Stadt Königs Wusterhausen, Neuaufstellung Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für die Stadt Königs Wusterhausen mit ihren Ortsteilen
Auftragsgegenstand ist die Planungsleistung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplans inkl. Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für das gesamte Stadtgebiet und Ortsteile der Stadt Königs Wusterhausen. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst sowohl die Planungsleistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan (Teil 2, Abschnitt 1) §§ 17-20 und des Leistungsbildes Landschaftsplan (Teil 2, Abschnitt 2) §§ 22-32 nach HOAI 2021 einschließlich der Besonderen Leistungen zum Umweltbericht und der Zusätzlichen Leistungen für die Erstellung des Lärmschutzgutachtens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Königs Wusterhausen, Neuaufstellung Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für die Stadt Königs Wusterhausen mit ihren Ortsteilen
Referenznummer: 2026-006-P-OV
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Planungsleistung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplans inkl. Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für das gesamte Stadtgebiet und Ortsteile der Stadt Königs Wusterhausen. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst sowohl die Planungsleistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan (Teil 2, Abschnitt 1) §§ 17-20 und des Leistungsbildes Landschaftsplan (Teil 2, Abschnitt 2) §§ 22-32 nach HOAI 2021 einschließlich der Besonderen Leistungen zum Umweltbericht und der Zusätzlichen Leistungen für die Erstellung des Lärmschutzgutachtens.
Auftragsgegenstand ist die Planungsleistung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplans inkl. Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für das gesamte Stadtgebiet und Ortsteile der Stadt Königs Wusterhausen. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst sowohl die Planungsleistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan (Teil 2, Abschnitt 1) §§ 17-20 und des Leistungsbildes Landschaftsplan (Teil 2, Abschnitt 2) §§ 22-32 nach HOAI 2021 einschließlich der Besonderen Leistungen zum Umweltbericht und der Zusätzlichen Leistungen für die Erstellung des Lärmschutzgutachtens.
Es ist beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Flächenplanung Leistungsbild Flächennutzungsplan - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 2 zu § 18 Abs. 2 HOAI 2021 Landschaftsplanung Leistungsbild Landschaftsplan - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 4 zu § 23 Abs. 2 HOAI 2021 Besondere Leistungen - alle Leistungsbilder betreffend nach Anlage 9 zu § 18 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 HOAI 2021: - Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden - Vor- und Nacharbeiten von planungsbezogenen Sitzungen - Koordinieren von Planungsbeteiligten - Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung - Digitalisieren von Unterlagen - Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen (Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage (ALKIS-/ATKIS-Daten, DTK10, Orthophotos und andere kostenfreie Downloads über den Geobroker der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) - statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zu Versorgungs- zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie soziokulturellen Struktur - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der frühzeitigen/ formellen Beteiligungsverfahren - Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung - Erarbeiten des Umweltberichts - Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen - Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanverfahren; Erstellen von Unterlagen zum Zustimmungsverfahren des MLUK zu Planungen im LSG; Erstellen von Unterlagen zum Siedlungsanschluss im Rahmen des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung zu Vorhaben im LSG; Erstellen von Unterlagen zu Waldfunktionen gegenüber des Landesbetrieb Forst - Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligung, insbesondere nach Stellungnahmen - Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren - Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen - Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Feststellungsbeschluss) - Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen - Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten - Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis - Erstellen der Verfahrensdokumentation (Führen und Übergeben der Verfahrensakte mit allen Dokumenten des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans, ein-schließlich der Endfassung der Planzeichnung im Originalmaßstab, in vierfacher Ausfertigung. Originaldokumente und Beschlüsse werden zur Vervollständigung der Verfahrensakte von der Stadt Königs Wusterhausen übergeben) auch in digitaler Form - Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschreiben und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu not-wendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze - Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem BauGB - Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben Zusätzliche Leistungen - Erstellung eines Lärmschutzgutachten
Es ist beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Flächenplanung Leistungsbild Flächennutzungsplan - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 2 zu § 18 Abs. 2 HOAI 2021 Landschaftsplanung Leistungsbild Landschaftsplan - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 4 zu § 23 Abs. 2 HOAI 2021 Besondere Leistungen - alle Leistungsbilder betreffend nach Anlage 9 zu § 18 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 HOAI 2021: - Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden - Vor- und Nacharbeiten von planungsbezogenen Sitzungen - Koordinieren von Planungsbeteiligten - Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung - Digitalisieren von Unterlagen - Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen (Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage (ALKIS-/ATKIS-Daten, DTK10, Orthophotos und andere kostenfreie Downloads über den Geobroker der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) - statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zu Versorgungs- zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie soziokulturellen Struktur - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der frühzeitigen/ formellen Beteiligungsverfahren - Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung - Erarbeiten des Umweltberichts - Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen - Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanverfahren; Erstellen von Unterlagen zum Zustimmungsverfahren des MLUK zu Planungen im LSG; Erstellen von Unterlagen zum Siedlungsanschluss im Rahmen des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung zu Vorhaben im LSG; Erstellen von Unterlagen zu Waldfunktionen gegenüber des Landesbetrieb Forst - Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligung, insbesondere nach Stellungnahmen - Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren - Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen - Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Feststellungsbeschluss) - Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen - Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten - Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis - Erstellen der Verfahrensdokumentation (Führen und Übergeben der Verfahrensakte mit allen Dokumenten des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans, ein-schließlich der Endfassung der Planzeichnung im Originalmaßstab, in vierfacher Ausfertigung. Originaldokumente und Beschlüsse werden zur Vervollständigung der Verfahrensakte von der Stadt Königs Wusterhausen übergeben) auch in digitaler Form - Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschreiben und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu not-wendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze - Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem BauGB - Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben Zusätzliche Leistungen - Erstellung eines Lärmschutzgutachten
Zusätzliche Informationen:
Planungsbeginn: Mit der Planung muss unmittelbar nach Vertragsschluss begonnen werden. Zwischenziel: -Vorlage des Vorentwurfs spätestens im 2. Quartal 2027 bzw. spätestens im 3. Sitzungslauf 2027 (in Abhängigkeit vom Sitzungslauf). - zwingend fristgemäße Vorlage des Satzungsbeschlusses, so dass der Satzungsbeschluss bis zum 1. Quartal 2029 durchgeführt werden kann. Planungsende: Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (ggf. sind nach dem Satzungsbeschluss noch Nebenbestimmungen aus der Genehmigung einzuarbeiten).
Planungsbeginn: Mit der Planung muss unmittelbar nach Vertragsschluss begonnen werden. Zwischenziel: -Vorlage des Vorentwurfs spätestens im 2. Quartal 2027 bzw. spätestens im 3. Sitzungslauf 2027 (in Abhängigkeit vom Sitzungslauf). - zwingend fristgemäße Vorlage des Satzungsbeschlusses, so dass der Satzungsbeschluss bis zum 1. Quartal 2029 durchgeführt werden kann. Planungsende: Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (ggf. sind nach dem Satzungsbeschluss noch Nebenbestimmungen aus der Genehmigung einzuarbeiten).
Postanschrift: Schlossstraße 3
Postleitzahl: 15711
Stadt: Königs Wusterhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald
🏙️
Dauer: 31 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des vorgeschlagenen Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 Haus B, Raum B3.32/3.33 15711 Königs Wusterhausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 Haus B, Raum B3.32/3.33 15711 Königs Wusterhausen
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-26 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
§ 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
§ 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formular 2.07) inkl. der geforderten Nachweise einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere erforderliche Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung vom Bieter zu verlangen. - Anzugeben ist, ob eine Zugehörigkeit zu freiberuflichen Architekten, Ingenieuren oder der Ingenieur- und Architektenkammer besteht. Es ist anzugeben ob eine Eintragung im Handelsregister besteht unter der Angabe der Nummer sowie des Amtsgerichts.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formular 2.07) inkl. der geforderten Nachweise einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere erforderliche Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung vom Bieter zu verlangen. - Anzugeben ist, ob eine Zugehörigkeit zu freiberuflichen Architekten, Ingenieuren oder der Ingenieur- und Architektenkammer besteht. Es ist anzugeben ob eine Eintragung im Handelsregister besteht unter der Angabe der Nummer sowie des Amtsgerichts.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Nachweis über das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung…
… (Formulare 2.07). Mit dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung 2) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist oder bei nicht ausreichender Deckungssumme Zusicherung der Versicherung, dass die Deckungssumme im Auftragsfall angepasst wird. Deckungssumme für Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.500.000,00 Euro, Deckungssumme für Sach- und Vermögenschäden (je Versicherungsfall) 1.00.000,00 Euro. Wird eine Berufshaftpflichtversicherung ohne ausreichende Deckungssumme und ohne Zusicherung der Versicherung eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen.
… (Formular 2.07). Mit dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben gefordert: - mind. 3 Referenzen zu Leistungen die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist beispielsweise die abgeschlossene Erstellung eines Flächennutzungsplanes, einer landschaftsplanerischen Leistung (z.B. Landschaftsplan, Landschaftsrahmenplan, Grünordnungs-plan, landschaftspflegerischer Begleitplan, Pflege- und Entwicklungsplan) und die abgeschlossene Erstellung von einer umweltfachlichen Leistung (z.B. Umweltbericht zu einem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, Umweltverträglichkeitsprüfungen). Anerkannt werden Referenzobjekte, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: - Das Projekt ist bereits abgeschlossen - Referenzen innerhalb der letzten 10 Geschäftsjahre (ab 2015) - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften Mindestkriterien: Das Unternehmen muss mindestens 4 Mitarbeitende beschäftigen. 2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formular 2.13 - Erklärung Unterauftragnehmer bzw. das Formular 2.11 Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formular 2.15 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 4) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen: - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formular 2.13 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer bzw. Formular 2.12 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einzureichen - sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) (Formular 2.10).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Weitere Eignungskriterien: 1) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) (Formular 2.09) 2) Eigenerklärung Russland-Bezug (Formular 2.08) 3) Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Formular 2.16) Es ist nach Zuschlagserteilung der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zu unterzeichnen.
Weitere Eignungskriterien: 1) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) (Formular 2.09) 2) Eigenerklärung Russland-Bezug (Formular 2.08) 3) Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Formular 2.16) Es ist nach Zuschlagserteilung der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zu unterzeichnen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHFBP#
Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.
Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verkabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 044-149668 (2026-03-02)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-27+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Aufgrund der zahlreichen Bieterfragen und um eine angemessene Bearbeitung zu gewährleisten, wird die Submission auf den 08.04.2026, 09:00 Uhr verschoben. Die Bindefrist verschiebt sich auf den 05.06.2026.
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der zahlreichen Bieterfragen und um eine angemessene Bearbeitung zu gewährleisten, wird die Submission auf den 08.04.2026, 09:00 Uhr verschoben. Die Bindefrist verschiebt sich auf den 05.06.2026.
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a73ebc18-7af4-4b79-b98c-21427734ede4-01
Quelle: OJS 2026/S 062-216196 (2026-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 414118.99 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 2026-006-P-OV
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-22 📅
Titel: Stadt Königs Wusterhausen, Neuaufstellung Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für die Stadt Königs Wusterhausen mit ihren Ortsteilen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 414118.99 EUR 💰
Kennung des Angebots: wirtschaftlichstes Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Plan und Recht
Nationale Registrierungsnummer: HRB 62449 B
Postleitzahl: 10435
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHSRG#
Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.
Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 103-371776 (2026-05-28)