Straßenreinigung Hansestadt Anklam
Hansestadt Anklam
Die Hansestadt Anklam schreibt die maschinelle Straßenreinigung einschließlich Kehrgutentsorgung im gesamten Stadtgebiet aus.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-30.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Mecklenburg-Vorpommern › Schwerin, Kreisfreie Stadt
- • Mecklenburg-Vorpommern › Vorpommern-Greifswald
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-01-30 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung Hansestadt Anklam
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Straßenreinigung mit Großkehrmaschine
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung
📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: gesamtes Stadtgebiet
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-04 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-04 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Angebotsöffnung: Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-04 16:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: keine
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Hansestadt Anklam
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Markt 3
Postleitzahl: 17389
Postort: Anklam
Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadtverwaltung@anklam.de 📧
Telefon: 03971 83520 📞
URL: https://www.anklam.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E37625737 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E37625737 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: 03855885160 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 023-078167 (2026-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung Hansestadt Anklam
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Anklam schreibt die maschinelle Straßenreinigung einschließlich Kehrgutentsorgung im gesamten Stadtgebiet aus.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 54500-2026-03/WH
Titel: Straßenreinigung mit Großkehrmaschine
Beschreibung der Beschaffung:
Reinigung - regelmäßige maschinelle Reinigung der in den Anlagen aufgeführten Straßen, Wege und Plätze entsprechend den dort genannten Reinigungsklassen und - intervallen; Säuberung der Fahrbahnrinnen, Parkstreifen und angrenzender Gehwegbereiche; die Länge der zu reinigenden Strecken beträgt insgesamt ca. 74.000 lfd. Meter pro Woche im Stadtgebiet der Hansestadt Anklam sowie in Pelsin und Stretense
Kehrgutentsorgung - es werden jährlich ca. 150 Tonnen Kehrgut anfallen; die Transportkosten für die Entsorgung sind separat aufzuführen; Abtransport, Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Kehrgutes erfolgt in zugelassene Entsorgungsanlagen
Sonderleistungen - Durchführung zusätzlicher Reinigungen auf Abruf, z. B. nach Veranstaltungen, nach Straßenunterhaltungsarbeiten (Rollsplitt) oder Unwettern sind gesondert in Rechnung zu stellen
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: gesamtes Stadtgebiet
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-04 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-04 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Angebotsöffnung: Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-04 16:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
elektronische Angebotsöffnung:
Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: keine
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe zur
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Der Auftragnehmer kann seine Nachweise über Eigenerklärungen nach dem Muster der Vergabeunterlagen erbringen. Der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise jederzeit fordern.
Nachweis durch PQ-Verzeichnis ist möglich, allerdings müssen die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen daraus hervorgehen, anderenfalls sind diese gesondert vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Jahren; Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zur Zahl der
in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen
Ausschlussgrund: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die
Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU
ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es
gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den
fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den
fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen
der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU
ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des
Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der
§§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen
wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen
arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB
und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der Vermögenswerte
durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB
und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte
Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen
vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A.
Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an
dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e
EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder indirekte Beteiligung an der
Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU
ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder
andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB
und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten
die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von Steuern: Es gelten
die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen
Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Hansestadt Anklam
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 13075005-K000-62
Postanschrift: Markt 3
Postleitzahl: 17389
Postort: Anklam
Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadtverwaltung@anklam.de 📧
Telefon: 03971 83520 📞
URL: https://www.anklam.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E37625737 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E37625737 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer:
VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: 03855885160 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Hansestadt Anklam
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 023-078167 (2026-01-30)
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