Implementierung zentraler Druck- und Kopiertechnik an bis zu 54 Schulen der Stadt Erfurt. Inkludiert sind der Kauf von bis zu 54 Multifunktionsgeräten sowie deren Lieferung, Installation und einem Servicevertrag (basierend auf einem Klickpreismodell) mit einer Laufzeit von bis zu maximal 6 Jahren und mit einem geschätzten monatlichen Druckvolumen aller Bezugsberechtigten von ca. 77.500 Seiten schwarz/weiß und 38.700 Seiten farbigen Druck über die gesamte Laufzeit inklusive der maximalen Multifunktionsgeräteanzahl.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulen, Multifunktionsgeräte - Lieferung & Service
Reference number: OVL 083/26-40
Kurze Beschreibung:
“Implementierung zentraler Druck- und Kopiertechnik an bis zu 54 Schulen der Stadt Erfurt. Inkludiert sind der Kauf von bis zu 54 Multifunktionsgeräten sowie...”
Kurze Beschreibung
Implementierung zentraler Druck- und Kopiertechnik an bis zu 54 Schulen der Stadt Erfurt. Inkludiert sind der Kauf von bis zu 54 Multifunktionsgeräten sowie deren Lieferung, Installation und einem Servicevertrag (basierend auf einem Klickpreismodell) mit einer Laufzeit von bis zu maximal 6 Jahren und mit einem geschätzten monatlichen Druckvolumen aller Bezugsberechtigten von ca. 77.500 Seiten schwarz/weiß und 38.700 Seiten farbigen Druck über die gesamte Laufzeit inklusive der maximalen Multifunktionsgeräteanzahl.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Fotokopiergeräten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Implementierung zentraler Druck- und Kopiertechnik an bis zu 54 Schulen der Stadt Erfurt. Inkludiert sind der Kauf von bis zu 54 Multifunktionsgeräten sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Implementierung zentraler Druck- und Kopiertechnik an bis zu 54 Schulen der Stadt Erfurt. Inkludiert sind der Kauf von bis zu 54 Multifunktionsgeräten sowie deren Lieferung, Installation und einem Servicevertrag (basierend auf einem Klickpreismodell) mit einer Laufzeit von bis zu maximal 6 Jahren und mit einem geschätzten monatlichen Druckvolumen aller Bezugsberechtigten von ca. 77.500 Seiten schwarz/weiß und 38.700 Seiten farbigen Druck über die gesamte Laufzeit inklusive der maximalen Multifunktionsgeräteanzahl.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laserdrucker📦
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2032-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit des Servicevertrags wird auf 3 Jahre (36 Monate: 01.09.2026-31.08.2029) festgesetzt. Eine optionale Verlängerung besteht um 2 Jahre (24 Monate:...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit des Servicevertrags wird auf 3 Jahre (36 Monate: 01.09.2026-31.08.2029) festgesetzt. Eine optionale Verlängerung besteht um 2 Jahre (24 Monate: 01.09.2029-31.08.2031) und um 1 weiteres Jahr (12 Monate: 01.09.2031-31.08.2032) anschließend. Die Gesamtlaufzeit kann bis zu 6 Jahre (72 Monate) betragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-14 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-14 09:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen“ geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen auf gesondertes Verlangen beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Nachweise können auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen
> Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
> Eigenerklärung, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist
> Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Die unternehmensbezogenen Unterlagen umfassen die folgenden Angaben:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +49 361 573321059 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16051000-0001-83
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de📧
Telefon: +49 361 6551285📞
URL: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf /ausschreibungen/index.html 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 051-175799 (2026-03-12)