Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, betreibt die Unterkunfts-Dependance des ANKERs Oberbayern Am Moosfeld 37, 81829 München. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner (vorranging Familien, kranke oder behinderte Menschen), eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Bewachungsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen – im Folgenden „AN“ genannt –, das diese Aufgaben flexibel und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zu-verlässig durchführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienste, Anker-Dependance 'Am Moosfeld 37', München
Referenznummer: 0270.ZV-12-26-06
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, betreibt die Unterkunfts-Dependance des ANKERs Oberbayern Am Moosfeld 37, 81829 München. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten.
Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner (vorranging Familien, kranke oder behinderte Menschen), eines besonderen Schutzes bedürfen.
Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance.
Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Bewachungsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen – im Folgenden „AN“ genannt –, das diese Aufgaben flexibel und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zu-verlässig durchführt.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, betreibt die Unterkunfts-Dependance des ANKERs Oberbayern Am Moosfeld 37, 81829 München. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten.
Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner (vorranging Familien, kranke oder behinderte Menschen), eines besonderen Schutzes bedürfen.
Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance.
Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Bewachungsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen – im Folgenden „AN“ genannt –, das diese Aufgaben flexibel und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zu-verlässig durchführt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 057b6060-4427-47ce-889c-ec58d2673919
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Am Moosfeld 37
Postleitzahl: 81829
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 8
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 30.06.2027. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Festlaufzeit bzw. zum Ende des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.06.2031.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 30.06.2027. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Festlaufzeit bzw. zum Ende des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.06.2031.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergleiche hierzu unter anderem § 119 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) und § 14 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-17 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV - Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
Als vergütungsbezogene Mindestregelung wird – unabhängig von einer
(evtl.) noch ausstehenden bzw. bereits bestehenden Allgemeinverbindlichkeitserklärung – als soziale Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB die vollumfängliche Anwendung des jeweils aktuell gültigen
Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern (derzeit der Lohntarifvertrag
Nr. 39 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 15.05.2025, gültig ab 01. Januar
2025 bis 31. Dezember 2026), als Ergänzung zum Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen
in der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung vorgegeben.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform
www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Als vergütungsbezogene Mindestregelung wird – unabhängig von einer
(evtl.) noch ausstehenden bzw. bereits bestehenden Allgemeinverbindlichkeitserklärung – als soziale Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB die vollumfängliche Anwendung des jeweils aktuell gültigen
Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern (derzeit der Lohntarifvertrag
Nr. 39 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 15.05.2025, gültig ab 01. Januar
2025 bis 31. Dezember 2026), als Ergänzung zum Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen
in der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung vorgegeben.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform
www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 058-200667 (2026-03-23)