Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung der Berufsausübung
Einreichen eines Organisationskonzepts
Angabe über Eintragung in das Berufsregister
Beschreibung: Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung
auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-
und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehen Nachunternehmen/anderen
Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei
der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderer Unternehmen zu
prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Drei Referenzen für eine Behörde/staatliche Stelle innerhalb der letzten drei Jahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:
- Jahresumsätze der letzten drei Jahre
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung, über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren
Beschreibung:
- Jahresumsätze der drei Jahre 2022, 2023 und 2024
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis:
• Personenschäden: 3.000.000,00 Euro
• Sachschäden: 1.500.000,00 Euro
• Schlüsselverluste: 50.000,00 Euro
• Abhandenkommen bewachter Sachen 250.000,00 Euro
• reine Vermögensschäden 12.500,00 Euro
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahre ersichtlich sind.
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikation hinterlegten Erklärungen und
Nachweise geprüft. die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in
der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die
Vergabestelle vorzulegen.
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben
genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch
die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderer Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt
wurde.
Sonstige Nachweise:
• Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen (sofern kein Gültigkeitsdatum vermerkt ist, darf die Bescheinigung nicht älter als 6 Monate sein) von:
o Krankenkasse mit Mehrzahl der versicherten Beschäftigten
o Berufsgenossenschaft.
• Erlaubnis nach § 34 a
• Gewerbeanmeldung
• Führungszeugnis für die einzusetzenden Kräfte
• Verschwiegenheitserklärungen der einzusetzenden Kräfte
• Mitarbeiterbescheinigung
• Zertifizierung DIN 77200
• DIN EN ISO 9001 Stand 2015
Vor-Ort-Termin:
Zur optimierten Angebotserstellung haben alle Bieter einen Vor-Ort-Termin in der betreffenden dezentralen Unterkunft wahrzunehmen. Diese Termine finden in der Zeit vom 30.03.2026 bis 01.04.2026 statt und dürfen nur in Begleitung des Auftraggebers durchgeführt werden. Die Beantragung eines Vor-Ort-Termins kann ausschließlich per E-Mail an
asylundintegration@lra-wm.bayern.de erfolgen. An diesem Besichtigungstermin können maximal drei Personen seitens des Bieters teilnehmen.
Der Termin ist zwingend wahrzunehmen.
Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss des Bieters am Vergabeverfahren.