Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis zur Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikation) oder zusätzlich die beiden nachfolgend
aufgeführten Eignungsunterlagen: - Angaben über die
Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten
Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße
Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
(Unternehmensreferenz). Bitte verwenden Sie hierzu das
Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung" - es sind
mindestens drei entsprechende Referenzen vorzuweisen;
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem.
Formblatt 124 - Eigenerklärungen zur Eignung - nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124 - Eigenerklärungen zur
Eignung - angegebenen Bescheinigungen vorzulegen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifitaktionsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 - Eigenerklärung
zur Eignung - auch für diese anderen Unternemen vorzulegen.
Daraus ergibt sich folgende Forderung zum
Eignungsnachweis:
1. Nachweis Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 zur
Eigenerklärung
2. Eignungsnachweise zur Eigenerklärung gem. Formblatt 124,
sofern keine Präqualifikations vorliegt:
- Gewerbeanmeldung;
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister
(Handwerksrolle bzw. IHK);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse bzw.
Mitteilung, das keine Teilnahme am Sozialkassenverfahren
erfolgt;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in
Steuersachen des Finazamtes;
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Angabe der
Lohnsummen der Berufsgenossenschaft;
- aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG des
Finanzamtes
3. Eigenerklägung zu Art 5k Verordnung (EU) Nr. 880/2014 (In
der fassung des Art, 1 Ziff. 23 der Verordnung /EU) 2022/576
des Rates vom 08.04.2022) Erklärung, dass das Unternehmen
nicht unter die EU-Sankrionen gegen Russland fällt (Bitte
verwenden Sie hierzu die bereitsgestellte Eigenerklärung).