Auftragsbekanntmachung (2026-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sportpark Süd - Neubau Stadion- und Trainingsgebäude
Referenznummer: SOG_BS-2026-0053
Kurze Beschreibung:
“Erd-, Beton-, Maurerarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines Fußballstadions mit
Trainingsgebäude auf einer bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines Fußballstadions mit
Trainingsgebäude auf einer bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Erdarbeiten
Aushub Baugrube ca. 2.300 cbm
Baugrubenverfüllung Inkl. Baugrundverbesserung ca. 1.300 cbm
Abdichtungs-/Dämmarbeiten
Dämmarbeiten XPS ca. 2.400 qm
Dämmarbeiten Schaumglas ca. 630 qm
Bauwerksabdichtung W2.1-E ca. 300 qm
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Fundamente, C25/30 ca. 28 cbm
Bodenplatte C30/37 ca. 470 cbm
Bodenplatte C25/30 ca. 300 cbm
Innen-/Außenwände, C25/30 (teils SB3) ca. 450 cbm
Deckenplatten, C20/25 (20-40cm) ca. 360 cbm
Bewehrung
Betonstabstahl / Betonmatten / Unterstützungskörbe ca. 200 to
Betonfertigteile
Fertigteil-Sockel vorgehängt, versch. Abmessungen ca. 220 m
Außenwand als Halbfertigteil ca. 230 m2
Fertigteiltreppenläufe der Sitzplatztribüne ca. 24 Stück
Stahlbetonfertigteile der Sitzplatztribüne ca. 1.350 m
Fertigteiltreppenläufe mit Zwischenpodest B= 260 b, 3 Stück
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Ergänzung zu "Geschätzte Laufzeit":
Fertigstellung Trainingsgebäude: 18.11.2026
Fertigstellung Stadiongebäude: 10.05.2027”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Ergänzung zu "Geschätzte Laufzeit":
Fertigstellung Trainingsgebäude: 18.11.2026
Fertigstellung Stadiongebäude: 10.05.2027
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betonarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maurerarbeiten📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-23 📅
Datum des Endes: 2027-05-10 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice
Wilhelmstraße 12
77654 Offenburg
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24 eingereicht werden.
Angebote in Papierform müssen...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Es sind ausschließlich digitale Angebote zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24 eingereicht werden.
Angebote in Papierform müssen ausgeschlossen werden.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung der Maßnahmen zur Qulitätssicherung.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahren.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3
Jahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren
eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren
eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet, Bestätigungen, dass keine schweren
Verfehlungen begangen wurden, Bestätigung, dass Steuern,
Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß entrichtet wurden, Angabe zur Anmeldung bei
der Berufsgenossenschaft, Verpflichtungserklärung zur
Einhaltung von Mindestentgelten, Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen,
Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung.
Im Falle vom Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre.”
“Bieterfragen sind bis zum 17.04.2026 zulässig.” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811 469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2026/S 059-205240 (2026-03-24)