Auftragsbekanntmachung (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe, Besonderer Schutzraum Klopstockstr. 6
Referenznummer: 0230.0/06-26
Kurze Beschreibung:
“Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe, Besonderer Schutzraum Klopstockstr. 6”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe, Besonderer Schutzraum Klopstockstr. 6”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“I. Abweichende Besetzung nach Nr. 4.2 der Anlage 2 Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann...”
Beschreibung der Optionen
I. Abweichende Besetzung nach Nr. 4.2 der Anlage 2 Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Bewohnendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen. Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen. Konkret ist einem Aufstockungsverlangen um zwei Sicherheitsmitarbeiter über die jeweiligen Zahlen der Regelbesetzung je Schicht spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu drei Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung je Schicht kann der Auftraggeber binnen zweier Wochen, um bis zu vier Sicherheitsmitarbeiter binnen sechs Wochen verlangen, wobei zwei zusätzliche Sicherheitsmitarbeitende auch in diesen Fällen binnen 48 Stunden nach Mitteilung zu stellen sind. Eine Absenkung um einen Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung je Schicht kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu drei Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate. Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um vier Sicherheitsmitarbeiter auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf zwei Mitarbeiter zu reduzieren, binnen zweier Wochen auf einen Mitarbeiter und binnen sechs Wochen die Regelbesetzung wiederherzustellen.) Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und des Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen. II. Preisgleitklausel nach § 3 Nr. 2 der Anlage 3a Dienstleistungsvertrag Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, die einen entsprechenden Tarif-abschluss im Wach- und Sicherheitsgewerbe antizipieren und die der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 85 % um die Lohnänderung angepasst wird. Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr.
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Gemäß § 15 Abs. 3 VgV kann der öffentliche Auftraggeber für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß Absatz 2...”
Beschleunigtes Verfahren
Gemäß § 15 Abs. 3 VgV kann der öffentliche Auftraggeber für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß Absatz 2 unmöglich macht, eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Es müssen objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen, die eine Einhaltung der regulären Angebotsfrist von 30 Tagen unmöglich macht, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Der bestehende Bewachungsvertrag endet am 01.07.2026 und kann auch nicht mehr verlängert werden. Somit sollen die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bereits ab 01.07.2026 erbracht werden. Zwischenzeitlich wurde jedoch die ursprüngliche Unterkunft geschlossen, da eine Nutzungsuntersagung vorlag. Es wurde schnellstmöglich nach einer Ersatzimmobilie gesucht. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine besondere Erstaufnahmeeinrichtung, auch "Schutzraum" genannt. In dieser Einrichtung sollen hauptsächlich Personen mit besonderem, erhöhtem Schutz-, Betreuungs- und Pflegebedarf untergebracht werden, so beispielsweise Schwangere, Wöchnerinnen, chronisch Kranke, Palliativpatienten, Pflegebedürftige sowie psychisch erkrankte Personen. Bis zur Findung einer neuen Unterkunft, Unterzeichnung des neuen Mietvertrags und Zustimmung des zuständigen Ministeriums verzögerte sich die Ausschreibung, sodass nun eine ausreichende Zeit für die Durchführung eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV bis zur Erbringung der Leistung nicht mehr zur Verfügung stand. Es ist daher zwingend notwendig, die Verfahren schnellstmöglich durchzuführen, um die Sicherheit der Einrichtung zu gewährleisten.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-28 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 4) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO in Kopie 5) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 7) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 8) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 9) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei*...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens drei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste im Bereich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens drei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge, dem Betriebszustand des Referenzobjekts, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail. Bei den Referenzobjekten muss es sich jeweils um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden. Geforderte Mindeststandards: Nennung von mindestens drei entsprechenden Referenzen. Bei mindestens einem Referenzobjekt muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Bei den Referenzobjekten muss es sich jeweils um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden. Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sachschäden c) 0,05 Mio. Euro für Bearbeitungsschäden d) 0,2 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden e) 0,1 Mio. EUR für Allmählichkeitsschäden zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: Mindestens die genannten Deckungssummen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 3 Mio. Euro (netto) über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 3 Mio. Euro (netto) über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für entsprechende Dienstleistungen ( Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienst im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) erzielt haben. Es handelt sich um ein Mindestkriterium; die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots. Der Nachweis erfolgt nach Maßgabe der Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss einen durchschnittlichen Belegschaft von mindestens 70 Mitarbeitenden über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss einen durchschnittlichen Belegschaft von mindestens 70 Mitarbeitenden über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für entsprechende Dienstleistungen ( Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienst im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) nachweisen können. Es handelt sich um ein Mindestkriterium; die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots. Der Nachweis erfolgt nach Maßgabe der Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen ist.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)”
“#Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YM1H#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721-9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 069-240382 (2026-04-08)