Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sportgeräte und -ausrüstungen - lose Sportgeräte DIN 18032
Referenznummer: 0811
Kurze Beschreibung:
“Lose Sportgeräte wie Steckreck, Spannreck, Steckbarren, Spannstufenbarren, Faustballanlage, Spielsäulenanlage, Volleyballanlage, Handballanlage,...”
Kurze Beschreibung
Lose Sportgeräte wie Steckreck, Spannreck, Steckbarren, Spannstufenbarren, Faustballanlage, Spielsäulenanlage, Volleyballanlage, Handballanlage, Badminton-Netzanlage inkl. Montage von Bodenhülsen mit Kernbohrungen, Wandhalterungen und Aufbewahrungswagen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstungen für Turnhallen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lose Sportgeräte wie Steckreck, Spannreck, Steckbarren, Spannstufenbarren, Faustballanlage, Spielsäulenanlage, Volleyballanlage, Handballanlage,...”
Beschreibung der Beschaffung
Lose Sportgeräte wie Steckreck, Spannreck, Steckbarren, Spannstufenbarren, Faustballanlage, Spielsäulenanlage, Volleyballanlage, Handballanlage, Badminton-Netzanlage inkl. Montage von Bodenhülsen mit Kernbohrungen, Wandhalterungen und Aufbewahrungswagen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sportgeräte und -ausrüstungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Sportanlagen📦
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-25 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer).”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind Angaben zum Jahresumsatz der vergangenen abgeschlossenen drei Geschäftsjahre zu machen, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind Angaben zum Jahresumsatz der vergangenen abgeschlossenen drei Geschäftsjahre zu machen, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erwartet wird, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und der Bieter/die Bieterin seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erwartet wird, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und der Bieter/die Bieterin seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, dass er/sie angibt ob eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht und dass entweder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Der Bieter/die Bieterin muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
2. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers, mit Angabe der Lohnsummen oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens.
3. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter /die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind Art und Umfang der Teilleistungen, für die sich der Bieter/die Bieterin der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind Art und Umfang der Teilleistungen, für die sich der Bieter/die Bieterin der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern (Formblatt L235) anzugeben.
Die Unterauftragnehmer sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu benennen.
Diese müssen ihre Eignung durch eine Eigenerklärung zur Eignung und ggfs. dieselben Nachweise wie der Bieter/die Bieterin darlegen. Sie können die Erfüllung der Anforderungen auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) nachweisen, falls diese dort hinterlegt sind.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Nimmt der Bieter/die Bieterin in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (Formblatt L 236) abzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zu benennen sind die Zahlen der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu benennen sind die Zahlen der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erwartet wird eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erwartet wird eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden 1 Mio. Euro
Sachschäden 3 Mio. Euro.
Der Bieter/die Bieterin muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
Auf gesondertes Verlangen ist zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen:
Nachweis zum Versicherungsschutz durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Die Versicherung ist während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten und auf Verlangen des Auftraggebers diesem nachzuweisen.
Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zu benennen sind die Beschäftigtenzahlen in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu benennen sind die Beschäftigtenzahlen in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter/die Bieterin anzugeben, ob er/sie zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/die Bieterin anzugeben, ob er/sie zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt.
Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist der Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen. Falls das Unternehmen nicht zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet ist, die Gewerbeanmeldung. Sofern der eingereichte Berufs-/Handelsregisterauszug älter als sechs Monate ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erwartet wird die Angabe von 3 geeigneten Referenzen, die in Art und Auftragssumme netto mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Von den vom...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erwartet wird die Angabe von 3 geeigneten Referenzen, die in Art und Auftragssumme netto mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Von den vom Bieter/von der Bieterin genannten Referenzen müssen mindestens zwei öffentliche Auftraggeber/-innen sein.
Als vergleichbare Referenzen gelten Sportgeräte und -ausrüstungen für Schulsporthallen mit Breitensport.
Die Auftragssumme netto des Referenzprojektes pro Jahr soll in etwa der Angebotssumme netto für diese Ausschreibung entsprechen, jedoch mindestens 80 %. Eine Aufsummierung von verschiedenen Kleinaufträgen ist nicht zulässig.
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein; Leistungen, die kürzer als ein Jahr erbracht wurden, werden nicht als Referenz akzeptiert (maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist).
Im Falle der Eignungsleihe darf der Bieter/die Bieterin nicht als Referenz für den Eignungsverleiher benannt werden.
Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Auftraggeberin eine Überprüfung der Referenzen bei der jeweiligen Ansprechperson vor.
Die Auftraggeberin kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen.
Die Anforderung und Darlegung geeigneter vergleichbarer Referenzen gilt auch für präqualifizierte Bewerber/innen. Diese können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort entsprechend vergleichbare Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter/innen sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen die Anforderungen erfüllen und ggf. entsprechend anpassen.
Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig.
Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der/die für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft, Formblatt L 234).
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheit für Vertragserfüllung 5 %, Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheit für Vertragserfüllung 5 %, Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), siehe L214 Besondere Vertragsbedingungen und L2140 Beiblatt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/291812”
“Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform...”
Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabe Bayern (www.vergabe.bayern.de) bzw. iTWOtender (https://www.meinauftrag.rib.de) erforderlich.
Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind vom Bieter /von der Bieterin sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen, indem er/sie Fragen bzw. Einwände unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform (Fragen und Antwort Tool) einreicht. Alle Bieter erhalten zeitnah neutralisierte Antworten und Hinweise.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden. Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise bzw. Unterlagen beizufügen.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen) auch nach Ablauf der Angebotsfrist, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter/der Bieterin, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn/sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/der Bieterin.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgegebene Ausnahmen. Der Bieter/die Bieterin hat deshalb anzugeben, inwieweit sein/ihr Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben, sowie im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied.
Nach der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (kurz: VO) „über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen“, werden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren, die im Eigentum oder Besitz der in Anhang I zur VO aufgeführten Personen sind (Art. 2 Abs. 1 VO). Ferner dürfen diesen Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (Art. 2 Abs. 2 VO). Der Bieter hat deshalb zusammen mit seinem Angebot eine entsprechende Erklärung im Formblatt „Eigenerklärung zu Sanktionen“ abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben, sowie im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 0049892176-2411📞
Fax: 0049892176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim
Nationale Registrierungsnummer: 09163000-STARO1-29
Postanschrift: Königstraße 24
Postleitzahl: 83022
Postort: Rosenheim
Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vvs@rosenheim.de📧
Telefon: +4980313658301📞
Fax: +4980313658898310 📠
URL: https://www.rosenheim.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5. mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 056-193561 (2026-03-19)