Der FD 15 beabsichtigt für alle Bediensteten der Kernverwaltung das sogenannte Jobrad-Leasing nach dem TV Fahrradleasing/LBesG MV zu ermöglichen. Es soll für die Bediensteten die Möglichkeit geschaffen werden, mittels Entgeltumwandlung individuell eine Überlassung eines Fahrrades zu vereinbaren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-09.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SL 63-25O Jobrad-Leasing für den Landkreis Vorpommern-Rügen
Referenznummer: 2025/123
Kurze Beschreibung:
“Der FD 15 beabsichtigt für alle Bediensteten der Kernverwaltung das sogenannte Jobrad-Leasing nach dem TV Fahrradleasing/LBesG MV zu ermöglichen. Es soll...”
Kurze Beschreibung
Der FD 15 beabsichtigt für alle Bediensteten der Kernverwaltung das sogenannte Jobrad-Leasing nach dem TV Fahrradleasing/LBesG MV zu ermöglichen. Es soll für die Bediensteten die Möglichkeit geschaffen werden, mittels Entgeltumwandlung individuell eine Überlassung eines Fahrrades zu vereinbaren.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der FD 15 beabsichtigt für alle Bediensteten der Kernverwaltung das sogenannte Jobrad-Leasing nach dem TV Fahrradleasing/LBesG MV zu ermöglichen. Es soll...”
Beschreibung der Beschaffung
Der FD 15 beabsichtigt für alle Bediensteten der Kernverwaltung das sogenannte Jobrad-Leasing nach dem TV Fahrradleasing/LBesG MV zu ermöglichen. Es soll für die Bediensteten die Möglichkeit geschaffen werden, mittels Entgeltumwandlung individuell eine Überlassung eines Fahrrades zu vereinbaren.
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Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“2029” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Eröffnung erfolgt digital
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Eine Teilnahme ist nicht möglich”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietererklärung hinsichtlich der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 13 TVgG M-V)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Entlohnung der Arbeitsgemeinschaft”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung - Öffentliche Aufträge...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung - Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, die jeweils einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) - Soweit das Unternehmen eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) - Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des §
14 Satz 1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag die Bestimmungen der Verpflichtungserklärung.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“elektronische Rechnung” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD3YTSV87TJX#
In den Vergabeunterlagen finden Sie eine Anleitung zur Nutzung des Bietertools. Unterstützung finden Sie auch auf...”
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD3YTSV87TJX#
In den Vergabeunterlagen finden Sie eine Anleitung zur Nutzung des Bietertools. Unterstützung finden Sie auch auf im Service- und Supportcenter der cosinex GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ ________________________________________ Sollten Ihnen Unklarheiten oder (vermeintliche) Fehler in den Vergabeunterlagen auffallen, wenden Sei sich bitte per Bieterkommunikation an die Vergabestelle.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885165📞
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB, - der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 007-016970 (2026-01-09)