Die Stadt Garbsen sucht für den Bau und den Betrieb einer Kindestagesstätte einen Investor und Betreiber. Das Grundstück verbleibt in städtischer Hand. Der Investor kann die KITA selbst betreiben oder geht mit einem Träger für Kindestagesstätten eine Bietergemeinschaft ein. Die Einrichtung soll insgesamt acht Gruppen, aufgeteilt auf zwei separate Gebäude, vorsehen. Im ersten Gebäude ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen vorgesehen, davon eine integrative Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren sowie vier Kindergartengruppen - hiervon zwei Integrationsgruppen - für Kinder ab drei Jahren. Im zweiten Gebäude soll eine Kindertagesstätte mit drei Gruppen entstehen, darunter eine integrative Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren sowie zwei Kindergartengruppen - hiervon eine Integrationsgruppe - für Kinder ab drei Jahren. Ein freier Träger, der die Einrichtung später betreibt, kann zugleich als Investor beziehungsweise Bauherr auftreten. Ziel ist die schlüsselfertige Errichtung zweier moderner, nachhaltiger und bedarfsgerechter Gebäude, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen entsprechen. Nach Fertigstellung sollen die Projekte an einen freien Träger mit ausgewiesener Erfahrung im Betrieb heilpädagogischer Kindertagesstätten übergeben beziehungsweise im Rahmen eines Mietmodells mit einer Laufzeit von 25 Jahren zur Nutzung bereitgestellt werden. Im Anschluss daran gehen die Gebäude in das Eigentum der Stadt Garbsen über. Vor Aufnahme des Betriebs der dreigruppigen Einrichtung hat der Träger Rücksprache mit dem Fachdienst Eingliederungshilfe - 52.10 der Region Hannover hinsichtlich des Betriebs als heilpädagogische Kindertagesstätte zu halten. Sofern seitens der Region Hannover keine Zusage für den Betrieb der drei Gruppen als heilpädagogische Einrichtung erteilt wird, erfolgt der Betrieb im Rahmen der oben genannten Gruppenkonstellation. Nach 25 Jahre der Nutzung soll die Einrichtung im Anschluss in das Eigentum der Stadt Garbsen übergehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Garbsen - Bau- und Betriebsvertrag KITA Im Hespe
Referenznummer: KITAiH-03-2026
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Garbsen sucht für den Bau und den Betrieb einer Kindestagesstätte einen Investor und Betreiber. Das Grundstück verbleibt in städtischer Hand. Der...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Garbsen sucht für den Bau und den Betrieb einer Kindestagesstätte einen Investor und Betreiber. Das Grundstück verbleibt in städtischer Hand. Der Investor kann die KITA selbst betreiben oder geht mit einem Träger für Kindestagesstätten eine Bietergemeinschaft ein. Die Einrichtung soll insgesamt acht Gruppen, aufgeteilt auf zwei separate Gebäude, vorsehen. Im ersten Gebäude ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen vorgesehen, davon eine integrative Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren sowie vier Kindergartengruppen - hiervon zwei Integrationsgruppen - für Kinder ab drei Jahren. Im zweiten Gebäude soll eine Kindertagesstätte mit drei Gruppen entstehen, darunter eine integrative Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren sowie zwei Kindergartengruppen - hiervon eine Integrationsgruppe - für Kinder ab drei Jahren. Ein freier Träger, der die Einrichtung später betreibt, kann zugleich als Investor beziehungsweise Bauherr auftreten. Ziel ist die schlüsselfertige Errichtung zweier moderner, nachhaltiger und bedarfsgerechter Gebäude, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen entsprechen. Nach Fertigstellung sollen die Projekte an einen freien Träger mit ausgewiesener Erfahrung im Betrieb heilpädagogischer Kindertagesstätten übergeben beziehungsweise im Rahmen eines Mietmodells mit einer Laufzeit von 25 Jahren zur Nutzung bereitgestellt werden. Im Anschluss daran gehen die Gebäude in das Eigentum der Stadt Garbsen über. Vor Aufnahme des Betriebs der dreigruppigen Einrichtung hat der Träger Rücksprache mit dem Fachdienst Eingliederungshilfe - 52.10 der Region Hannover hinsichtlich des Betriebs als heilpädagogische Kindertagesstätte zu halten. Sofern seitens der Region Hannover keine Zusage für den Betrieb der drei Gruppen als heilpädagogische Einrichtung erteilt wird, erfolgt der Betrieb im Rahmen der oben genannten Gruppenkonstellation. Nach 25 Jahre der Nutzung soll die Einrichtung im Anschluss in das Eigentum der Stadt Garbsen übergehen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Garbsen sucht für den Bau und den Betrieb einer Kindestagesstätte einen Investor und Betreiber. Das Grundstück verbleibt in städtischer Hand. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Garbsen sucht für den Bau und den Betrieb einer Kindestagesstätte einen Investor und Betreiber. Das Grundstück verbleibt in städtischer Hand. Der Investor kann die KITA selbst betreiben oder geht mit einem Träger für Kindestagesstätten eine Bietergemeinschaft ein. Die Einrichtung soll insgesamt acht Gruppen, aufgeteilt auf zwei separate Gebäude, vorsehen. Im ersten Gebäude ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen vorgesehen, davon eine integrative Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren sowie vier Kindergartengruppen - hiervon zwei Integrationsgruppen - für Kinder ab drei Jahren. Im zweiten Gebäude soll eine Kindertagesstätte mit drei Gruppen entstehen, darunter eine integrative Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren sowie zwei Kindergartengruppen - hiervon eine Integrationsgruppe - für Kinder ab drei Jahren. Ein freier Träger, der die Einrichtung später betreibt, kann zugleich als Investor beziehungsweise Bauherr auftreten. Ziel ist die schlüsselfertige Errichtung zweier moderner, nachhaltiger und bedarfsgerechter Gebäude, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen entsprechen. Nach Fertigstellung sollen die Projekte an einen freien Träger mit ausgewiesener Erfahrung im Betrieb heilpädagogischer Kindertagesstätten übergeben beziehungsweise im Rahmen eines Mietmodells mit einer Laufzeit von 25 Jahren zur Nutzung bereitgestellt werden. Im Anschluss daran gehen die Gebäude in das Eigentum der Stadt Garbsen über. Vor Aufnahme des Betriebs der dreigruppigen Einrichtung hat der Träger Rücksprache mit dem Fachdienst Eingliederungshilfe - 52.10 der Region Hannover hinsichtlich des Betriebs als heilpädagogische Kindertagesstätte zu halten. Sofern seitens der Region Hannover keine Zusage für den Betrieb der drei Gruppen als heilpädagogische Einrichtung erteilt wird, erfolgt der Betrieb im Rahmen der oben genannten Gruppenkonstellation. Nach 25 Jahre der Nutzung soll die Einrichtung im Anschluss in das Eigentum der Stadt Garbsen übergehen.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber behält sich schließlich vor, das vorstehende Verfahren bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zu ändern und den tatsächlichen...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich schließlich vor, das vorstehende Verfahren bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zu ändern und den tatsächlichen Entwicklungen anzupassen oder zu beenden. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens der niedrigste angebotene nominale Zahlungsstrom über 25 Jahre einen Betrag von EUR 15.336.000 netto übersteigt (Preisobergrenze, Aufhebungsvorbehalt). In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betreuungsleistungen in Kinderkrippen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Ort der Leistung: Diepholz🏙️
Dauer: 25 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-24 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-24 14:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt - eVergabe. Aufgrund dem Erfordernis zur Einholung diverser Gremienbeschlüsse überschreitet die Bindefrist 60 Kalendertage.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Entfällt - eVergabe”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über die Errichtung mindestens einer Kindertagesstätte in den letzten 5 Jahren (Fertigstellung zwischen 2020-2025)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über den Betrieb mindestens einer Kindertagesstätte in den letzten 5 Jahren (2020 - 2025)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 10.000.000 EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über mindestens 2-3 festangestellte Mitarbeiter mit Qualifikation im Bereich Bau/Projektmanagement/Betrieb von Kitas”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zu einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens: - Personenschäden: 5.000.000 EUR pro Schadensfall - Sach- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zu einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens: - Personenschäden: 5.000.000 EUR pro Schadensfall - Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR pro Schadensfall
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder vergleichbarem Register”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (z. B. Insolvenz, schwere Verfehlungen, Korruption)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über Betreuung einer heilpädagogischen Einrichtung (zwischen 2020-2025)”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BM01G#
Der Auftraggeber behält sich schließlich vor, das vorstehende Verfahren bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zu...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BM01G#
Der Auftraggeber behält sich schließlich vor, das vorstehende Verfahren bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zu ändern und den tatsächlichen Entwicklungen anzupassen oder zu beenden. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens der niedrigste angebotene nominale Zahlungsstrom über 25 Jahre einen Betrag von EUR 15.336.000 netto übersteigt (Preisobergrenze, Aufhebungsvorbehalt). In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: 21339
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Diepholz🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 053-183633 (2026-03-13)