Die Stadt Altena plant die Lieferung einer fabrikneuen, leistungsfähigen Kompaktkehrmaschine für den kommunalen Straßen- und Wegeunterhalt einschließlich Einweisung des Bedienpersonals. Die Kehrmaschine ist für den ganzjährigen Einsatz im kommunalen Bereich zur Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen und sonstigen befestigten Flächen vorgesehen. Eine Zulassungsfähigkeit nach den einschlägigen Vorschriften muss gewährleistet sein. Die Lieferung umfasst zudem die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs, eine Einweisung des Bedienpersonals beim Auftraggeber sowie die Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation und Bedienungsanleitung in deutscher Sprache. Für das Fahrzeug ist eine Gewährleistung von mindestens 24 Monaten bzw. 2.400 Betriebsstunden vorzusehen. Die näheren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.Bei der in der Leistungsbeschreibung genannten Ausstattung handelt es sich um die Mindestausstattung. Darüber hinaus gehende Ausstattungsmerkmale dürfen ebenfalls angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Altena: Kauf einer 5,5m³-Kompaktkehrmaschine mit 3-Besen-Kehrwerk
Referenznummer: 26-5-L-IK-Alt
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Altena plant die Lieferung einer fabrikneuen, leistungsfähigen Kompaktkehrmaschine für den kommunalen Straßen- und Wegeunterhalt einschließlich Einweisung des Bedienpersonals. Die Kehrmaschine ist für den ganzjährigen Einsatz im kommunalen Bereich zur Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen und sonstigen befestigten Flächen vorgesehen. Eine Zulassungsfähigkeit nach den einschlägigen Vorschriften muss gewährleistet sein. Die Lieferung umfasst zudem die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs, eine Einweisung des Bedienpersonals beim Auftraggeber sowie die Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation und Bedienungsanleitung in deutscher Sprache. Für das Fahrzeug ist eine Gewährleistung von mindestens 24 Monaten bzw. 2.400 Betriebsstunden vorzusehen. Die näheren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.Bei der in der Leistungsbeschreibung genannten Ausstattung handelt es sich um die Mindestausstattung. Darüber hinaus gehende Ausstattungsmerkmale dürfen ebenfalls angeboten werden.
Die Stadt Altena plant die Lieferung einer fabrikneuen, leistungsfähigen Kompaktkehrmaschine für den kommunalen Straßen- und Wegeunterhalt einschließlich Einweisung des Bedienpersonals. Die Kehrmaschine ist für den ganzjährigen Einsatz im kommunalen Bereich zur Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen und sonstigen befestigten Flächen vorgesehen. Eine Zulassungsfähigkeit nach den einschlägigen Vorschriften muss gewährleistet sein. Die Lieferung umfasst zudem die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs, eine Einweisung des Bedienpersonals beim Auftraggeber sowie die Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation und Bedienungsanleitung in deutscher Sprache. Für das Fahrzeug ist eine Gewährleistung von mindestens 24 Monaten bzw. 2.400 Betriebsstunden vorzusehen. Die näheren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.Bei der in der Leistungsbeschreibung genannten Ausstattung handelt es sich um die Mindestausstattung. Darüber hinaus gehende Ausstattungsmerkmale dürfen ebenfalls angeboten werden.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßenkehrmaschinen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 26-5-L-IK-Alt
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferumfang: Der Auftrag umfasst insbesondere: -- Lieferung einer fabrikneuen Kompaktkehrmaschine gemäß Leistungsbeschreibung, - betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs am Baubetriebshof der Stadt Altena, - vollständige technische Dokumentation und Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, - Ersatzteilliste, - Einweisung und Schulung des Bedienpersonals beim Auftraggeber vor Ort. Die näheren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Bei der in der Leistungsbeschreibung genannten Ausstattung handelt es sich um die Mindestausstattung. Darüber hinaus gehende Ausstattungsmerkmale dürfen ebenfalls angeboten werden.
Lieferumfang: Der Auftrag umfasst insbesondere: -- Lieferung einer fabrikneuen Kompaktkehrmaschine gemäß Leistungsbeschreibung, - betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs am Baubetriebshof der Stadt Altena, - vollständige technische Dokumentation und Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, - Ersatzteilliste, - Einweisung und Schulung des Bedienpersonals beim Auftraggeber vor Ort. Die näheren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Bei der in der Leistungsbeschreibung genannten Ausstattung handelt es sich um die Mindestausstattung. Darüber hinaus gehende Ausstattungsmerkmale dürfen ebenfalls angeboten werden.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baubetriebshof in Altena
Postanschrift: Brachtenbecker Weg 27
Postleitzahl: 58762
Stadt: Altena
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Märkischer Kreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge des Zuschlagskriterium "Preis", da eine differenzierte Gewichtung nicht erforderlich ist. Maßgeblich ist das wirtschaftlichste Angebot anhand des Preises.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): www.vergabe-westfalen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-16 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: www.vergabe-westfalen.de
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-09 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
§ 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
§ 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Auszug aus dem Handelsregister, gewünscht, nicht erforderlich.
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYDHLAMF#
Bieterfragen sind bis zum 09.04.2026, 09:00 Uhr einzureichen. Für danach eingehende Bieterfragen kann eine fristgemäße Beantwortung nicht gewährleistet werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags nicht unverzüglich gerügt hat; Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist gerügt wurden; Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag außerdem unzulässig, wenn 30 Kalendertage nach Kenntnis des Verstoßes, jedoch spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss, vergangen sind. Bei Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Deutschland
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags nicht unverzüglich gerügt hat; Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist gerügt wurden; Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag außerdem unzulässig, wenn 30 Kalendertage nach Kenntnis des Verstoßes, jedoch spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss, vergangen sind. Bei Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Deutschland
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 052-179288 (2026-03-13)