Auftragsbekanntmachung (2026-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtverwaltung Emden, Rahmenvereinbarung Fahrradleasing
Referenznummer: 2026-038
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung 48 Monate Fahrradleasing”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Leistungsumfang für einen Rahmenvertrag für das Leasen von Fahrrädern umfasst, die Bereitstellung eines Fahrrads oder E Bikes nach Wahl des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Leistungsumfang für einen Rahmenvertrag für das Leasen von Fahrrädern umfasst, die Bereitstellung eines Fahrrads oder E Bikes nach Wahl des Mitarbeitenden über einen autorisierten Fachhändler Übernahme der vollständigen Leasingabwicklung durch den Leasinggeber. Monatliche Leasingraten werden im Rahmen der Gehaltsumwandlung abgeführt. Vollkaskoversicherung gegen Diebstahl, Vandalismus, Unfall- oder Sturzschäden, sowie Arbeitgeberausfallversicherung. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen nach Herstellervorgaben. Uneingeschränkte private und berufliche Nutzung des Rads. Rückgabe oder Kauf des Fahrrads nach Ablauf der Laufzeit. Einhaltung des TV-Fahrradleasing
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Ort der Leistung: Emden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-04 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Emden Rats- und Vorstandsbüro - Zentrale Vergabestelle - Frickensteinplatz 2 26721 Emden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (AVPQ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Eigenerklärung zu Artikel 5k...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (AVPQ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen) - Eigenerklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“- Besondere Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Besondere Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen) - Ergänzende Vertragsbedingungen (NTVergG) - Zusätzliche Vertragsbedingungen (635) - Allgemeine...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Besondere Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen) - Ergänzende Vertragsbedingungen (NTVergG) - Zusätzliche Vertragsbedingungen (635) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B)
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKRF5P#
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die...”
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKRF5P#
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation". Für die elektronische Angebotsabgabe nutzen Sie die Funktion "Angebote" und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen. Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzt der Bieter bei technischen Schwierigkeiten den Systembetreiber Cosinex GmbH (IT Niedersachsen) und die Vergabestelle nicht unverzüglich in Kenntnis, hat er die Verspätung zu vertreten! Hat die Vergabestelle rechtzeitig Kenntnis von technischen Schwierigkeiten des Systembetreibers erhalten, kann nach Aufklärung des Sachverhaltes (Risikosphäre!) ggf. noch versucht werden, die Abgabefrist entsprechend zu verlängern.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 064-225363 (2026-03-31)