Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und betriebsfähige Bereitstellung eines Software-Systems samt zeitlich unbefristeter Überlassung von Standardsoftware an den Auftraggeber, Customizing der Software sowie dazugehöriger Pflege- und Supportleistungen. Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand können den den Vergabeunterlagen beigefügten Dokumenten Leistungsbeschreibung und Lastenheft entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-29.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software Produktionsleitsystem der Banknote
Referenznummer: ECA-2026-022
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und betriebsfähige Bereitstellung eines Software-Systems samt...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und betriebsfähige Bereitstellung eines Software-Systems samt zeitlich unbefristeter Überlassung von Standardsoftware an den Auftraggeber, Customizing der Software sowie dazugehöriger Pflege- und Supportleistungen. Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand können den den Vergabeunterlagen beigefügten Dokumenten Leistungsbeschreibung und Lastenheft entnommen werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für die Lagerbestandsverwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und betriebsfähige Bereitstellung eines Software-Systems samt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und betriebsfähige Bereitstellung eines Software-Systems samt zeitlich unbefristeter Überlassung von Standardsoftware an den Auftraggeber, Customizing der Software sowie dazugehöriger Pflege- und Supportleistungen. Vor dem Hintergrund der Laufzeitbegrenzung als Resultat der Support- Abkündigung von Software und den Verpflichtungen gegenüber den Kunden der Bundesdruckerei soll ein derzeit bestehendes Steuerungssystem in dem Produktionsbereich der Banknotenfertigung durch ein neu zu erstellendes System mit dem Ziel der langfristigen Einsatzmöglichkeit ersetzt werden. Alle angebotenen Softwareprodukte und -dienste oder ähnliches müssen mindestens für die Verwendung in Deutschland zugelassen sein. Die notwendige Infrastruktur wird vom Auftragnehmer bereitgestellt. Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand können den den Vergabeunterlagen beigefügten Dokumenten Leistungsbeschreibung und Lastenheft entnommen werden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 6 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-02 12:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 3 Monate (bezogen auf den Zeitpunkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 3 Monate (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) ist
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Netto-Umsatz (in EUR) mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Netto-Umsatz (in EUR) mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen; Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis von mindestens zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren gemäß Formblatt "I.4 Referenzerklärung" in Bezug auf nach Art und Umfang vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von mindestens zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren gemäß Formblatt "I.4 Referenzerklärung" in Bezug auf nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen, jeweils unter Angabe: - des Auftraggebers der Referenz (nebst den hierzu geforderten Angaben im Formblatt "Referenzerklärung"), - der Beschreibung der Referenzleistung(en), - des Leistungszeitraums, - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen) und - des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen. Die Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers (Name und Anschrift) sowie des Ansprechpartners (Name und Kontaktdaten) kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In diesem Fall ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und im Referenz-Formblatt auf das Bestehen einer Vertraulichkeitsverpflichtung hinzuweisen. Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Die Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWM4ZP#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Abs. 1 und 2 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 022-075618 (2026-01-29)