Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen: eine Liste mit Referenzangaben (nicht älter als 3 Kalenderjahre) mit den nachfolgenden Angaben:
• Art der Leistung (Bewachung, Bestreifung, Pfortendienst, etc.),
• Umfang (Angabe der Gesamtstunden in einem Zeitraum von sechs Monaten unter Angabe der Schichtstärke(n) im tatsächlichen Einsatz (Produkt der Monatsstunden und der Schichtstärke(n))),
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger),
• Erbringungsort (z. Bsp. Flüchtlingsunterkunft),
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,
• Erbringungszeitraum.
Diese Angaben sind in dem, den Vergabeunterlagen beiliegenden, verpflichtenden Vordruck (Anlage "Referenzliste.xlsx") vorzunehmen; die Ausfüllhinweise im gleichnamigen, ersten Tabellenblatt dieser Excel-Datei sind zu beachten. Eventuell in anderen Formaten ((hand-)schriftlich ausgefüllte Referenzlisten, firmeneigene Referenzlisten etc.) eingereichte Referenzangaben werden für die Prüfung der Eignung NICHT berücksichtigt.
Eine Referenzangabe ist geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht, so dass, je nach Anzahl der bebotenen Lose, ein Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung gezogen werden kann. Für den Fall, dass mehr als ein Los beboten wird, muss durch die vorgelegten Referenzangaben nachgewiesen werden, dass in der Vergangenheit bereits Leistungen vergleichbar aller nunmehr bebotenen Lose gemäß den nachfolgenden Anforderungen erbracht wurden.
Hierzu müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:
1. Der Erbringungszeitraum jeder Referenzangabe muss mindestens sechs Monate in den letzten drei Kalenderjahren betragen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Ablauf der Angebotsfrist.
2. Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss - unabhängig davon, wie viele Lose beboten werden - in einer Flüchtlingsunterkunft oder in einem mit einer Flüchtlingsunterkunft vergleichbaren Bereich erbracht worden sein. Die vergleichbaren Anforderungen (vergleichbarer Bereich) an die Eignung beziehen sich dabei auf die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie auf die erforderliche Erfahrung des Bieters und müssen im konkreten Sachzusammenhang (= Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen von vergleichbar bewohnten Gebäuden) mit dem Auftrag stehen.
3. Die Referenzangaben müssen insgesamt die Summe des geforderten Stundenumfangs aller bebotenen Lose abdecken. Der geforderte Stundenumfang je bebotenem Los entspricht 80 % der angegebenen Stunden für ein Vertragsjahr, welcher anteilig auf einen Zeitraum von sechs Monaten berechnet wird. Dieser beträgt zu Los 1 insgesamt 70.608 Stunden und zu Los 2 insgesamt 38.947,20 Stunden.
4. In dem Fall, dass mehr als ein Los beboten wird, muss die nachgewiesene Gesamtstundenzahl aller Referenzen insgesamt mindestens dem geforderten Stundenumfang aller bebotenen Lose entsprechen. Dieser Stundenumfang ergibt sich aus der Summe der betreffenden Angaben in den Zellen L83 bis L84 des Tabellenblattes 3 (Referenzliste) des Dokuments "Referenzliste.xlsx"; der Stundenumfang nicht bebotener Lose kann aus den Zellen L83 bis L84 gelöscht werden.
5. Das Erreichen der unter 3. dargelegten, insgesamt nachzuweisenden, Gesamtstundenzahl kann auch durch die Addition mehrerer (bis zu sechs) Referenzangaben nachgewiesen werden, wenn diese im selben Leistungszeitraum (Dauer der Überschneidung mindestens sechs Monate) erbracht wurden. Dieser Überschneidungszeitraum ist durch den Bieter entsprechend anzugeben.
6. Wird der geforderte Stundenumfang aller Lose, die beboten wurden, nach der Aufsummierung aller wertbaren angegebenen Referenzen insgesamt nicht erreicht, wird das Angebot von der Wertung wegen nicht nachgewiesener Eignung nach § 57 Abs 1 1. Halbsatz in Verbindung mit § 57 Abs. 1 2. Halbsatz Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
7. Im Fall einer Bietergemeinschaft kann die Aufsummierung zum Erreichen der insgesamt nachzuweisenden Gesamtstundenzahl auch durch die Berücksichtigung von Referenzen der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft erfolgen.
8. Die vorzulegende Referenz kann vom Auftraggeber auch dann anerkannt werden, wenn ein oder mehrere Nachunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt wurden. Dabei kann eine Zurechnung nur dann erfolgen, sofern der oder die Nachunternehmer unmittelbar für den Bieter im Rahmen der vorzulegenden Referenzleistung tätig waren. Für einen solchen Fall müsste die Eignungsleihe hinsichtlich dieser Referenzen in Anspruch genommen werden, welche für die Vergabestelle erkennbar/ ersichtlich dazulegen ist. Im Weiteren ist vom Unternehmen, welches die Eignung überlässt, in Form einer entsprechenden (formfreien) Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bieter zu erklären, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel/ Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Diese Verpflichtungserklärung ist bei Angebotsabgabe vorzulegen.
9. In der Gesamtschau der wertbaren Referenzangaben sind mindestens drei der nachfolgend beschriebenen Leistungsbestandteile:
• Bewachung und Bestreifung bewohnter Gebäude,
• Pfortendienst,
• Durchführung der Brandschutzordnung,
• Überwachung und Auswertung der Alarm- und Kontrollsysteme,
• Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen,
• Begleitdienste.
nachzuweisen. Einzelne Referenzangaben können weniger Leistungsbestandteile aufweisen.