Landschaftsplanung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - faunistische Leistungen - Artenschutzbeitrag (saP) Leistungsphasen: Vorentwurf bis Planfeststellung Baulänge: ca. 3 km Größe des Planungsgebiets: ca. 234 ha Untersuchungsraum für Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen: ca. 43 ha
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-26.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: St 2580 AUS 4str LBP Kartierung saP
Reference number: 25-097935
Kurze Beschreibung:
“Landschaftsplanung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- faunistische Leistungen
- Artenschutzbeitrag...”
Kurze Beschreibung
Landschaftsplanung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- faunistische Leistungen
- Artenschutzbeitrag (saP)
Leistungsphasen: Vorentwurf bis Planfeststellung
Baulänge: ca. 3 km
Größe des Planungsgebiets: ca. 234 ha
Untersuchungsraum für Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen: ca. 43 ha
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausführluche Aufgabenbeschreibung siehe Link:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=287791”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Erding🏙️
Dauer: 52 (WEEK)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen /
Leistungsphasen. Leistungsstufen/Leistungsphasen,
die der Auftraggeber nicht mit...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen /
Leistungsphasen. Leistungsstufen/Leistungsphasen,
die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss
beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung,
dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsstufen /
Leistungsphasen - Grundleistungen für den LBP zur Entwurfsplanung - beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf
Teilleistungen einzelner Leistungsstufen /
Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der
Baumaßnahme zu beschränken.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“II.1. Erbringung der Dienstleistung durch einen besonderen Berufsstand (Mindestanforderung)
Eignungskriterien - siehe (Link) /...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
II.1. Erbringung der Dienstleistung durch einen besonderen Berufsstand (Mindestanforderung)
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. /
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61
BayBO und der beruflichen Befähigung des Bieters
und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens,
insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen
Personen durch Nachweis der
• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z.B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner oder vergleichbar) /
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche
Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche
Berufsangehörige juristischer Personen, die die
entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der
Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen
nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie
2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind
und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“III.1. Angaben zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Eignungskriterien - siehe (Link) /...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
III.1. Angaben zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. /
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit
Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000,- EUR und
Deckungssummen für sonstige Schäden von 2.000.000,- EUR bei
einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss
abzuschließen und nachzuweisen. Die
Berufshaftpflichtversicherung muss während der
gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen
werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines
Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe
der genannten Deckungssummen besteht.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr
mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung
des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der
dieses den Abschluss der geforderten
Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also
ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden)
ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten
Deckungssummen abgesichert sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“III.2. Angaben zum Umsatz des Unternahmens (Mindestanforderung)
Eignungskriterien - siehe (Link) ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
III.2. Angaben zum Umsatz des Unternahmens (Mindestanforderung)
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“III.3. Angaben zu vorhandenen Mitarbeitern (Mindestanforderung)
Eignungskriterien - siehe (Link) ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
III.3. Angaben zu vorhandenen Mitarbeitern (Mindestanforderung)
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“IV.1. Angaben zu bereits erbrachten Leistungen (Mindestanforderung)
Eignungskriterien - siehe (Link) /...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
IV.1. Angaben zu bereits erbrachten Leistungen (Mindestanforderung)
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Es sind max. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen abzugeben.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren
Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der
zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung
vergleichbar sind. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den
Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“IV.2. Angaben zu Mitarbeitern am Projekt (Mindestanforderung)
Eignungskriterien - siehe (Link) /...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
IV.2. Angaben zu Mitarbeitern am Projekt (Mindestanforderung)
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen”
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen
einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“
Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen
einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“
Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)
auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages
abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum
Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt
III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der
Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO
tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf
den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal
auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten
Bietern über die Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform
eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal
gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform
hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform
muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene
oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die
Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt
ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das
Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in
Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden
im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf
der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw.
iTWOtender) unter:
https://download.arriba-
net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angeb
ot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 019-063875 (2026-01-26)