Die Gemeinde Amt Wachsenburg errichtet derzeit ein neues Sozialgebäude am Sportplatz im OT Haarhausen. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen soll der östlich angrenzende Bereich (Gemarkung Haarhausen, Flur 6, Flurstück-Nr. 1082) durch die Schaffung von weiteren PKW-Stellplätzen neugestaltet werden. Der Ausbau der PKW-Stellplätze soll dabei ohne vollständige Versiegelung der Oberfläche erfolgen.Das vorgenannte gemeindliche Grundstück befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet.Da das geplante Vorhaben einen Eingriff in den Naturhaushalt darstellt, wird nach der Erarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung eine Leistung im Leistungsbild Freianlagen zur Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schaffung von zusätzlichen PKW-Stellplätzen am Sportplatz OT Haarhausen / Planungsleistung
Referenznummer: FBIV-12-26-Ha-PL
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Amt Wachsenburg errichtet derzeit ein neues Sozialgebäude am Sportplatz im OT Haarhausen. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen soll der östlich...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Amt Wachsenburg errichtet derzeit ein neues Sozialgebäude am Sportplatz im OT Haarhausen. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen soll der östlich angrenzende Bereich (Gemarkung Haarhausen, Flur 6, Flurstück-Nr. 1082) durch die Schaffung von weiteren PKW-Stellplätzen neugestaltet werden. Der Ausbau der PKW-Stellplätze soll dabei ohne vollständige Versiegelung der Oberfläche erfolgen.Das vorgenannte gemeindliche Grundstück befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet.Da das geplante Vorhaben einen Eingriff in den Naturhaushalt darstellt, wird nach der Erarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung eine Leistung im Leistungsbild Freianlagen zur Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 46 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Amt Wachsenburg errichtet derzeit ein neues Sozialgebäude am Sportplatz im OT Haarhausen. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen soll der östlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Amt Wachsenburg errichtet derzeit ein neues Sozialgebäude am Sportplatz im OT Haarhausen. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen soll der östlich angrenzende Bereich (Gemarkung Haarhausen, Flur 6, Flurstück-Nr. 1082) durch die Schaffung von weiteren PKW-Stellplätzen neugestaltet werden. Der Ausbau der PKW-Stellplätze soll dabei ohne vollständige Versiegelung der Oberfläche erfolgen.Das vorgenannte gemeindliche Grundstück befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet.Da das geplante Vorhaben einen Eingriff in den Naturhaushalt darstellt, wird nach der Erarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung eine Leistung im Leistungsbild Freianlagen zur Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: deg0t 🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-16 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestanforderung / Bepunktung: 25 %
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mindestanforderung / Bepunktung: 25 %
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=320838”
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Gemeinde Amt Wachsenburg
Nationale Registrierungsnummer: 123
Postanschrift: Erfurter Str. 42
Postleitzahl: 99334
Postort: Amt Wachsenburg
Region: deg0t 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@amt-wachsenburg.de📧
Telefon: 036289110📞
Fax: 03628911211 📠 Körper überprüfen
Name: Gemeinde Amt Wachsenburg
Nationale Registrierungsnummer: 123
Postanschrift: Erfurter Str. 42
Postleitzahl: 99334
Postort: Amt Wachsenburg
Region: deg0t 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@amt-wachsenburg.de📧
Telefon: 036289110📞
Fax: 03628911211 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gemeinde Amt Wachsenburg
Nationale Registrierungsnummer: 123
Postanschrift: Erfurter Str. 42
Postleitzahl: 99334
Postort: Amt Wachsenburg
Region: deg0t 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@amt-wachsenburg.de📧
Telefon: 036289110📞
Fax: 03628911211 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 013-040744 (2026-01-19)