Die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen beabsichtigt als Auftraggeberin für ihre ca. 705 Tarifbeschäftigten und verbeamteten Beschäftigten (zusammengefasst Beschäftigte) durch Entgelt- / Besoldungsumwandlung das Fahrradleasing anzubieten. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 und das Brandenburgische Besoldungsgesetz § 2 Abs. 3. Die Stadt Königs Wusterhausen sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Radleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherung-, sowie Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit von maximal 36 Monaten übernimmt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen für alle zukünftigen Einzelleasingverträge sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung festgelegt. Geschätzte Abnahmemenge: ca. 40-45 Fahrräder Der Höchstwert der abzuschließenden Einzelleasingverträge wird auf 75 festgesetzt. Es wird keine Mindestabnahmemenge an geleasten Fahrrädern festgelegt. Die Anzahl der Verträge richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Mit Erreichen der verbindlich vorgegebenen Höchstmenge an Fahrrädern verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-30.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Königs Wusterhausen
Referenznummer: 2026-001-OV
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen beabsichtigt als Auftraggeberin für ihre ca. 705 Tarifbeschäftigten und verbeamteten Beschäftigten (zusammengefasst...”
Kurze Beschreibung
Die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen beabsichtigt als Auftraggeberin für ihre ca. 705 Tarifbeschäftigten und verbeamteten Beschäftigten (zusammengefasst Beschäftigte) durch Entgelt- / Besoldungsumwandlung das Fahrradleasing anzubieten. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 und das Brandenburgische Besoldungsgesetz § 2 Abs. 3. Die Stadt Königs Wusterhausen sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Radleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherung-, sowie Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit von maximal 36 Monaten übernimmt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen für alle zukünftigen Einzelleasingverträge sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung festgelegt. Geschätzte Abnahmemenge: ca. 40-45 Fahrräder Der Höchstwert der abzuschließenden Einzelleasingverträge wird auf 75 festgesetzt. Es wird keine Mindestabnahmemenge an geleasten Fahrrädern festgelegt. Die Anzahl der Verträge richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Mit Erreichen der verbindlich vorgegebenen Höchstmenge an Fahrrädern verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.”
Zusätzliche Informationen:
“Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin beträgt 36 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen...”
Zusätzliche Informationen
Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin beträgt 36 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelleasingverträge für die Beschäftigten beträgt maximal 36 Monate. Aufgrund der festen Laufzeiten der Einzelleasingverträge sind die jeweiligen zu erbringenden Leistungen aus diesen Verträgen auch nach Ablauf der Rahmenvereinbarung bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung soll zum ersten des Monats nach der Zuschlagserteilung beginnen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder mit Hilfsmotor📦
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicequalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 Haus B, Raum B3.32/3.33 15711 Königs Wusterhausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB. - Eine vollständige Kopie des Berufsregisters (bspw. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handwerksrolle o.ä.) und des Handelsregisterauszuges und die Gewerbeanmeldung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) ; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, d. h. zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung inkl. Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) 3) Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen haben mit Angabe ihrer PQ-Nummer darauf zu achten, dass hinterlegte Referenzen den auftragsspezifischen Anforderungen genügen. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - mind. 3 Referenzen zu Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, mit den Angaben: - Art der ausgeführten Leistung - des Auftragsvolumens - des Leistungszeitraumes - Auftraggebers (Kontaktdaten) Mindestvoraussetzung: mindestens ein Referenzprojekt muss einen öffentlichen Auftraggeber beinhalten (Bereich öffentlicher Dienst) - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften 2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Hinweis: Fachhändler und Versicherungsunternehmen sind nicht als Nachunternehmer im Angebot und den hierzu zählenden Vordrucken aufzuführen! 3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 4) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen: - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer / Eignungsleihe einzureichen - sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis - FB 614 Besondere Vertragsbedingungen - FB 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Ergänzende Vergabebedingung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis - FB 614 Besondere Vertragsbedingungen - FB 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Ergänzende Vergabebedingung BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistung (VOL/B) 2003 ----------------------------------------------------- Folgende Unterlagen sind weiterhin mit dem Angebot einzureichen: - Russland-Bezug - Eigenerklärung CSX - Angebotsschreiben - Konzept siehe Ziffer 18 der Leistungsbeschreibung - Versicherungsbedingungen der Vollkasko- und Ausfallversicherung - Muster Überlassungsvertrag und Entgeltumwandlungsvertrag - Händlerliste inkl. Adressen und Kontaktdaten
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHFDH#
Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHFDH#
Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Dahme-Spreewald🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318660📞
Fax: +49 3318661533 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 022-072147 (2026-01-30)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-20) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis - FB 614 Besondere Vertragsbedingungen - FB 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Ergänzende Vergabebedingung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis - FB 614 Besondere Vertragsbedingungen - FB 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Ergänzende Vergabebedingung BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistung (VOL/B) 2003 ----------------------------------------------------- Folgende Unterlagen sind weiterhin mit dem Angebot einzureichen: - Russland-Bezug - Eigenerklärung CSX - Angebotsschreiben - Konzept siehe Ziffer 18 der Leistungsbeschreibung - Versicherungsbedingungen der Vollkasko- und Ausfallversicherung - Muster Überlassungsvertrag und Entgeltumwandlungsvertrag - Händlerliste inkl. Adressen und Kontaktdaten - Anpassungsmechanismus zur Preisanpassungsklausel sowie Musterrechnung
Änderungen Neuer Wert
Text:
“- Änderung im Störfallmanagement in der Leistungsbeschreibung und zusätzlicher Bewertungspunkt im Leistungsverzeichnis - Forderung zusätzlicher Unterlagen...”
Text
- Änderung im Störfallmanagement in der Leistungsbeschreibung und zusätzlicher Bewertungspunkt im Leistungsverzeichnis - Forderung zusätzlicher Unterlagen zur Preisanpassungsklausel
“Anpassung der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses aufgrund der Bieterkommunikation”
Quelle: OJS 2026/S 037-125196 (2026-02-20)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-02) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-17 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der neue Submissionstermin ist der 17.03.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist verlängert sich entsprechend bis zum 15.05.2026.” Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund der noch ausstehenden Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen sehen wir uns veranlasst, den bereits angekündigten Submissionstermin zu...”
Aufgrund der noch ausstehenden Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen sehen wir uns veranlasst, den bereits angekündigten Submissionstermin zu verschieben. Damit möchten wir sicherstellen, dass Ihnen nach Veröffentlichung der Antworten eine angemessene und faire Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
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Quelle: OJS 2026/S 044-149956 (2026-03-02)