 043-147334 (2026-03-02)