Auftragsbekanntmachung (2026-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SL 11-26O Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Niepars
Reference number: 2026/033
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in Niepars, Friedensstraße 10a - 11b.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Objekt besteht aus einem Hauptgebäude und hat eine Kapazität von 93 Plätzen.
Die Vertragsverhältnis beginnt frühstens am 01.05.2026 und wird vorerst bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Objekt besteht aus einem Hauptgebäude und hat eine Kapazität von 93 Plätzen.
Die Vertragsverhältnis beginnt frühstens am 01.05.2026 und wird vorerst bis zum 30.04.2028 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht gemäß der angegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-04-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-20 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formblatt 124_LD”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnorm”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formblatt Russlandsanktionen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung - Öffentliche Aufträge...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung - Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, die jeweils einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) - Soweit das Unternehmen eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) - Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des §
14 Satz 1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag die Bestimmungen der Verpflichtungserklärung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Bietererklärung hinsichtlich der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 13 TVgG M-V) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
-...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Bietererklärung hinsichtlich der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 13 TVgG M-V) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formblatt Russlandsanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, die jeweils einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten.
- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
“#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD3YTGZV7L6A#
* Fragenkatalog:
Zur Angebotsabgabe ist die schriftliche Beantwortung der Fragen aus dem Fragenkatalog zwingend...”
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD3YTGZV7L6A#
* Fragenkatalog:
Zur Angebotsabgabe ist die schriftliche Beantwortung der Fragen aus dem Fragenkatalog zwingend erforderlich. Dieses Konzept ist von einer möglichen Nachforderung im Sinne des § 56 VgV ausgeschlossen.
WICHTIG!
Die Antworten aus dem Fragenkatalog sind Bestandteil des Angebotes und werden bei Zuschlag Bestandteil des Vertrages.
* Anlage 10:
Die Anlage 10 Telefonliste der wichtigsten Ansprechpartner wird nachgereicht, da diese Liste zum Auftragsbeginn aktualisiert wird.
* Ausfüllhilfe:
In den Vergabeunterlagen finden Sie in der Rubrik "Sonstiges" ein Muster für das FB 633 - Angebotsschreiben als Ausfüllhilfe. Sie können sich beim Ausfüllen gerne aus dieser Hilfe orientieren.
Bitte achten Sie darauf, dass sich keine Widersprüchlichkeiten mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ergeben.
* Wertungspreis:
Zur Abgabe eines Angebotes ist die Abgabe der ausgefüllten Kalkulationstabelle notwendig. Bitte nutzen Sie zwingend die vorgegebene Tabelle. Nehmen Sie keine Änderungen an dieser Tabelle vor.
Die Angebote werden anhand dieser Tabelle gleichwertig gemacht und ausgewertet.
Die Preiswertung erfolgt anhand des kalkulierten Preises für 13,5 Betreuungsstunden, da der arbeitstägliche Betreuungsumfang zu Vertragsbeginn 13,5 Betreuungsstunden beträgt.
* Selbstausführungsgebot:
Da die Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften als kritische Aufgabe im Sinne des § 47 Absatz 5 VgV bewertet wird, sind die ausgeschriebenen Leistungen direkt vom Bieter auszuführen. Eine Beauftragung bzw. Weitergabe von Leistungsteilen an Unterauftragnehmer ist ausgeschlossen.
* Besichtigung:
Eine Besichtigung des Objektes ist auf Anfrage möglich aber für die Angebotsabgabe nicht zwingend erforderlich.
* Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Sollten Ihnen Unklarheiten oder (vermeintliche) Fehler in den Vergabeunterlagen auffallen, wenden Sei sich bitte per Bieterkommunikation an die Vergabestelle.
* Bietertool:
In den Vergabeunterlagen finden Sie eine Anleitung zur Nutzung des Bietertools.
Unterstützung finden Sie auch auf im Service- und Supportcenter der cosinex GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
* Information zur Wertung der Angebote:
Die Bewertung der Angebote erfolgt im Sinne des § 127 GWB im Preis-Leistungs-Verhältnis. Zur Wertung der Angebote wird die Richtwert-Methode angewendet. Es wird auf drei Stellen nach dem Komma gerundet. Der Bieter mit der höchsten erreichten Wertungskennzahl erhält den Zuschlag.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385588-15164📞
Fax: +49 385588-485-15817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 035-117543 (2026-02-17)