Auftragsbekanntmachung (2026-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Selbstfahrende Kehrmaschinen
Reference number: 2026-004
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 4 Stück selbstfahrenden Kehrmaschinen”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Kehrfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von 4 Stück selbstfahrenden Kehrmaschinen (3 Stück Mehrzweck-Kompaktkehrmaschinen
1,2-1,5m3 und 1 Stück Kompakt-Saugkehrmaschine 4,5-6,0m3)”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Saugkehrmaschinen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenkehrmaschinen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kehrmaschinen für Start- und Landebahnen📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (z.B. Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (z.B. Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als sechs Monate)
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Zahlungsbedingungen (Vorschlag des Auftraggebers):
30% Vorauszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Auftragsbestätigung. Eine selbstschuldnerische...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Zahlungsbedingungen (Vorschlag des Auftraggebers):
30% Vorauszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Auftragsbestätigung. Eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft über den Betrag der Vorauszahlung ist vom Auftragnehmer zu stellen.
70% innerhalb von 30 Tagen nach Schlussabnahme
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungsbedingungen (Vorschlag des Auftraggebers):
30% Vorauszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Auftragsbestätigung. Eine selbstschuldnerische...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungsbedingungen (Vorschlag des Auftraggebers):
30% Vorauszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Auftragsbestätigung. Eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft über den Betrag der Vorauszahlung ist vom Auftragnehmer zu stellen.
70% innerhalb von 30 Tagen nach Schlussabnahme
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Unterlagen”
“#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHDYTQT53X39#
keine Angabe” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 055-189876 (2026-03-18)