Stadtbusverkehr Buchholz i.d.N.: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkher Buchholz i.d.N.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Linienverkehr nach § 42 PBefG auf allen Linien des Stadtbusverkehrs Buchholz i.d.N.. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen und umfasst ein Volumen von rund 449.000 Fahrplankilometern pro Jahr. Ausschreibende Stellen sind die Stadt Buchholz i.d.N. und die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH, die Federführung im Vergabeverfahren liegt bei der Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH. Auftraggeber ist für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) die Stadt Buchholz i.d.N., für den Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag (BSV) die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH. Beide Aufträge kommen mit Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer zustande. Zuständig für den Vertragsvollzug ist die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH, die für den Auftragnehmer der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des Vertrags einschließlich der Vergütung und Zahlungsabwicklung während des Vertragsvollzugs ist. Näheres zum Verhältnis beider Verträge ist in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den Präambeln zu ÖDA und BSV – Teil B der Leistungsbeschreibung – erläutert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtbusverkehr Buchholz i.d.N.: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkher Buchholz i.d.N.
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Linienverkehr nach § 42 PBefG auf allen Linien des Stadtbusverkehrs Buchholz i.d.N..
Der dem Angebot zu...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Linienverkehr nach § 42 PBefG auf allen Linien des Stadtbusverkehrs Buchholz i.d.N..
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen und umfasst ein Volumen von rund 449.000 Fahrplankilometern pro Jahr.
Ausschreibende Stellen sind die Stadt Buchholz i.d.N. und die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH, die Federführung im Vergabeverfahren liegt bei der Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH. Auftraggeber ist für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) die Stadt Buchholz i.d.N., für den Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag (BSV) die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH. Beide Aufträge kommen mit Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer zustande. Zuständig für den Vertragsvollzug ist die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH, die für den Auftragnehmer der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des Vertrags einschließlich der Vergütung und Zahlungsabwicklung während des Vertragsvollzugs ist. Näheres zum Verhältnis beider Verträge ist in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den Präambeln zu ÖDA und BSV – Teil B der Leistungsbeschreibung – erläutert.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zur Vergabe anstehenden Verkehrsleistungen im Stadtbusverkehr besteht aus folgenden Linien: • Linie 4101: Seppensen (Friedhof) – Treffpunkt –...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zur Vergabe anstehenden Verkehrsleistungen im Stadtbusverkehr besteht aus folgenden Linien: • Linie 4101: Seppensen (Friedhof) – Treffpunkt – Aschenputtelweg • Linie 4101: Aschenputtelweg – Treffpunkt – Seppensen (Friedhof) • Linie 4102: Grundschule Steinbeck – Treffpunkt – Bäckerstraße • Linie 4102: Bäckerstraße – Treffpunkt – Grundschule Steinbeck • Linie 4103: Holm-Seppensen Süd – Treffpunkt – Möbel Kraft • Linie 4103: Möbel Kraft – Treffpunkt – Holm-Seppensen Süd.
Für jede Linie gibt es einen Fahrplan für den Zeitraum Montag bis Freitag sowie einen separaten Fahrplan für Samstage und Verstärkerfahrten. Einzelheiten sind der Anlage zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Harburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2031-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-27 12:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Zuschlagserteilung werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur Angebote von fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bietern berücksichtigt, die nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Zuschlagserteilung werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur Angebote von fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bietern berücksichtigt, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Der Bieter hat daher mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot mindestens eine Referenz über ausgeführte ÖPNV-Dienstleistungen vorzulegen, die mit der im hiesigen Verfahren zu vergebenden Leistung eines hochwertigen Stadtbus-Verkehrs vergleichbar sind. Vergleichbar in diesem Sinne sind „Qualitätsprodukte im straßengebundenen ÖPNV“ verstanden als:
• Stadtbus-Verkehre in Klein- und Mittelstädten, welche mit Niederflurbussen in einer Bedienungsqualität tagesdurchgängig mindestens im Halbstundentakt verkehren,
• Stadt- oder Nachbarortslinien in Großstädten, die mit Niederflurbussen tagesdurchgängig mindestens im 20-Minuten-Takt bedient werden,
• Regionalbus- oder Schnellbus-Verkehre, die mit Niederflurbussen eine Qualität in der tagesdurchgängigen Bedienung mindestens im Stundentakt aufweisen.
Der Referenzverkehr muss als Mindestanforderung folgende Kriterien erfüllen:
• Durchführung innerhalb der letzten drei Jahre (Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung), nicht zwingend in allen Jahren,
• Leistungsumfang: mindestens acht Fahrzeuge (Midibusse oder größer),
• Leistungsmenge: mindestens 400.000 Fahrzeug-km pro Jahr,
• vollständige und tagesdurchgängige Erbringung durch den Bewerber mit eigenen Fahrzeugen,
• Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber mindestens über vier abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung).
Der Bieter kann im Zweifelsfall beim Auftraggeber vorab eine verbindliche Einschätzung erhalten, ob ein bestimmter Verkehr des Bewerbers diesen Anforderungen entspricht.
Der Bieter muss die Durchführung mindestens eines Verkehrs für einen Aufgabenträger oder einen Genehmigungsinhaber bzw. einen Betriebsführer nachweisen. Der Auftraggeber behält es sich vor, beim Auftraggeber des Referenzverkehrs Erkundigungen über die Durchführung der angegebenen Verkehre einzuholen. Zeigen diese Erkundigungen eine wesentlich mangelhafte Qualitätserfüllung durch den Bieter, wird die Referenz nicht als hinreichender Nachweis gewertet.
Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung zu erbringen.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus er hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht).
Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der vergabegegenständlichen Leistung eingesetzt wird.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüfen die Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der Erbringung der Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Subunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die genannten Nachweise auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen.
Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung der Auftraggeber. Näheres regelt der Öffentlichen Dienstleistungsauftrag – „ÖDA“ (Teil B der Vergabeunterlagen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Bieter haben eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH
Nationale Registrierungsnummer: tel.:0418134 000
Postanschrift: Maurerstraße 10
Postleitzahl: 21244
Postort: Buchholz in der Nordheide
Region: Harburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ckuhse@buchholz-stw.de📧
Telefon: +49 4181 208 - 100📞
URL: https://buchholz-bus.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61695717🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E61695717🌏
“Leistungsänderungen hinsichtlich Art und Umfang sowie Qualität
der Verkehrsdienste. Mögliche quantitative Leistungsänderungen sind unter anderem
Änderungen...”
Leistungsänderungen hinsichtlich Art und Umfang sowie Qualität
der Verkehrsdienste. Mögliche quantitative Leistungsänderungen sind unter anderem
Änderungen der Linienführung sowie Linienverlängerungen oder Linienverkürzungen, Zu- oder
Abbestellung von Linien, Änderungen der Betriebs- und Fahrplanzeiten, die Ausweitung oder
Reduzierung des Angebotsumfangs und/oder der Beförderungskapazitäten sowie die
Umwandlung von Leer- in veröffentlichte Fahrplananfahrten. Nähere Einzelheiten sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: tel.:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131 15 3308📞
Fax: +49 4132943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Nationale Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49227996100📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer
gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer
gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160
Abs.
3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz
2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer
einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren
enthalten
(§ 161 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 014-042612 (2026-01-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-13) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-13 12:15:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist und die Rückfragenfrist wurden verlängert.”
Quelle: OJS 2026/S 033-112049 (2026-02-13)